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Ein gemeinsames sonderpädagogisches Konzept

Medienmitteilung

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat das gemeinsame sonderpädagogische Konzept anfangs März genehmigt. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft stimmt dem Konzept grundsätzlich zu hat die Verabschiedung aber ausgestellt bis zur Beschlussfassung des Landrats zum Konkordat Sonderpädagogik. Damit wird ein bundesrechtlicher Auftrag erfüllt und die Kantone erhalten die Möglichkeit die Sonderschulung ab 1. Januar 2011 mit eigenem kantonalem Recht zu regeln.

Am 1. Januar 2008 hat sich die IV - in der Folge der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) - aus der Finanzierung der Sonderschulung zurückgezogen. Die Kantone haben die volle Verantwortung für die Schulung aller Kinder und Jugendlichen mit einer Behinderung übernommen. Gleichzeitig wurden die Kantone aber mit einer Übergangsbestimmung in der Bundesverfassung verpflichtet, die bisherigen Leistungen der Invalidenversicherung an die Sonderschulung solange unverändert zu erbringen, bis sie über kantonal genehmigte Sonderschulkonzepte verfügen, mindestens jedoch während drei Jahren, das heisst bis zum 31. Dezember 2010.

Im Auftrag der beiden Regierungen hat eine gemeinsame Projektorganisation der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Basel-Landschaft und des Erziehungsdepartements Basel-Stadt einen Entwurf zu einem Sonderpädagogischen Konzept für die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt ausgearbeitet.

Eingliederung der Sonderschulung in die Volksschule
Das Konzept beschreibt die Eingliederung des bisher weitgehend getrennt organisierten Sonderschulsystems in die Organisation der Volksschule. Damit sollen die personellen und finanziellen Ressourcen besser genutzt und der Umgang mit besonderem Bildungsbedarf vereinfacht werden. Die Volksschule trägt künftig die Verantwortung für alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrem Bildungsbedarf. Folgerichtig sollen auch die bisher getrennt geführten Verwaltungen der beiden Bereiche innerhalb der Bildungsdirektionen in der Volksschulverwaltung zusammengeführt werden.

Integrative und separative Schulungsmöglichkeiten
Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz wurden die Kantone aufgefordert, die Integration von Schülerinnen und Schülern mit einer Behinderung in die Regelschule zu fördern. Sowohl im Kanton Basel-Stadt als auch im Kanton Basel-Landschaft werden bereits heute zahlreiche Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf integrativ in Regelklassen geschult.

Das Konzept geht nicht von einem absoluten Recht auf integrative Schulung aus, verlangt aber, dass in der individuellen Situation die integrative Form bevorzugt wird, wenn sie dem Bedarf der Schülerin oder des Schülers und den Möglichkeiten des schulischen Umfeldes entspricht. Neben der integrativen steht die separative Schulungsform weiterhin zur Verfügung.

Die Eltern der Schülerinnen und Schüler werden in den Abklärungs- und Entscheidungsprozess einbezogen. Die Mitsprache der betroffenen Regelschulleitungen wird verstärkt.

Keine Ausweitung des Angebots
Das sonderpädagogische Konzept wurde unter der Vorgabe der Kostenneutralität erarbeitet. Es sind keine neuen Leistungen und keine Ausweitung der bestehenden Angebote vorgesehen. Die finanziellen Mittel, die bereits vor den Beschlüssen der NFA für die Schulung von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung (Sonderschulung) aufgewendet wurden, stehen weiterhin für diesen Zweck zur Verfügung.

Umsetzung auf kantonaler Ebene
Als Konzept, das für zwei Kantone gültig ist, beschränkt sich das Sonderpädagogische Konzept auf grundlegende Aussagen und beschreibt einen allgemeinen Handlungsbedarf. Aufgrund der unterschiedlichen Strukturen sind in den meisten Handlungsfeldern jeweils kantonsbezogene Detailkonzepte notwendig. Die Umsetzungsplanung und die Operationalisierung auf juristischer und verwaltungstechnischer Ebene müssen in den beiden Kantonen eigenständig erfolgen. Es wird aber ein regelmässiger Informationsaustausch und eine Abstimmung der Abläufe zwischen den Partnerkantonen angestrebt.

Weitere Auskünfte

Regierungspräsident Urs Wüthrich-Pelloli, Telefon +41 (0)61 552 50 60 Vorsteher Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft Regierungsrat Dr. Christoph Eymann, Telefon +41 (0)61 267 84 41 Vorsteher Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt