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Kurzmitteillungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem ...

  • dem Grossen Rat beantragt, die Motion von Andreas Burckhardt (LDP) zur "Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit unseres Kantons im Steuerwettbewerb (entsprechend Unternehmenssteuerreform II)" als erledigt abzuschreiben. Dem Anliegen des Vorstosses um Einführung der Teilbesteuerung der Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen zwecks Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung wurde mit der Gesetzesrevision vom 11. November 2009 im Wesentlichen entsprochen. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Christian Mathez, Stv. Steuerverwalter, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 33)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Jörg Vitelli, SP) betreffend "Tram- und Busspur auf dem Dorenbachviadukt" als erledigt abzuschreiben. Baulich und verkehrsrechtlich wäre es zwar möglich, eine Busspur auf dem Tramgeleise einzurichten. Verkehrstechnisch würde dies aber eine deutliche Verschlechterung für verschiedene Verkehrsteilnehmer ergeben. Auch für den Linienbus würde sich die Verkehrssituation nicht nachweisbar verbessern. Zu diesem Schluss kommt auch eine neue externe Studie. Dafür wird die im laufenden Jahr zu erneuernde Lichtsignalanlage Dorenbach Ost mehr Möglichkeiten für eine optimale Steuerung bieten. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Dieter Pöllendorfer, Abt. Mobilität, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 81 73)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Peter Malama, FDP) betreffend "fiskalische Anreize für energetische Altbausanierungen" als erledigt abzuschreiben. Das Steuerrecht kennt schon heute fiskalische Anreize für das Energiesparen oder für den Umweltschutz. Die Kantone dürfen aber keine Kostenabzüge einführen, die nicht vom Steuerharmonisierungsgesetz vorgesehen sind. Darüber hinaus hält der Regierungsrat die im Anzug vorgebrachten Vorschläge auch nicht geeignet und wirkungsvoll. Da die Liegenschaftsvermieterinnen und -vermieter mit der Einführung des neuen Mietrechts ihre Investitionen für Energiesparmassnahmen neu auf die Mieter abwälzen können, braucht es keine zusätzlichen Entlastungen. Steuerabzüge hätten nur Mitnahmeeffekte zur Folge und würden dem Kanton unnötige Steuerausfälle bescheren. Schliesslich ist der Bund momentan daran, die Energieabzugsverordnung zur direkten Bundessteuer einer Totalrevision zu unterziehen. Ziel dieser Revision ist die Steigerung der Effektivität und Effizienz der Steuerabzüge für energetische Investitionen in bestehende Liegenschaften des Privatvermögens. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Christian Mathez, Stv. Steuerverwalter, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 33)
  • 29 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.