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Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Basel-Stadt

Medienmitteilung

Regierungsrat

Ab kommendem Jahr gelten für die Finanzierung der Pflegekosten gesamtschweizerisch neue Bestimmungen. Pflegebedürftige erhalten neue Kantonsbeiträge an die Pflegeheimkosten. Auch haben alle Anbieter von ambulanten Pflegeleistungen Anspruch auf Beiträge der öffentlichen Hand. Der Regierungsrat hat die konkrete Umsetzung im Kanton Basel-Stadt geregelt. Dabei wird mit Mehrkosten von 15 Mio. Franken für den Kanton gerechnet.

Basierend auf Änderungen des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) werden die Beiträge der Krankenkassen an die Pflegekosten ab 2011 nicht mehr auf Kantonsebene ausgehandelt oder festgesetzt. Neu gelten gesamtschweizerische, vom Bundesrat festgelegte Tarife. Auch die Beteiligung der Patientinnen und Patienten an den Pflegekosten wird einheitlich geregelt und beschränkt.

Pflegekosten im Pflegeheim
An die Pflegekosten von Personen in einem Pflegeheim bezahlen die Krankenversicherer neu 9 Franken für je 20 Minuten Pflege. Es gilt eine nach Pflegeaufwand abgestufte 12-stufige Skala. In der höchsten Pflegestufe (ab 220 Minuten Pflege) bezahlen die Krankenversicherer 108 Franken pro Tag. Die Beiträge der Krankenversicherer reduzieren sich aufgrund des neuen Tarifes im kommenden Jahr in Basel-Stadt um ca. 1.7 Mio Franken (- 3%).

Die Beiträge der Pflegebedürftigen an die Pflegekosten im Heim sind neu auf 21.60 Franken pro Tag beschränkt. Reichen die Beiträge der Krankenversicherer und die der Heimbewohner zur Finanzierung der vollen Kosten nicht aus, sind die Kantone beziehungsweise die Gemeinden zur Übernahme der ungedeckten Pflegekosten verpflichtet (sog. Restfinanzierung). Wie bisher werden die Kosten für Liegenschaft, Hotellerie und Betreuung (Grundtaxe) bei Heimaufenthalten nicht von der Krankenversicherung übernommen, sondern den Heimbewohnerinnen und –bewohnern separat in Rechnung gestellt.

Um die Höhe der Restfinanzierung bestimmen zu können, müssen die Kantone die Höhe der anerkannten Pflegekosten pro Pflegestufe festlegen. Die Umstellung des bisherigen auf das neue Abgeltungssystem konnte zwischen dem Gesundheitsdepartement und dem Verband gemeinnütziger Basler Alters- und Pflegeheime (VAP) einvernehmlich vereinbart werden. Nebst den Pflegekosten wurden auch die anerkannten Kosten für Liegenschaft, Hotellerie und Betreuung neu festgelegt (+ 2%) (siehe Beilage 1: Ansätze Pflegekosten im Pflegeheim 2011).

Die Belastung der Bewohnerinnen und Bewohner ist dank der gesetzlichen Pflicht zur Restfinanzierung neu auf maximal 188.60 Franken pro Tag (167 Fr. Grundtaxe + 21.60 Fr. Pflege) beschränkt. Dies entspricht einer maximalen monatlichen Gesamtbelastung von rund 5'700 Franken. In der höchsten Pflegestufe beträgt die monatliche Gesamtbelastung bisher rund 7'900 Franken.

Aufgrund der Neuordnung werden insbesondere Personen mit einem hohen Pflegeaufwand stark entlastet. Auf die neuen Beiträge (Restfinanzierung) haben alle Heimbewohnerinnen und bewohner unabhängig von ihrer Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch. Die neuen Leistungen kommen insbesondere dem Mittelstand zu gut. Es werden deutlich weniger Heimbewohnerinnen und Heimbewohner Ergänzungsleistungen zur AHV (EL) in Anspruch nehmen müssen. Aber auch für Personen, die auf EL angewiesen sind, gelten ab kommendem Jahr bessere Bedingungen, indem bei der Ermittlung des EL-Anspruchs stark erhöhte Vermögensfreibeträge gelten.

Vermögensfreibeträge:
Erhöhung um je + 50 %
Alleinstehende bisher 25'000, neu 37'500 Franken
Ehepaare bisher 40'000, neu 60'000 Franken

Liegenschaften:
Selbst bewohnte Liegenschaft, Freibetrag bisher generell 112'500 Franken
erhöhter Freibetrag für selbst bewohnte Liegenschaft, wenn der eine Ehepartner im Heim, der andere in der eigenen Liegenschaft wohnt, neu 300'000 Franken

Pflegekosten für die ambulante Pflege (Spitex)

Die Eigenbeiträge der Spitex:
Gemäss den neuen KVG-Bestimmungen können die Anbieter von ambulanten Pflegeleistungen den Patientinnen und Patienten neu maximal 15.95 Franken pro Tag (Eigenbeitrag) in Rechnung stellen. Der Regierungsrat hat nun aber entschieden, den Eigenbeitrag vorerst für das Jahr 2011 auf die Hälfte, d.h. auf max. CHF 8 pro Tag zu beschränken. Über die weitere Ausgestaltung ab dem Jahr 2012 soll erst nach Vorliegen erster Erfahrungen entschieden werden.

Der Regierungsrat hat für den Kanton Basel-Stadt ausserdem präzisiert, dass der Eigenbeitrag nur für Pflegeleistungen von einer Stunde oder mehr pro Tag voll in Rechnung gestellt werden darf. Bei kürzeren Einsätzen ist der Eigenbeitrag der Versicherten anteilmässig zu kürzen. Pflegeleistungen von einer Stunde oder mehr sind nicht die Regel. Im Durchschnitt dauern die Einsätze der ambulanten Krankenpflege deutlich weniger als eine halbe Stunde pro Tag.

Pflegebedürftige Rentnerinnen und Rentner, die auch den reduzierten Eigenbeitrag nicht zu bezahlen vermögen, erhalten diesen im Rahmen ihres EL-Anspruches zurückerstattet. Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen, die weder eine Rente der AHV oder der IV noch Sozialhilfeleistungen beziehen, erhalten die entsprechenden Kosten auf Antrag gleichfalls vollständig zurück erstattet. Voraussetzung für die vollständige Rückerstattung ist ein Anspruch auf Verbilligung der Krankenkassenprämien. Die Rückerstattung der Eigenbeiträge wird vom Amt für Sozialbeiträge durchgeführt, welches auch für die Ausrichtung der Prämienverbilligung zuständig ist.

Für ambulante Pflegeleistungen zugunsten von Kindern und Jugendlichen wird in Basel-Stadt kein Eigenbeitrag erhoben. Die Beiträge werden unabhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen vollständig von der öffentlichen Hand übernommen.

Die Restfinanzierung der Spitex:
Auch in Bezug auf die ambulanten Pflegeleistungen ist der Kanton zur Restfinanzierung der Pflegekosten verpflichtet. Die vom Bundesrat für die KVG-pflichtigen ambulanten Pflegeleistungen einheitlich festgelegten Tarife und die Eigenbeiträge der Patientinnen und Patienten vermögen die Kosten der Spitex-Anbieter nicht vollständig zu decken. Für die Höhe der Restfinanzierung von Spitex-Leistungen berücksichtigt der Kanton einheitliche Kosten pro Leistungskategorie (Normkosten):

Diese Ansätze gelten grundsätzlich für alle rund siebzig Anbieter von ambulanten Pflegeleistungen mit einer kantonalen Spitex-Bewilligung. Der Regierungsrat kann jedoch einzelnen Spitex-Anbietern einen besonderen Leistungsauftrag erteilen. Ein besonderer Leistungsauftrag soll insbesondere mit der Stiftung für Hilfe und Pflege zu Hause, Spitex Basel, vereinbart werden. Der besondere Leistungsauftrag mit Spitex Basel betrifft v.a. die Gewährleistung der Versorgungssicherheit, verschiedene Spezialangebote sowie die Ausbildungstätigkeit.

Hilflosenentschädigung leichten Grades: Neu auch für AHV-Rentnerinnen und Rentner
Ab kommendem Jahr besteht für AHV-Rentnerinnen und -Rentner mit gesundheitlichen Einschränkungen die Möglichkeit, eine Hilflosenentschädigung (HE) leichten Grades, statt wie bisher nur eine HE mittleren oder schweren Grades zu erhalten. Als hilflos gilt, wer für alltägliche Lebensverrichtungen wie Aufstehen, Ankleiden, Toilette, Essen etc. dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen ist, dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf. Wer die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, hat bei Hilflosigkeit leichten Grades Anspruch auf monatliche Beiträge in Höhe von 232 Franken, (HE mittleren Grades: CHF 580 Franken, HE schweren Grades 928 Franken). Die Leistung kann neu direkt bei der IV-Stelle Basel beantragt werden.

Finanzielle Auswirkungen
Der Kanton Basel-Stadt rechnet für das Jahr 2011 aufgrund der Neuordnung der Pflegefinanzierung mit Mehrkosten von rund 15 Mio. Franken. Wie diese Mehrkosten zwischen dem Kanton und den Gemeinden Bettingen und Riehen genau aufgeteilt werden sollen, ist derzeit noch Gegenstand von Verhandlungen.

Weitere Auskünfte

Regierungsrat Dr. Carlo Conti, Telefon +41 (0)61 26 795 23 Vorsteher Gesundheitsdepartement Basel-Stadt Martin Birrer, Telefon +41 (0) 61 205 32 50 Leiter Abteilung Langzeitpflege