Verkürzte Fristen für kantonale Einbürgerung
MedienmitteilungRegierungsrat
Die kantonalen Wohnsitzfristen bei der Verleihung des Bürgerrechts sollen verkürzt werden. Mit den entsprechenden Änderungen des Bürgerrechtsgesetzes wird der Kanton Basel-Stadt zu den Kantonen mit den kürzesten Fristen zählen. Zudem soll die Einbürgerung in einen andern Kanton für Baslerinnen und Basler nicht mehr den Verlust ihres hiesigen Bürgerrechtes zur Folge haben.
Der Bund strebt bei Einbürgerungen eine Harmonisierung der kantonalen Wohnsitzfristen an. Im Sinne einer Rechtsvereinheitlichung soll den Kantonen vorgeschrieben werden, verkürzte Wohnsitzfristen im Kanton oder in der Gemeinde vorzusehen. In die gleiche Richtung zielt eine Motion von Lukas Engelberger (CVP) und Konsorten betreffend die erleichterte kantonale Einbürgerung, die der Grosse Rat im September 2006 überwiesen hat.
Im vom Regierungsrat verabschiedeten Ratschlag zur Änderung des Bürgerrechtsgesetzes sowie zur Beantwortung der Motion Engelberger ist die kantonale Wohnsitzfrist bei Verleihung des Kantonsbürgerrechtes durch den Grossen Rat nun neu auf zwei Jahre (bisher 5 bis 10 Jahre) festgelegt. Die kommunale Wohnsitzpflicht beträgt neu ein Jahr (bisher 3 Jahre). Ebenfalls verkürzt wurden die kantonale Wohnsitzfrist bei Verleihung des Kantonsbürgerrechtes durch den Regierungsrat. Hier beträgt die Wohnsitzpflicht neu zwei Jahre (bisher 3) für schweizerische Gesuchstellende und junge ausländische Staatsangehörige. Für alle übrigen ausländischen Staatsangehörigen gilt eine Frist von fünf statt bisher 15 Jahren. Nach Inkraftsetzung der Gesetzesänderung wird der Kanton Basel-Stadt zu den Kantonen mit den kürzesten Fristen zählen.
Zusätzlich zur Herabsetzung der Wohnsitzfristen, die aufgrund der Motion zu ändern waren, wurden im Gesetzesentwurf Anpassungen vorgenommen, die aufgrund des Bundesrechtes zwingend vorgeschrieben sind wie die Rechtsweggarantie. Zudem fiel die Bestimmung, wonach die Einbürgerung einer Baslerin oder eines Baslers in einem andern Kanton den Verlust des bisherigen Basler Bürgerrechtes zur Folge hat.