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Öffentliche Spitäler sollen verselbstständigt und zu öffentlich-rechtlichen Anstalten werden - neues Gesundheitsgesetz geht in Vernehmlassung

Medienmitteilung

Regierungsrat

In einem Gesamtpaket wird die Gesundheitsgesetzgebung des Kantons Basel-Stadt modernisiert und in die Vernehmlassung geschickt. Einerseits betrifft dies den Entwurf des Gesetzes über die Verselbstständigung der öffentlichen Spitäler des Kantons Basel-Stadt. Nach Massgabe des Gesetzesentwurfes sollen die staatlichen Spitäler zu öffentlich-rechtlichen Anstalten werden. Diese Vorlage ist eine notwendige Konsequenz aus der Neuregelung des KVG (Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung) die eine neue Spitalfinanzierung vorsieht welche ab dem Jahr 2012 wirksam wird. Andererseits geht der überarbeitete Entwurf eines umfassenden Gesundheitsgesetzes für den Kanton Basel-Stadt nach einer ersten Fachvernehmlassung in eine breit angelegte Vernehmlassung.

Die Vernehmlassung zum Entwurf des Gesetzes über die öffentlichen Spitäler des Kantons Basel-Stadt wird am Freitag, 26. März, eröffnet. Der Gesetzesentwurf sieht vor, das Universitätsspital Basel (USB), das Felix Platter-Spital (FPS) und die Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel (UPK) auf den 1. Januar 2012 in öffentlich-rechtliche Anstalten umzuwandeln. Heute sind das Universitätsspital Basel, die Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel und das Felix Platter-Spital Dienststellen der kantonalen Verwaltung.

Mit dem in die Vernehmlassung geschickten Gesetzesentwurf wird die rechtliche Verselbstständigung der öffentlichen Spitäler angestrebt. Dieser Schritt stellt einerseits sicher, dass die Basler Gesundheitsversorgung auch unter den künftigen Rahmenbedingungen der neuen Spitalfinanzierung optimal gewährleistet ist. Andererseits wird die Neuregelung der Spitalfinanzierung eine grundlegende Umgestaltung der Schweizer Spitallandschaft und insbesondere eine Intensivierung des Wettbewerbs unter den Spitälern zur Folge haben. Damit die öffentlichen Spitäler, denen kantonal, regional und national eine Schlüsselfunktion zukommt, auch in einem verstärkt wettbewerbsorientierten Markt ihre gute Positionierung erhalten und weiterhin eine führende Rolle übernehmen können, müssen sie auf diese Veränderung angemessen vorbereitet sein. Nebst der Attraktivität und Qualität des eigenen Leistungsangebots erfordert dies ein sachgerechtes Mass an Handlungsfreiheit.

Vorgeschlagen wird die Organisationsform der selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt. Diese Rechtsform führt zu notwendigen Anpassungen in der spitaleigenen Organisationsstruktur. Die strategische Führung der Spitäler soll künftig von fachkompetenten und führungserfahrenen Verwaltungsräten übernommen werden. Zudem sollen die Spitalleitungen die Möglichkeit erhalten, grössere Entscheidungsspielräume zu nutzen, damit sie die Interessen des Kantons in einem sich rasch wandelnden Umfeld effektiv und zeitnah umsetzen können. Im Wesentlichen lehnt sich die vorgesehene Organisation an die erfolgreichen Strukturen der Basler Kantonalbank, der Basler Verkehrsbetriebe sowie neu auch der Industriellen Werke Basel (IWB) an.

Das Personal der öffentlichen Spitäler soll weiterhin nach den Bestimmungen des Personalgesetzes und des Lohngesetzes angestellt bleiben. Zur Gewährleistung der beruflichen Vorsorge ihrer Mitarbeitenden sollen sich die Spitäler der Pensionskasse des Kantons Basel-Stadt anschliessen, wobei dieselben Konditionen wie für das Staatspersonal zu vereinbaren sind. Die gezielte Steuerung der Spitäler durch den Kanton wird mittels im Gesetz verankerten spezifischen Kontrollinstrumenten sichergestellt. Denn die öffentlichen Spitäler bleiben auch nach der Verselbstständigung kantonale Unternehmen, welche den vom Kanton vorgegebenen Zielen verpflichtet sind.

Und ein neues Gesundheitsgesetz

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat im Weiteren vom Entwurf zu einem Gesundheitsgesetz Kenntnis genommen. Das neue Gesetzeswerk wird vom Gesundheitsdepartement ebenfalls morgen in eine breit angelegte zweite Vernehmlassung geschickt.

Die Gesundheitsgesetzgebung des Kantons Basel-Stadt ist heute im Wesentlichen auf sieben Gesetze und zahlreiche Verordnungen verteilt (bspw. das Gesetz über das Sanitätswesen und die Gesundheitspolizei von 1864 oder das Gesetz betreffend Ausübung der Berufe der Medizinalpersonen und der Komplementärmedizin von 1879). Ein kantonales Gesundheitsgesetz, welches einen einheitlichen Rahmen des baselstädtischen Gesundheitsrechts bilden könnte, existiert bislang nicht. Ziel der vorliegenden Revision ist es daher, die bestehenden kantonalen Gesetze in einen einzigen Erlass zusammenzuführen und damit die Übersichtlichkeit des Gesundheitsrechts zu verbessern und die Rechtsanwendung zu erleichtern.

Neben Vorschriften zur Aufsicht über das Gesundheitswesen, zu Berufs- und Bewilligungspflichten der Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer, zum Vollzug des Gesundheitsrechts oder zu den gesundheitspolizeilichen Aufgaben enthält der Gesetzesentwurf verschiedene Neuerungen wie zum Beispiel:

- Zeitgemässe Ausgestaltung der Rechte der Patientinnen und Patienten (inklusive Gewährleistung des Rechts auf eine palliative Behandlung);

  • gesetzliche Statuierung der Rechte urteilsunfähiger Personen (insbesondere Behandlung und Einbezug in die Forschung);
  • Verankerung des Gesundheitsförderungs- und Präventionsgedankens sowie des Grundsatzes der Selbstverantwortung des Individuums;
  • Bestimmungen zur Bekämpfung von Missbräuchen und Abhängigkeiten;
  • Gewährleistung des Schutzes der Bevölkerung in Gefahrensituationen (gesundheitspolizeiliche Generalklausel);
  • Bezeichnung der gesundheitspolizeilichen Funktionsträgerinnen und -träger;
  • Grundlagen für die kontrollierte Nutzung moderner Behandlungsformen durch Normen zu "eHealth" und "Telemedizin";
  • konsequente Ausrichtung auf die per 1. Januar 2011 in Kraft tretende neue Pflegefinanzierung und die per 1. Januar 2012 einzuführende neue Spitalfinanzierung.

Mit dem Erlass des Gesundheitsgesetzes wird eine übersichtliche und auf das Wesentliche beschränkte Rahmengesetzgebung angestrebt. Bewährte Regelungen des geltenden Rechts sollen übernommen und, wo erforderlich, an die Rechtsentwicklung angepasst werden. Mit dem Entwurf des Gesundheitsgesetzes liegt eine Vernehmlassungsvorlage vor, welche den Anforderungen an eine moderne Gesetzgebung genügt und die relevanten, auf Gesetzesstufe zu regelnden Gebiete des Gesundheitswesens umfasst.

Hinweise

Die Vernehmlassungsunterlagen sind erhältlich unter www.bs.ch/vernehmlassungen

Weitere Auskünfte

Regierungsrat Dr. Carlo Conti, Telefon +41 (0)61 267 95 23 Vorsteher Gesundheitsdepartement Basel-Stadt