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Gegenvorschlag zur Sprachinitiative

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat lehnt die kantonale Initiative "für eine faire Einbürgerung (Sprachinitiative)" ab. Gleichzeitig hat er dem Grossen Rat im Sinne eines Gegenvorschlags eine Ergänzung des Bürgerrechtsgesetzes bezüglich sprachlicher Integration unterbreitet.

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, den Stimmberechtigten die formulierte Initiative "für eine faire Einbürgerung (Sprachinitiative)" mit der Empfehlung auf Verwerfung und gleichzeitig mit der Änderung des Bürgerrechtsgesetzes als Gegenvorschlag vorzulegen. Die sprachliche Integration verfügt bisher über keine ausdrückliche Grundlage im Bürgerrechtsgesetz.

Der Regierungsrat anerkennt das Anliegen der Initiative, die sprachliche Integration im Einbürgerungsverfahren mit griffigen Kriterien zu konkretisieren. Die sprachlichen Kenntnisse sollen anhand einheitlicher Richtlinien abgeklärt und beurteilt werden. Die im Volksbegehren gestellten sprachlichen Anforderungen an die Bürgerrechtserwerbenden sind jedoch zu hoch. Zudem werden Personen mit Lern- oder Leistungsschwächen oder Behinderungen diskriminiert.

Die rechtliche Verankerung der geforderten Sprachkenntnisse soll wie in den anderen Kantonen in Gesetz und Verordnung und nicht in der Kantonsverfassung erfolgen. Diese Ansicht haben in der Vernehmlassung auch die Bürgergemeinden Basel, Riehen und Bettingen vertreten.

Die im Kantonsblatt vom 20. August 2008 publizierte Sprachinitiative ist mit 3'106 gültigen Unterschriften zustande gekommen. Der Grosse Rat hat sie am 14. April 2010 zur Berichterstattung an den Regierungsrat überwiesen.

Weitere Auskünfte

Dr. Lukas Huber, Telefon +41 (0)61 267 77 46 Leiter Bevölkerungsdienste und Migration Justiz- und Sicherheitsdepartement