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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem ...

  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss, (Anzug Annemarie Pfeifer, VEW) betreffend „mehr Sicherheit für Kinder im Verkehr“ als erledigt abzuschreiben. Die Verkehrssicherheit der Kinder ist für das Ressort Verkehrsprävention der Kantonspolizei Basel-Stadt von zentraler Bedeutung. Bereits im ersten Kindergartenjahr beginnt der obligatorische Verkehrskundeunterricht. Mit dem Projekt „Auf Augenhöhe 1,20m“ hat sich die Kantonsverwaltung zudem intensiv mit einer kinderfreundlichen Stadtentwicklung auseinandergesetzt. Es liegen Checklisten und Fragenkataloge vor, die dem Aspekt der Verkehrssicherheit von Kindern besonders Rechnung tragen. Mit der Verwaltungsreform wurden die in verschiedenen Departementen angesiedelten Verkehrsplanungen im Bau- und Verkehrsdepartement im neuen Amt für Mobilität zusammengefasst. Gleichzeitig wurde bei der Kantonspolizei ein neuer Dienst für Verkehrssicherheit geschaffen. Dessen Kernaufgabe ist es, bei sämtlichen Veränderungen an Verkehrsanlagen den Einfluss und die Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit zu prüfen. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Bernhard Frey Jäggi, Leiter Verkehr, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 72 25)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Urs Müller, GB) betreffend „Mitsprache für Angehörige in Wohngruppen und Förderstätten für geistig schwer behinderte Menschen“ als erledigt abzuschreiben. Der Regierungsrat begrüsst das Engagement der Angehörigen von Menschen mit einer Behinderung. Auf der individuellen Ebene sind die Strukturen geeignet, um Anliegen der Angehörigen und insbesondere der rechtlichen Vertretung ernst zu nehmen. Auch bei übergeordneten Fragen werden die Angehörigen sehr ernst genommen, ein weiterer Ausbau ist aber bei Bedarf noch möglich. Dabei muss aber verhindert werden, dass Partikularinteressen oder Einzelmeinungen als generelle Sicht der Angehörigen vertreten werden. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Michael Martig, Amt für Sozialbeiträge, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 84 78)
  • dem Grossen Rat beantragt, drei parlamentarische Vorstösse für die Realisierung einer zusammenfassenden Basler Kantonsgeschichte (Anzug Oswald Inglin, CVP, betreffend „Basler Geschichte für alle“, Anzug Isabelle Koellreuter, SP, betreffend „neue Basler Kantonsgeschichte“ und Anzug Roland Engeler-Ohnemus, SP, betreffend „Schaffung eines Lehrmittels zur Geschichte der trinationalen Region Basel“) als erledigt abzuschreiben. Der Regierungsrat hält es nicht für zeitgemäss, dass der Staat „top down“ den Auftrag für eine Kantonsgeschichte vergibt. Eine entsprechende Initiative müsste aus der Zivilgesellschaft kommen mit einer kongruenten Vorstellung über Ausrichtung und Umfang eines solchen Werkes. Seit das Projekt einer aktualisierten Kantonsgeschichte 1992 in einer Volksabstimmung gescheitert ist, hat sich die Ausgangslage für eine solche aufwändige Kantonsgeschichte nach Ansicht des Regierungsrats nicht verändert. Darüber hinaus gibt es bereits jetzt ein breites Spektrum an Veröffentlichungen zur Geschichte des Kantons. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Joakim Rüegger, Leiter Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 04)
  • dem Grossen Rat beantragt, den partnerschaftlichen Baurechtsvertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Kanton Zug zum Betrieb des Forstwerkhofs auf dem Areal der interkantonalen Strafanstalt Bostadel zu genehmigen. Ratschlag des Regierungsrates (Auskunft: Dr. Barbara Neidhart, Leiterin Kommunikation und Marketing, Immobilien Basel-Stadt, Finanzdepartement, Tel. 061 267 46 27)
  • den Nutzungs- und Erschliessungsplan Nr. 5673 des Tiefbauamts betreffend Umgestaltung des Spalenbergs, der neuen generellen Strassenquerprofile und der Höhenkoten der Strassenlinien, genehmigt. Die dringend anstehenden Sanierungsarbeiten im Spalenberg, Gemsberg, Heuberg und Trillengässlein werden zum Anlass genommen, diese Fussgängerzone behindertenfreundlich zu gestalten und die Attraktivität der Altstadt als Zentrum für Einkauf, Begegnung und Wohnen weiter zu steigern. Der Kern des Konzepts ist die Aufwertung der Fussgängerzone, indem die Fahrbahn auf das Trottoirniveau angehoben wird. Weiter ist vorgesehen, die im Bodenbelag vor dem Hotel Basel eingelegten Auszeichnungen der „Ehrespalebärglemer“ neu im Spalenberg zu platzieren. Als Eingang zum Spalenberg soll im Bodenbelag der Grundriss des ehemaligen Spalenschwibbogens mit einem farbigen Belag sichtbar gemacht werden. Die Markierung des einstigen Stadttors bildet zugleich das „neue Tor“ zum umgestalteten Spalenberg. Die Eigentümerinnen und Eigentümer der an das Projekt anstossenden Liegenschaften werden separat informiert. (Auskunft: Beat Zahno, Tiefbauamt, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 91 69)
  • Kenntnis genommen vom Bericht über die Einführung des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster). In der Schweiz wird in den nächsten Jahren ein neuer Kataster erstellt, in dem die öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) systematisch dokumentiert und zentral veröffentlicht werden. Dieser ÖREB-Kataster soll als Zielsetzungen die Rechtssicherheit im Bereich des Grundeigentums festigen, einen verbindlichen Zusammenzug der wichtigsten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen in einem Auskunftssystem ermöglichen und damit für alle Interessierten die wichtigsten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen auf einem Grundstück aufzeigen. Der Kanton Basel-Stadt verzichtet auf eine Teilnahme bereits in der ersten Phase bis 2014, wird aber die Katastereinführung in der zweiten Phase bis spätestens am 1.1.2020 vornehmen. Der Grund hierfür liegt darin, dass die in den ÖREB-Kataster einfliessenden kantonalen Geobasisdaten bereits heute in unverbindlicher Form im Internet über den GeoViewer (www.stadtplan.bs.ch) abrufbar sind. Dazu gehören unter anderem die Nutzungsplanung, der Kataster der belasteten Standorte, Grundwasserschutzzonen, Grundwasserschutzareale, Lärmempfindlichkeitsstufen und Waldgrenzen in Bauzonen. Antwort des Regierungsrates (Auskunft: Walter Oswald, Grundbuch- und Vermessungsamt, Tel. 061 267 92 77).
  • in der Vernehmlassung zur Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2012 – 2015 auf die Stellungnahmen der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren und des Städteverbandes Schweiz verwiesen. Zum Thema Denkmalpflege/Archäologie wurden verschiedene Anträge gestellt, da die vorgesehene Bundespolitik gravierende Auswirkungen auf die Städte mit ihrer Konzentration von Kulturdenkmälern hätte. Bezüglich Finanzen verlangt der Regierungsrat, dass der Bund mindestens 30 Millionen Franken budgetiert, damit er seinen Verpflichtungen aus der Verbundaufgabe mit den Kantonen im Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege nachkommen kann. Antwort des Regierungsrates (Auskunft: Jeannette Voirol, Stv. Leiterin Abteilung Kultur, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 84 44)
  • in der Vernehmlassung zuhanden des Bundesamtes für Justiz zur vorgesehenen Erhöhung des gesetzlichen Verzugszinses von fünf auf zehn Prozent angemerkt, dass ein solcher Schritt nur die Zahlungsmoral bei Zahlungsfähigen heben wird. Für Personen und Betriebe mit Zahlungsschwierigkeiten würde so hingegen nur eine höhere Verschuldung resultieren. Der Regierungsrat schlägt deshalb eine moderatere Erhöhung des Verzugszinses auf sieben Prozent vor. Antwort des Regierungsrates (Auskunft: Dr. Davide Donati, Leiter bereich Recht, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 70 03)
  • in der Vernehmlassung zuhanden des Bundesamtes für Strassen die Verordnungsentwürfe für die Einrichtungen von Umweltzonen begrüsst. Die Kantone erhalten so die Möglichkeit, nach eigenen Bedürfnissen und politischen Möglichkeiten zusätzliche Massnahmen zur Emissionsreduktion zu beschliessen. Umweltzonen sind gemäss dem Regierungsrat als Übergangslösung eine wichtige Ergänzung zu den Emissionsvorschriften für Neufahrzeuge, weil sie Fahrzeuge mit zu hohem Schadstoffausstoss aus Innenstädten fernhalten. Antwort des Regierungsrates (Auskunft: Dr. Jürg Hofer, Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 639 22 26)
  • in der Vernehmlassung zuhanden des Staatssekretariats für Wirtschaft die vorgesehenen Änderungen im Bundesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen grundsätzlich begrüsst. Vorbehalte hat der Regierungsrat bei der Schaffung eines spezialisierten Bundeswettbewerbsgerichts, das er als nicht notwendig erachtet, und bei der Neuregelung der vertikalen Absprachen. Diese würden zu einer Aufweichung des Kartellgesetzes führen. Antwort des Regierungsrates (Auskunft: Samuel Hess, Geschäftsleitung Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 38)
  • in der Vernehmlassung zuhanden des Bundesamtes für Strassen den Verordnungsentwurf über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr begrüsst. Das Tragen von Schusswaffen durch Angehörige der Transportpolizei für gewisse Einsätze wird dabei in Übereinstimmung mit der Beschlussfassung der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren gutgeheissen. Bei den Korps-Mitarbeitenden der Transportpolizei handelt es sich um ausgebildete Polizistinnen und Polizisten. Damit ist der gesetz- und verhältnismässige Einsatz von Feuerwaffen hinreichend gewährleistet. Antwort des Regierungsrates (Auskunft: Timon Streicher, Generalsekretariat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 76 47)
  • 53 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.