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Grundlagen für mehr Tempo 30-Zonen

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat heute die Aktualisierung der Strassennetzhierachie und neue Empfehlungen zu Tempo 30 beschlossen. Damit sind die Weichen für die Überarbeitung der Tempo 30-Zonen und für einen neuen Rahmenkredit zu deren Erweiterung gestellt.

Die 2010 abgeschlossene Wirkungskontrolle zu den Tempo 30-Zonen hat positive Ergebnisse geliefert. Demnach sind z.B. die Verkehrssicherheit und die Lebensqualität in diesen Zonen erhöht. Aufgrund dieses Erfolgs sind zahlreiche Begehren über den Grossen Rat oder direkt bei der Verwaltung eingereicht worden, um weitere Tempo 30-Zonen auch in anderen Gebieten einzuführen. Einige dieser Begehren betreffen auch Strassen mit öffentlichem Verkehr (ÖV). Diese waren bisher von der Einführung von Tempo 30 mit wenigen Ausnahmen ausgeschlossen.

Um den motorisierten Individualverkehr in diesen verkehrsberuhigten Zonen zu reduzieren, braucht es Strassen, welche Sammel- und Durchleitungsfunktionen übernehmen. Zudem muss ein effizienter und attraktiver öffentlicher Verkehr sichergestellt werden. Diese Fragen klärt die aktualisierte Strassennetz-Hierarchie. Sie unterscheidet zwischen siedlungs- und verkehrsorientierten Strassen. Siedlungsorientierte Strassen eignen sich besonders für den Einbezug in Tempo 30-Zonen. Das Bau- und Verkehrsdepartement hat weitere Grundlagen zu Tempo 30 ausgearbeitet. Sie beinhalten Aussagen darüber, wie ein „Nebeneinander“ zwischen Tempo 30 und öffentlichem Verkehr möglich wird. Dazu hat das BVD im Vorfeld einen „Runden Tisch Tempo 30 und Öffentlicher Verkehr“ einberufen, an dem Vertreter/innen von Verkehrs¬verbänden und der Verkehrsbetriebe teilgenommen haben.

Die neuen Grundlagen und das letzte Woche vom Regierungsrat genehmigte „Neue Verkehrskonzept Innenstadt“ sind eng aufeinander abgestimmt. Beide ermöglichen künftig die Integration von ÖV-Achsen in Tempo 30-Zonen, wo dies sinnvoll und möglich ist. Dem öffentlichen Verkehr dürfen dabei keine massgebenden Nachteile erwachsen bzw. sie müssen andernorts kompensiert werden können.

Der Regierungsrat hat die neuen Grundlagen genehmigt. In einem nächsten Schritt werden Erweiterungen der Tempo 30-Zonen geprüft, insbesondere in Strassen, für welche Begehren nach Tempo 30 vorliegen. Nach Abschluss dieser Prüfungen soll dem Grossen Rat der Entscheid des Regierungsrates zu allen hängigen Begehren zusammen mit einem Antrag für einen neuen Rahmenkredit zur Erweiterung der Tempo 30-Zonen vorgelegt werden.

Weitere Auskünfte

Barbara Auer, Telefon +41 (0)61 267 40 39 Projektleiterin Amt für Mobilität, Bau- und Verkehrsdepartement