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Stellungnahme des Regierungsrats zum ersten Massnahmenpaket der 6. IVG-Revision

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat begrüsst in seiner Stellungnahmen zum ersten Massnahmenpaket der 6. IVG-Revision grundsätzlich die Richtung der vorgesehenen Revision. Kritik äussert er insbesondere bei den hohen Erwartungen an die Wiedereingliederung von IV-Rentnerinnen und IV-Rentnern sowie an der Halbierung der Hilflosenentschädigung im Heim.

Im Juni hat das eidgenössische Departement des Innern das Vernehmlassungsverfahren über den Vorentwurf zur 6. IVG-Revision eröffnet. In seiner Stellungnahme begrüsst Regierungsrat das Ziel der Wiedereingliederung von IV-Rentnerinnen und Rentnern sowie das Erfordernis, die Rentenrevisionen aktiver zu gestalten. Er befürchtet jedoch, dass die Erwartungen in Bezug auf die Möglichkeiten der Wiedereingliederung zu hoch gesteckt sind. Er hegt – nicht zuletzt aufgrund der momentan schwierigen Zeiten auf dem Arbeitsmarkt – Zweifel daran, dass die angestrebte Erwerbsfähigkeit von 12'500 Rentenbezügerinnen und Rentenbezügern und die damit verbundene Reduktion bzw. Aufhebung der entsprechenden Renten zu einer nachhaltigen Integration all dieser Personen im ersten Arbeitsmarkt führen wird. Das Gesetz muss laut Regierungsrat in jedem Fall so ausgestaltet sein, dass es nicht zu einer Verlagerung zur Sozialhilfe kommt.

Die Einführung von Assistenzbeiträgen unterstützt der Regierungsrat im Grundsatz, er lehnt aber die geplante Reform in der vorgeschlagenen Form ab. Dabei wehrt er sich insbesondere gegen die vorgesehene Halbierung der Hilflosenentschädigung zur IV bei Heimaufenthalten, die lediglich zu einer Verlagerung der Kosten auf die Kantone führen wird. Zudem ist die Reform nicht mit den kantonalen Konzepten der Behindertenpolitik abgestimmt: Mit Einführung der NFA im Jahr 2008 ist die Kompetenz für die Behindertenhilfe und insbesondere für die Bedarfsplanung und die Steuerung der Heimeintritte in die Kompetenz der Kantone übergegangen. Ebenfalls als Eingriff in die kantonale Zuständigkeit und als Doppelspurigkeit ist die administrative Durchführung des Assistenzbeitrags durch die IV-Stellen zu werten.

Abschliessend erachtet der Regierungsrat den vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens des vorgelegten Massnahmenpakets per 1. Januar 2012 als zu früh. Vor allem bezüglich Wiedereingliederung erscheint dieser Zeitplan zu kurzfristig, da die IV-Stellen noch immer damit beschäftigt sind, die 5. IVG-Revision in die Praxis umzusetzen.

Weitere Auskünfte

Sarah Thönen, Telefon +41 (0)61 267 69 04 Stv . Leiterin Amt für Sozialbeiträge Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt