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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem ...

  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Urs Müller-Walz, GB) betreffend "gleichzeitiger Beginn und gleichzeitiges Ende der Legislaturen des Landrats und des Grossen Rats" als erledigt abzuschreiben. Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass der mit einer erneuten Änderung der Kantonsverfassung, des Wahlgesetzes und der Geschäftsordnung verbundene Aufwand in keinem angemessenen Verhältnis zum möglicherweise zu erwartenden Nutzen einer zeitlichen Angleichung der Amtsperioden der beiden Parlamente steht. Zudem teilt er die im Landrat geäusserten Befürchtungen, dass die gleichzeitige Erneuerung der beiden Parlamente und der damit verbundene konzentrierte Verlust an Wissen und Erfahrung die fachliche Kontinuität der Zusammenarbeit beeinträchtigen könnte. Das Anzugsanliegen soll deshalb nicht weiterverfolgt werden. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Alfred Sommer, Rechtsabteilung, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 63 00)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Gabriele Stutz-Kilcher, CVP) betreffend "Jugendgewalt: Besser vorsorgen als nachsorgen - Stärkung der Elternkompetenz" als erledigt abzuschreiben. Das Erziehungsdepartement unterstützt eine möglichst früh ansetzende Elternbildung in allen Schichten der Bevölkerung. Die Anliegen des Vorstosses sind aus Sicht des Regierungsrates vollumfänglich aufgenommen und auch bereits umgesetzt worden. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Thomas Mächler, Jugend, Familie und Sport, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 80 68)
  • dem Grossen Rat beantragt, die Jahresberichte der ProRheno AG für die Jahre 2008 und 2009 zu genehmigen. Bericht des Regierungsrates
  • in der Vernehmlassung zuhanden des Bundesamts für Justiz die vorgesehene Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes zur Umsetzung von Artikel 123b der Bundesverfassung über die Unverjährbarkeit sexueller und pornographischer Straftaten an Kindern vor der Pubertät grundsätzlich begrüsst. Zu prüfen wäre allenfalls eine geschlechtsspezifische Ausgestaltung der Altergrenze oder eine generelle Erhöhung der Altersgrenze auf zwölf Jahre. Antwort des Regierungsrates (Auskunft: Dr. Davide Donati, Leiter Bereich Recht, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 70 03)
  • in der Vernehmlassung zuhanden des Bundesamts für Migration zur vorgesehenen Revision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit die Schaffung zweier separater Kontingente für EU/EFTA-Dienstleistungserbringende und für Drittstaatenangehörige begrüsst. Gleichzeitig fordert der Regierungsrat aber auf Verordnungsebene eine Lösung für Studien- und Schüleraustauschprogramme sowie Praktika zur Fort- und Weiterbildung mit Drittstaatsangehörigen. Im weitern weist der Regierungsrat deutlich darauf hin, dass auf dem schweizerischen und europäischen Arbeitsmarkt nicht genügend Führungskräfte und spezialisierte Fachkräfte vorhanden sind und deshalb nach wie vor ein grosser Bedarf nach Fachpersonal aus Drittstaaten besteht. Dies trifft insbesondere für den Kanton Basel-Stadt zu mit seinen international tätigen Firmen in den Life Science, Logistik- und Dienstleistungsbranchen. Der Regierungsrat fordert deshalb eine Erhöhung der Höchstzahlen. Dabei sollte auch ein neuer Verteilschlüssel der Kantone eingeführt werden, der die wirtschaftliche Stärke der einzelnen Kantone bzw. Regionen besser berücksichtigt. Die den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft zugewiesenen Höchstzahlen entsprechen in keiner Weise deren Wirtschaftskraft. Die Kontingente sind regelmässig nach drei bis vier Monaten ausgeschöpft, sodass jeweils weitere Kontingente aus den Bundesreserven ersucht werden müssen. Das führt zu Verunsicherungen bei den Unternehmen. Antwort des Regierungsrates (Auskunft: Hansjürg Dolder, Leiter Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 87 50)
  • in der Vernehmlassung zuhanden der Eidgenössischen Spielbankenkommission zur vorgesehenen Teilrevision der Spielbankenverordnung die Massnahmen zur Gewährung des guten Rufs und der einwandfreien Geschäftstätigkeit der Spielbanken begrüsst. Antwort des Regierungsrates (Auskunft: Doris Zimmerli, Rechtsabteilung, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 72 35)