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Rechte und Pflichten der Eltern an den Schulen

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat eine Schulgesetzänderung zur Neuregelung der Rechte und Pflichten der Erziehungsberechtigten gegenüber Schule und Kindern. In der heutigen Rechtsordnung ist die im Leitbild für die Schulen des Kantons Basel-Stadt geforderte Balance zwischen Rechten und Pflichten nicht gegeben.

Das Schulgesetz nennt verschiedene Elternrechte, aber einzig die Pflicht, die Kinder zum regelmässigen Schulbesuch anzuhalten. Mithilfe von Gesetzesanpassungen sollen neu verschiedene Pflichten der Eltern erfasst werden, die den Schulerfolg der Kinder und Jugendlichen fördern sowie die Mitwirkungsrechte der Eltern für alle Stufen der Volksschule einheitlich regeln. Der Regeierungsrat hat einen entsprechen Ratschlag an den Grossen Rat weitergeleitet.

Eltern und Schule kooperieren in Bildung und Erziehung
Die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule wird neu im Schulgesetz verankert. Dialog und Kooperation sind die wichtigsten Grundsätze für das Verhältnis zwischen Schule und Erziehungsberechtigten.

Bildungs- und Erziehungsvereinbarung
Die Schulleitungen erhalten die Kompetenz, mit den Erziehungsberechtigten und den Schülerinnen und Schülern Vereinbarungen zur Erreichung gemeinsamer Bildungs- und Erziehungsziele zu schliessen.

Gegenseitige Informationspflicht
Die Erziehungsberechtigten haben den Anspruch, über die schulische Entwicklung ihrer Kinder informiert zu werden. Umgekehrt sollen auch die Erziehungsberechtigten die Schule von sich aus über wichtige Belange, die für den Schulalltag von Bedeutung sind informieren.

Gute Lernbedingungen
Schule und Erziehungsberechtigte sorgen dafür, dass die Schülerinnen und Schüler unter geeigneten Bedingungen lernen können. Damit soll deutlich werden, dass der Bildungserfolg auch von günstigen Lernbedingungen abhängt. Eltern, die ihren Kindern zu Hause keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen können, sorgen für alternative Lösungen im Kreise der Verwandten und Bekannten oder nutzen die Angebote der Schule (Förderzentren, Aufgabenhorte, Tagesstrukturen).

Recht auf Beratung
Die bisherigen Elternrechte werden um das Recht auf Beratung in Fragen des Lernens und der Schullaufbahn erweitert.

Regelmässiger Unterrichtsbesuch
Die Eltern sorgen dafür, dass ihre Kinder den Unterricht nicht nur regelmässig, sondern auch ausgeruht besuchen können. Sie dürfen ihre Kinder nicht wissentlich von der Schule fernbleiben lassen und sind verpflichtet, an Elternveranstaltungen und Gesprächen teilzunehmen, die von einer Lehrperson oder von der Schulleitung angeordnet werden. Ausserdem halten sie ihre Kinder zum Einhalten der Regeln und Weisungen der Schule an.

Bussen
Erziehungsberechtigte, die ihre Pflichten wiederholt verletzen, können auf Antrag der Schulleitung mit einer Ordnungsbusse bis 1000 Franken belegt werden. In den vom Kanton geführten Schulen entscheidet die Departementsvorsteherin bzw. der Departementsvorsteher, in den von den Gemeinden geführten Schulen die zuständige Stelle der Gemeinden.

Elternmitwirkung: Elterndelegierte, Elternräte
Die Elternmitwirkung wird verbindlicher, für die gesamte Volksschule einheitlich und in neuer Begrifflichkeit in einem eigenen Paragraphen des Schulgesetzes verankert. In jeder Klasse werden zwei Elterndelegierte gewählt, welche die Kontakte unter den Eltern fördern, die Elterninitiativen in der Klasse koordinieren und als Ansprechpersonen für die Lehrpersonen zur Verfügung stehen. Die Elterndelegierten einer Schule bilden den Elternrat. Mit der Verpflichtung, einen Elternrat zu bilden, ist dieser gegenüber der heutigen Regelung aufgewertet. Der Elternrat wählt in den vom Kanton geführten Schulen die Elternvertretungen im Schulrat, ist Ansprechpartner für die Schulleitung und kann sich mit allen anderen Schulhausthemen befassen, welche die Eltern- und Schülerschaft betreffen.

Es ist vorgesehen, die neu gefassten Bestimmungen per Schuljahr 2009/10 in Kraft zu setzen.

Weitere Auskünfte

Dr. Christoph Eymann, Tel. +41 (0)79 619 11 04 Regierungsrat Vorsteher des Erziehungsdepartements Hans Georg Signer, Telefon +41 (0)79 788 55 43 Leiter Bildung Erziehungsdepartement