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Mehr Kleinplakatierung und neue Gebühr für das Entfernen von illegalen Plakaten

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat kommt dem Bedürfnis nach kultureller Kleinplakatierung entgegen: Neu soll das Plakatieren an Verteilkästen von Lichtsignalanlagen auf Allmend erlaubt sein. Dies für eine bewusst tief gehaltene Bewilligungsgebühr. Diese Neuregelung zeugt von der liberalen Haltung des Kantons bezüglich Plakatierung. In Zukunft soll illegales Plakatieren auf Allmend stärker geahndet werden: Ohne vorgängige Androhung sollen Plakate auf Kosten des Verursachers entfernt werden können.

Der Regierungsrat hat am 30. Juni 2009 die Grundsätze für eine Regulierung der kulturellen Kleinplakatierung im Kanton Basel-Stadt festgelegt und mit der Umsetzung das Bau- und Verkehrsdepartement beauftragt. Die kommerzielle und nicht kommerzielle kulturelle Kleinplakatierung wird in den Formaten A2, A3 und A4 auf Verteilkästen und Spritzschutzwänden der BVB und auf Verteilkästen der IWB und von Telekomanbietern möglich. Mit dem Kleinplakatierungskonzept und dessen Umsetzung stehen zahlreiche Standorte an attraktiven Lagen für die kulturelle Kleinplakatierung zur Verfügung. Neu wird ausserdem auch das sogenannt "wilde" Plakatieren ohne formelle Vorgaben an Baustellenwänden öffentlicher Baustellen ermöglicht: Alle Personen haben auf den bezeichneten Baustellenwänden (www.allmend.bs.ch) die Möglichkeit, ein Kleinplakat anzubringen.

Die von den Standortbetreibern (insbesondere BVB, IWB und Telekomunternehmen) zu bezahlende Allmendbewilligungsgebühr wird bewusst tief angesetzt. Sie beträgt beispielsweise für ein A2-Plakat CHF 32.-- pro Jahr, womit sich die Gebühr im Rahmen derjenigen der Stadt Zürich bewegt. Die den Kleinplakatierungsfirmen gegenüber in Rechnung gestellten Mietkosten pro Fläche werden durch die Standortbetreiber festgelegt. Für Ordnung und Reinigung der Standorte sind die Kleinplakatierungsfirmen verantwortlich.

Um das Angebot an günstigen Flächen für kulturelle Kleinplakate im Rahmen des Konzeptplans zusätzlich zu erhöhen, sollen neu auch die Steuerungskästen der Lichtsignalanlagen auf Allmend bespielt werden. Im Unterschied zu den Anlagen, die sich im Eigentum von Privaten oder von verselbständigten Betrieben wie der BVB und IWB befinden, hat der Regierungsrat die Kosten für diese kantonseigenen Standorte analog der Bewilligungsgebühr für A2-Plakate pro Verteilkasten auf CHF 32.-- festgelegt. Damit sollen die Kosten der werbenden Kulturinstitutionen möglichst gering gehalten werden.

Der Regierungsrat will mit all diesen Massnahmen dazu beitragen, dass für die kulturelle Kleinplakatierung attraktive Bedingungen gelten und so das illegale Plakatieren auf Allmendflächen oder Hauswänden unnötig ist. Um diesen Ansatz noch zu verstärken, hat der Regierungsrat die Allmendverordnung und die Allmendgebührenverordnung derart abgeändert, dass die Kosten für die Entfernung von illegal angebrachten Plakaten auf der Allmend direkt den Verursachern auferlegt werden können. Die liberale Haltung des Kantons Basel-Stadt kommt hier pionierhaft zum Ausdruck: Die Verursacher sollen nicht durch eine Busse kriminialisert werden, sondern der Aufwand, der durch illegale Plakate entsteht, wird neu in Rechnung gestellt werden können. Illegale Plakate auf Allmend sollen in Zukunft ohne vorgängige Androhung entfernt werden können. Die entsprechenden Kosten sollen den verantwortlichen natürlichen oder juristischen Personen, insbesondere den Plakatierungsfirmen oder Veranstaltern, auferlegt werden können. Bei den Kosten für die Entfernung handelt es sich nicht um eine Busse, sondern um eine kostendeckende Gebühr im Rahmen von CHF 100.-- pro Plakat bis zum Maximalbetrag von CHF 10'000.--.

Im Zusammenhang mit den beschriebenen attraktiveren Bedingungen für die kulturelle Kleinplakatierung beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, zwei parlamentarische Vorstösse als erledigt abzuschreiben (Anzug Tobit Schäfer, SP, betreffend "Schaffung günstiger und legaler Plakatstellen für regionale Kulturveranstalter" und Anzug Roland Vögtli, FDP, bezüglich "illegaler Plakatierung an privaten und staatlichen Gebäuden")

Weitere Auskünfte

Niklaus Hofmann, Telefon +41 (0)61 267 93 50 Leiter Allmendverwaltung, Tiefbauamt Basel-Stadt Bau- und Verkehrsdepartement