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Die IWB Industriellen Werke Basel werden am 1. Januar 2010 selbständig

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat heute abschliessend entschieden dass das vom Grossen Rat am 11. Februar dieses Jahres verabschiedete IWB-Gesetz am 1. Januar 2010 wirksam wird. Damit kann auf diesen Zeitpunkt wie geplant die Umwandlung der IWB in eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons stattfinden. Zugleich hat der Regierungsrat dem Bericht zum ersten Leistungsauftrag an die IWB zugestimmt und an den Grossen Rat weitergeleitet. Der Leistungsauftrag für die Periode 2010 bis 2013 sieht Gesamtinvestitionen über alle Sparten der IWB in Höhe von rund CHF 660 Mio. vor. Davon sollen rund CHF 150 Mio. für Investitionen in die Beschaffung von Strom aus neuen erneuerbaren Quellen wie Sonne Wind oder Biomasse eingesetzt werden.

Nach dem Beschluss des Grossen Rates am 11. Februar diesen Jahres zum neuen IWB-Gesetz sind umfangreiche Arbeiten zur Vorbereitung der Verselbständigung der IWB an die Hand genommen worden. Mit seinem heutigen Beschluss, das neue IWB-Gesetz am 1. Januar 2010 wirksam werden zulassen, konkretisiert der Regierungsrat die diversen gesetzlichen Vorgaben für die Errichtung des Unternehmens IWB. Dies betrifft insbesondere die Finanzstruktur und Kapitalisierung der IWB, aber auch verschiedene personal- und rechtsspezifische Aspekte wie etwa den Anschluss der IWB an die Pensionskasse Basel-Stadt.

Ein wesentliches Element für die künftige Steuerung der IWB ist der in § 27 des IWB-Gesetzes vorgesehene Leistungsauftrag. Der Regierungsrat hat heute dem Bericht zum ersten Leistungsauftrag an die IWB für die Periode 2010 bis 2013 zugestimmt und diesen an den Grossen Rat weitergeleitet. Der Leistungsauftrag stellt die mittelfristige Planung der IWB vor dem Hintergrund der gesetzlichen Vorgaben dar und gibt Auskunft über die in den kommenden vier Jahren geplanten Investitionen der IWB. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat die Genehmigung des Leistungsauftrags und der darin vorgesehenen Investitionen in den einzelnen Sparten der IWB im Umfang von rund CHF 660 Mio. Darin enthalten sind zum einen die Mittel für Unterhalt und Ersatz bestehender Anlagen und Netze der IWB, zum anderen die beabsichtigten Neuinvestitionen. Bei den Neuinvestitionen werden entsprechend den energiepolitischen Zielsetzungen des Kantons rund CHF 150 Mio. für Vorhaben und Beteiligungen im Bereich neuer erneuerbarer Energien (Sonne, Wind, Biomasse) eingeplant.

Im Rahmen seines Berichts zum Leistungsauftrag der IWB legt der Regierungsrat dem Grossen Rat ausserdem seine Antwort zu zwei parlamentarischen Vorstössen zur IWB vor. Vor dem Hintergrund des neuen Gesetzes beantragt er, sowohl den Anzug von Christine Keller und Konsorten betreffend Energieanleihe für Strom aus erneuerbaren Quellen als auch denjenigen von Patricia Bernasconi und Konsorten betreffend Revision der Gewinnablieferung der IWB als erledigt abzuschreiben. In beiden Fällen ist der Regierungsrat der Auffassung, dass die Anliegen der Anzugsteller mit dem Erlass des neuen IWB-Gesetzes und der Verselbständigung der IWB erfüllt sind. Zum einen setzen das neue IWB-Gesetz und der vorgesehenen Leistungsauftrag einen klaren inhaltlichen und finanziellen Rahmen für hohe Investitionen der IWB in die Strombeschaffung aus erneuerbaren Energien. Zum anderen wird damit in Bezug auf die Mittelflüsse von der IWB an den Kanton ein Mechanismus geschaffen, der dem Interesse des Kantons an berechenbaren Erträgen aus seiner Beteiligung an der IWB Rechnung trägt.

Weitere Auskünfte

Christoph Brutschin, Telefon +41 (0)61 267 85 40 Vorsteher Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt Dr. Claus Wepler, Telefon +41 (0)61 267 85 17 Generalsekretär Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt