Neuer Fussgängersteg an der zweiten SBB-Rheinbrücke
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat den Bau eines neuen Fussgängerstegs an der zweiten neuen SBB-Eisenbahnbrücke über den Rhein. Er soll den alten Fussgängersteg längs der dortigen alten ersten SBB-Brücke ersetzen. Die alte SBB-Brücke wird lärmsaniert. Die Inbetriebnahme des neuen Fussgängerstegs ist für Frühjahr 2013 vorgesehen. Er kann erst nach Erstellung des Rohbaus der neuen SBB-Brücke ab 2012 gebaut werden. Die Kosten für den Kanton belaufen sich auf 27 Mio. Franken.
Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat für den Neubau eines Fussgängerstegs an der zweiten SBB Rheinbrücke einen Kredit in der Höhe von 2,7 Millionen Franken beantragt. Die Bauarbeiten an der zweiten SBB-Rheinbrücke, die Bestandteil des Ausbaus und der Neubaustrecke Karlsruhe - Basel ist, haben im vergangenen November begonnen. Der Ausbau des Fussgängerstegs zu einer Fussgänger- und Veloverbindung ist geprüft worden, die SBB lehnten dies aber ab, weil es eine zeit- und ressourcenaufwändige Neuauflage des Gesamtprojekts zur Folge gehabt hätte.
Auf der ersten, aus dem Jahre 1870 stammenden alten Rheinbrücke der SBB rheinaufwärts oberhalb der Schwarzwaldbrücke (Autobahnbrücke) besteht bereits ein Fussgängersteg, der auf Wunsch des Kantons Basel-Stadt erstellt und auch mitfinanziert worden war. Die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) als Eigentümerin der alten Brücke haben dem Kanton Basel-Stadt mitgeteilt, dass sie nach dem Bau der zweiten, neuen SBB-Brücke auch planten, die alte Brücke Instand zu setzen. Der Kanton wurde aufgefordert, sich im Zuge dieser Gesamtsanierung an der Instandsetzung des Fussgängerstegs mit rund 500'000 Franken zu beteiligen. Andernfalls bauten die SBB diesen Fussgängersteg auf ihre eigenen Bedürfnisse für Inspektionszwecke zurück.
Der Kanton Basel-Stadt ist gemäss kantonalem Richtplan verpflichtet, eine oberwasserseitige Fussgängerverbindung anzubieten. Eine Ersatzpflicht besteht auch gemäss Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege. Ein Verzicht wäre daher nicht gesetzeskonform und würde grosse, teils nicht behindertengerechte, unattraktive sowie unsichere Umwege für den Fussverkehr an beiden Brückenköpfen mit sich bringen. Der bestehende, ohnehin unattraktive Fussgängersteg an der alten SBB-Brücke würde wegen der vorgesehenen Lärmschutzmassnahmen noch unübersichtlicher und unattraktiver. Vor diesem Hintergrund wurde auf kantonaler Seite entschieden, als Ersatz für die abzubrechende alte eine neue Fussgängerverbindung entlang der zweiten SBB-Rheinbrücke zu projektieren. Die Inbetriebnahme des Stegs ist für das Frühjahr 2013 vorgesehen. Das vollständige Dokument ist vsl. ab Freitagmorgen, 21. Mai 2010, auf www.grosserrat.bs.ch/grv abrufbar.