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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem ...

  • dem Grossen Rat beantragt, dem Beitritt des Kantons Jura zum Regionalen Schulabkommen über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträgen zwischen den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Luzern, Solothurn, Wallis und Zürich per Schuljahr 2010/2011 zuzustimmen. Das Regionale Schulabkommen regelt die Abgeltung des Besuchs von ausserkantonalen Schulen und Bildungseinrichtungen im Raum der Mitgliederkantone. Ratschlag des Regierungsrates (Auskunft: Pierre Felder, Leiter Volksschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 62 92)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Andreas Ungricht, SVP) betreffend "Einführung eines Alarmsystems bei Kindesentführungen auf kantonaler und nationaler Ebene" als erledigt abzuschreiben. Die Schweiz verfügt seit dem 1. Januar 2010 über ein Entführungsalarmsystem, womit das Anliegen des Anzuges erfüllt ist. Im Übrigen beabsichtigt die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren noch in diesem Jahr die Mobilfunkanbieter ins Alarmsystem einzubeziehen. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Dr. Beat Voser, Leiter Kriminalkommissariat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 76 82)
  • entschieden, die Telearbeit für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Berücksichtigung der betrieblichen Verhältnisse zu ermöglichen. Dazu hat er die Arbeitszeitverordnung angepasst. In der heutigen flexiblen und vernetzten Arbeitswelt ist das Bedürfnis der Mitarbeitenden nach entsprechend modernen Arbeitszeitmodellen gestiegen. Verschiedene Firmen, aber auch kantonale Verwaltungen und insbesondere der Bund, kennen heute die Möglichkeit der Telearbeit. Die konkrete Ausgestaltung der Telearbeit erfolgt in einer Richtlinie, die den Vorgesetzten genügend Raum belässt, um die Telearbeit auf die jeweiligen betrieblichen Besonderheiten abzustimmen. Zwischen der Anstellungsbehörde und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird die Telearbeit in einer speziellen Vereinbarung geregelt. (Auskunft: Andrea Wiedemann, Leiterin Zentraler Personaldienst, Finanzdepartement, Tel. 061 267 99 40)
  • die Lernbeurteilungsverordnung der Weiterbildungsschule insofern der Praxis angepasst, als die Begriffe Klassenkonferenz und Zeugniskonferenz durch den Begriff Zeugnisklassenkonferenz ersetzt werden. (Auskunft: Pierre Felder, Leiter Volksschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 62 92)
  • die Verordnung über die Schulsynode des Kantons Basel-Stadt insofern geändert, als sie auf die Staatliche Schulsynode eingegrenzt wurde. Alle Bestimmungen betreffend die Freiwillige Schulsynode wurden aufgehoben. Zwischen der Staatlichen und der Freiwilligen Schulsynode ist es in der Vergangenheit immer wieder zu Abgrenzungsschwierigkeiten gekommen. (Auskunft: Hans Georg Signer, Leiter Bildung, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 56 30)
  • den Nutzungsplan/Linien- und Erschliessungsplan Nr. 5669 des Tiefbauamts betreffend Änderung der Strassenlinie sowie Umgestaltung der Bettingerstrasse, Abschnitt Hirzenstrasse bis Hackbergstrasse inklusive der zwei Baumfällungen, der neuen generellen Strassenquerprofile und der Höhenkoten der Strassenlinien, genehmigt. Die in der Bettingerstrasse in Riehen anstehenden Sanierungsarbeiten werden zum Anlass genommen, das im Abschnitt Martinsrain bis Hackbergstrasse auf Seite der ungeraden Hausnummern fehlende Trottoir einzuplanen. Die Eigentümerinnen und Eigentümer der an das Projekt anstossenden Liegenschaften werden separat informiert. (Auskunft: Beat Zahno, Tiefbauamt, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 91 69)
  • Kenntnis genommen vom Tätigkeitsbericht zum Bildungsraum Nordwestschweiz für die Periode vom 1. Januar 2009 bis April 2010. Der Bericht gibt einen Überblick über den Stand der Arbeiten und die Umsetzung der Strukturharmonisierung in den vier Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn. Die Zusammenarbeit umfasst alle Bildungsstufen von der Förderung vor der Einschulung über die Volksschule bis zur Berufsbildung und der Mittelschule. Für den Fachhochschulbereich ist die Zusammenarbeit durch den Staatsvertrag über die Fachhochschule Nordwestschweiz geregelt. (Auskunft: Pierre Felder, Leiter Volksschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 62 92)
  • 16 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
  • 10 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Gemeinde Riehen unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
  • 2 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Gemeinde Bettingen unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
  • dem FC Basel zum souveränen Cupsieg am vergangenen Sonntag gegen Lausanne-Sport gratuliert und ihm für den Meisterschafts-Schlussspurt alles Gute gewünscht.