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Bettagsmandat des Regierungsrates

Medienmitteilung

Regierungsrat

Die Durchführung von Buss-, Dank- und Bettagen kennen wir in der Schweiz seit dem Spätmittelalter. Im Laufe der Zeit fand dieser ursprünglich nur im Kirchenkalender verankerte Tag auch die Anerkennung als staatlicher Feiertag. Der dritte Sonntag im September soll den staatlich verordneten geschützten äusseren Rahmen geben für Besinnung, Dank und Gebet.

Man könnte lange darüber diskutieren, ob es einen solchen Tag braucht, ob der Staat die Einschränkungen wie Veranstaltungsverbote auch verfügen soll, welche von äusseren Ablenkungen schützen sollen. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt befürwortet diesen staatlichen Rahmen. Ein Ausstieg aus der Hektik, die Ermöglichung des Findens von Zeit und Ruhe für sich, seine Nächsten und eine Atmosphäre, welche Ruhe und Besinnlichkeit fördert und Gedanken der Dankbarkeit, werden ermöglicht. Es ist gut, dass in der heutigen Welt dieser Tag Bestand hat.

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt möchte in diesem Jahr mit seinem Bettagsmandat einen besonderen Aspekt des Begriffes "Dank" hervorheben: Dankbarkeit gegenüber dem Engagement der Kirchen und Religionsgemeinschaften. Auf verschiedenen Ebenen erbringen die Kirchen und Religionsgemeinschaften wichtige Arbeit. Sie leisten Beiträge zum besseren Zusammenleben der Menschen über alle Grenzen hinweg. Sie helfen mit, schwere Einzelschicksale durch Armut, Ausgrenzung oder Trauer erträglicher zu machen. Sie bieten Raum für Besinnlichkeit, den Rahmen für die Gemeinschaft. Mitglieder der Kirchen und Religionsgemeinschaften unterstützen - meist ehrenamtlich - Menschen, indem sie trösten, beraten, ermuntern und mahnen. Auch gestalten die Kirchen sehr sorgfältig den Religionsunterricht an unseren Schulen.

Kirchen und Religionsgemeinschaften sind auch in der Lage, staatliches Handeln zu kommentieren, zu hinterfragen, ja zu kritisieren. Diese Unabhängigkeit braucht Mut. Staatliche Instanzen sind gut beraten, wenn sie ab und zu in den Spiegel schauen, der ihnen vielleicht auch von den Kirchen und Religionsgemeinschaften vorgehalten wird.

Dank verdienen sie auch für ihr Engagement ausserhalb der Kantons- und Landesgren¬zen. Die bedeutenden Hilfswerke dieser Organisationen unterstützen äusserst sorgfältig und verantwortungsbewusst zahllose Institutionen und Projekte, die sehr direkt die Lebensqualität von Menschen, nicht nur in der Dritten Welt verbessern. Zahllose Mitglieder von Kirchengemeinden und Angehörige anderer Religionsgemeinschaften exponieren sich, indem sie finanzielle Beiträge spenden und andere Menschen bitten, die Ziele der Hilfswerke finanziell zu unterstützen. In diesem Bereich nehmen die Kirchen und Religionsgemeinschaften auch eine Vorbild-Funktion für Bund und Kantone ein.

Der Dank des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt geht aber auch an jedes einzelne Mitglied der Kirchen und Religionsgemeinschaften. Durch die Zugehörigkeit Vieler erreicht die Organisation die Stärke, welche sie für die Verfolgung ihrer Ziele benötigt. Die Anerkennung und Praktizierung der Grundsätze der Religionsgemeinschaften und Kirchen durch ihre Angehörigen hilft - verkürzt ausgedrückt - mit, dass sich Menschen friedlich be¬gegnen und sich frei entfalten können. Dies ist eine bedeutende und verdankenswerte Unterstützung der wohl wichtigsten Aufgabe des Staates gegenüber dem einzelnen Menschen. Zeigt dies nicht sehr schön, wie ergänzend die Ziele der Kirchen und Religionsgemeinschaften zu denjenigen des Staates sind?