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Der Regierungsrat legt Sanierungskonzept für die Pensionskasse vor

Medienmitteilung

Regierungsrat

Wegen der Finanz- und Wirtschaftskrise wies die Pensionskasse Basel-Stadt (PKBS) per 31.12.2008 für den Bereich Staat einen Deckungsgrad von 85.4% aus. Das Gesetz schreibt in diesem Fall zwingend eine Sanierung vor. Der Regierungsrat hat nun sein Sanierungskonzept zu Handen des Grossen Rates verabschiedet. Der Kanton folgt dabei dem Vorschlag des Verwaltungsrates der PKBS eine indirekte Sanierung vorzunehmen. Dazu schliesst der Kanton per 1. Januar 2010 die Deckungslücke der Pensionskasse. Die Finanzierung dieses Betrags wird paritätisch vom Arbeitgeber und den Versicherten getragen. Für den Arbeitgeberanteil verwendet der Kanton seine Rückstellung die er in der Rechnung 2008 gebildet hat. Die Aktiven leisten ihren Beitrag indem sich ihr Pensionskassen-Abzug temporär von 8.5% auf 10.1% des versicherten Lohnes erhöht. Die Rentnerinnen und Rentner finanzieren ihren Anteil indem ihre Renten in den nächsten 19 Jahren nicht der Teuerung angepasst werden.

Wegen der Finanz- und Wirtschaftskrise und den damit verbundenen Abwertungen an den Weltmärkten erzielte die PKBS im Jahre 2008 eine Jahresperformance von -10.9%. Dies ist schmerzhaft, aber im Angesicht der Finanzmarktkrise und im Vergleich mit anderen Pensionskassen ein gutes Ergebnis. Der Deckungsgrad betrug per 31.12.2008 für den Bereich Staat 85.4%, dies entspricht einer Deckungslücke von CHF 1.12 Milliarden. Das Pensionskassengesetz schreibt bei einem Deckungsgrad unter 95% zwingend eine Sanierung vor. Auch das Prinzip der Parität bei der Sanierung ist im Gesetz klar festgelegt.

Der Verwaltungsrat der PKBS hat Ende April 2009 ein Sanierungskonzept für den Bereich Staat vorgelegt. Da seine vorgeschlagenen Massnahmen in der Kompetenz des Regierungsrates und des Grossen Rates liegen, hat sich der Regierungsrat mit diesem Vorschlag befasst und zu Handen des Grossen Rates eine leicht veränderte Variante erarbeitet. Der ausgeglichene Charakter des im Verwaltungsrat der PKBS von den Sozialpartnern paritätisch erarbeiteten Konzepts wurde dadurch allerdings nicht verändert.

Der Regierungsrat beschloss zu Handen des Grossen Rates folgendes Sanierungskonzept:

- Die Behebung der Unterdeckung erfolgt mit einer indirekten Sanierung.

  • Dazu schliesst der Kanton per 1. Januar 2010 die Deckungslücke der PKBS durch eine Einmaleinlage. Dadurch weist die PKBS auf einen Schlag wieder einen Deckungsgrad von mindestens 100% aus.
  • Um die Parität sicherzustellen, übernimmt der Arbeitgeber exakt die Hälfte der Deckungslücke. Zu diesem Zweck wurden in der Rechnung 2008 bereits CHF 562 Mio. zurückgestellt.
  • Die zweite Hälfte der Deckungslücke wird durch die Versicherten übernommen. Die Mittel werden einem Fonds nach § 13 Abs. 3 des Finanzhaushaltsgesetzes entnommen (Vorfinanzierung). Dieser PK-Sanierungsfonds bleibt bestehen, bis die geschuldete Summe inkl. deren Verzinsung durch die Versicherten amortisiert ist.
  • Die Aufteilung zwischen Aktiven und Rentnern erfolgt entsprechend ihren Anteilen am Deckungskapital. Der Anteil der Aktiven liegt bei 40%, derjenige der Rentnerinnen und Rentner bei 60%.
  • Die Aktiven leisten ihren Beitrag, indem ihre PK-Abzüge von 8.5% auf 10.1% des versicherten Lohnes erhöht werden und jene des Arbeitgebers von 20.0% auf 18.4% gesenkt werden. Der dadurch eingesparte Personalaufwand des Kantons fliesst in den PK-Sanierungsfonds.
  • Die Rentnerinnen und Rentner leisten ihren Beitrag, indem der Beitrag des Staates an den Teuerungsfonds Staat um 2.4% auf 0.1% der versicherten Lohnsumme gesenkt wird. Dies hat zur Folge, dass die Renten praktisch nicht mehr der Teuerung angepasst werden. Die dadurch eingesparten Mittel fliessen ebenfalls in den PK-Sanierungsfonds.
  • Die Erhöhung der PK-Beiträge der Aktiven und der Teuerungsverzicht der Rentnerinnen und Rentner dauern so lange an, bis die Hälfte der Deckungslücke und deren Verzinsung amortisiert ist. Dies wird voraussichtlich 19 Jahre dauern.

Dieses Konzept entspricht grundsätzlich dem paritätisch ausgehandelten Vorschlag des Verwaltungsrates der PKBS. Aufgrund der vertieften Prüfung des Vorschlags hat der Regierungsrat aber vier Änderungen am Konzept des Verwaltungsrates vorgenommen:

- Der Sanierungsbeitrag der Aktiven erfolgt nicht mittels einer 1%-Lohnkürzung, sondern mit der Anhebung ihrer PK-Abzüge von 8.5% auf 10.1%. Diese Differenz von 1.6% des versicherten Lohnes entspricht einem Lohnverzicht von 1%. Mit dieser Änderung ist sichergestellt, dass die Sanierungsmassnahmen auch über die gesamten 19 Jahre Bestand haben.

  • Auf die vom Verwaltungsrat PKBS vorgeschlagene Härtefallregel bei einem Kaufkraftverlust von über 20% bei den Renten wird verzichtet.
  • Massgebend für die Höhe des einzuschiessenden Betrags ist die bestehende Deckungslücke per 31.12.2008 (und nicht der 31.12.2009 wie vom Verwaltungsrat PKBS vorgeschlagen). Dies führt zu mehr Transparenz, ist doch bereits heute diese Deckungslücke von CHF 1.12 Milliarden bekannt. Sollte zum Zeitpunkt der Einmaleinlage die Deckungslücke grösser sein als dieser Betrag, wird die Einmaleinlage dementsprechend erhöht, damit der Deckungsgrad sicher 100% beträgt.
  • Falls die Kapitalmärkte in den kommenden Jahren sehr stark steigen, sieht die Gesetzesänderung einen Mechanismus vor, der dazu führt, dass die Sanierungsbelastung für Arbeitgeber, Aktive, Rentnerinnen und Rentner bei einem Deckungsgrad von über 110% reduziert wird. Diese Belastungsreduktion erfolgt ebenfalls paritätisch.

Weitere Auskünfte

Dr. Eva Herzog, Telefon +41 (0)61 267 95 50 Vorsteherin Finanzdepartement