Bebauungsplan St. Alban Anlage / Sevogelstrasse zur Erweiterung der ASAG-Garage
MedienmitteilungRegierungsrat
Die ASAG Auto-Service AG beabsichtigt als Grundeigentümerin und Betreiberin der Gellert-Garage an der St. Alban-Anlage ihren Standort aufzuwerten. In verschiedenen Etappierungsschritten soll der Garagenbau aus den 1950er Jahren den heutigen Anforderungen angepasst werden. Um einen Attika-Ausbau möglich zu machen legt der Regierungsrat dem Grossen Rat einen Bebauungsplan vor. Dieser ist erforderlich da der Garagenbau von 1951 die zulässige Ausnutzung überschreitet.
Die ASAG Auto-Service AG ist ein seit 80 Jahren in der Stadt Basel domizilierter Garagenbetrieb und betreibt die Autogarage an der in ihrem Eigentum befindlichen Ecke St. Alban-Anlage / Sevogelstrasse. Die Herstellervorgaben bedingen für den Garagenbetreiber einen Ausbau des Standorts im Gellert. 2007 legten Flubacher-Nyfeler + Partner Architekten ein Vorprojekt für einen Gesamtumbau der Gellert-Garage vor. Darin wird aufgezeigt, wie das Gebäude in Etappen und unter laufendem Betrieb umgebaut, geringfügig erweitert und saniert werden kann. Die erste Etappe (Erweiterung / Erneuerung Showroom) wurde bereits realisiert. Ein langfristiges Festhalten an diesem Standort ist für den Betreiber aber nur dann realistisch, wenn das Attika-Geschoss, das die einzige Erweiterungsmöglichkeit auf dem Grundstück darstellt, vergrössert werden kann.
Die Gesamthöhe des Gebäudes beträgt heute 17,30 Meter, die projektierte Höhe beträgt 17,60 Meter. Das zonenrechtlich erlaubte Gebäudeprofil bleibt beim vorliegenden Projekt unverändert eingehalten. Mit dem Bebauungsplan soll aber ermöglicht werden, dass die zulässige Bruttogeschossfläche erweitert und den heutigen Erfordernissen angepasst wird.
Die Gellert-Garage setzt mit ihrem grossformatigen, viergeschossigen Baukubus einen stadträumlichen Akzent und ist bekannt für ihre dekorative Rasterfassade aus profilierten Formsteinen, die für Basel ein seltenes Zeugnis einer ins Ornamentale gesteigerten Fassadensprache aus den 1950er Jahren darstellt.
Mit dem Bebauungsplan soll ein bereits bestehender Bebauungsplan aus dem Jahre 1948 ersetzt werden. Dieser erstreckt sich südlich der St. Alban-Anlage bis zur Hardstrasse und soll für diesen Teil ersatzlos aufgehoben werden, da die damaligen Ziele heute zonenrechtlich durch die bestehende Schutzzone gesichert sind.