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Die Wirtschaftsdelegation des Regierungsrats und die Präsidenten der Basler Wirtschaftsverbände unterzeichnen eine gemeinsame Absichtserklärung zur Stärkung des Wirtschaftstandorts Basel

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Kanton Basel-Stadt ist bereits heute ein attraktiver Wirtschaftstandort. Die Wirtschaftsdelegation des Regierungsrats und die Präsidenten der Basler Wirtschaftsverbände wollen diese Standortqualität erhalten und weiter stärken. Zu diesem Zweck haben sie heute eine gemeinsame Absichtserklärung unterschrieben welche zum Ziel hat den Kanton Basel-Stadt in den kommenden Jahren bei den Unternehmenssteuern ins schweizerische Mittelfeld zu führen.

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, vertreten durch seine Wirtschaftsdelegation, und die Präsidenten der Basler Wirtschaftsverbände haben sich auf eine gemeinsame Steuerstrategie geeinigt. Beide Seiten sind sich einig darin, dass es heute primär einen Handlungsbedarf gibt für weitere Steuersenkungen bei den juristischen Personen. Bei den natürlichen Personen sind hingegen derzeit keine Massnahmen vordringlich.

Ziel der Steuerstrategie für Basel-Stadt
Basel soll bei der steuerlichen Belastung von Unternehmen im Laufe der nächsten 5-7 Jahre von den hinteren Rängen Anschluss ans Mittelfeld finden, idealerweise in den Median aller Kantone.

Angesichts der speziellen Situation bei den Steuern der juristischen Personen im Kanton Basel-Stadt (interkantonal vergleichsweise hohe Steuerbelastung, hoher Anteil der Steuern der juristischen Personen am gesamten Steueraufkommen, ungleichmässige Verteilung der Steuerlasten unter den Unternehmen) stellt dabei eine Senkung des maximalen Gewinnsteuersatzes die wirksamste und nachhaltigste Massnahme zur Erhaltung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Kantons und seiner Attraktivität als Unternehmensstandort dar. Deshalb verfolgen beide Seiten die Absicht, den maximalen Gewinnsteuersatz in mehreren Schritten von derzeit 22% auf 18% zu senken. Seit dem Jahr 2008 entspricht dies einer steuerlichen Entlastung der Unternehmen um geschätzte 165 Millionen Franken oder 26.5% (von einem Maximalsatz von 24.5% auf 18%). Bei einem Negativwachstum des BIP Schweiz in zwei aufeinanderfolgenden Quartalen oder wenn die Schuldenquote einen angemessenen Abstand zur Maximalgrenze unterschreitet, werden die Senkungsschritte ausgesetzt.

Unter der Voraussetzung, dass diese Steuersenkungsschritte im dafür vorgesehenen Zeitraum effektiv umgesetzt werden, verzichten die Wirtschaftsverbände darauf, Forderungen bezüglich anderer steuerlicher Massnahmen bei juristischen oder natürlichen Personen zu stellen bzw. aktiv zu unterstützen.

Die Wirtschaftsdelegation des Regierungsrates und die Präsidenten der Basler Wirtschaftsverbände werden die Gültigkeit dieser Strategie einer jährlichen gemeinsamen Beurteilung unterziehen.

Weitere Auskünfte

RR Christoph Brutschin, Tel. 079 661 83 54 RR Dr. Christoph Eymann, Tel. 061 267 84 41 RR Dr. Eva Herzog, Tel. 061 267 95 50 Marc Jaquet, Arbeitgeberverband Basel, Tel. 079 320 83 69 Werner Schmid, Gewerbeverband Basel-Stadt, Tel. 079 433 29 38 Dr. Thomas Staehelin, Handelskammer beider Basel, Tel. 078 600 00 20