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Projektierungs- und Planungsmittel für Dreispitz beantragt

Medienmitteilung

Regierungsrat

Für Planungen und Projektierungen im Rahmen der Entwicklungsplanung Dreispitz beantragt der Regierungsrat beim Grossen Rat Mittel in Höhe von 19 Millionen Franken. Damit sollen die in den kommenden Jahren im federführenden Bau- und Verkehrsdepartement anstehenden Aufgaben zur Entwicklung des Dreispitz' in den Bereichen Gesamtkoordination Nutzungsplanung und Verkehr geleistet werden. Das 50-Hektar-Areal soll zu einem an Nutzungen reichen vielfältig-urbanen Raum verdichtet werden das neben Platz für gewerblich Nutzungen auch Platz für moderne Arbeitsnutzungen sowie rund 1'000 Wohnungen bietet.

Im Sinne einer städtebaulichen Innenentwicklung soll mit der Entwicklungsplanung Dreispitz der bisher als abgeschlossenes Gewerbe- und Industrieareal genutzte, 50 Hektar grosse Dreispitz zu einem urbanen Agglomerationsteil transformiert werden. Mit der dazu vorgesehenen Nachverdichtung und Mischnutzung soll nicht nur Raum für Wohnen, neue Arbeitsplätze im Bereich Dienstleistung oder für den künftigen Standort der Hochschule für Gestaltung und Kunst geschaffen werden, sondern auch den bestehenden Nutzungen Rechnung getragen und eine für alle Beteiligten wirtschaftlich tragbare Entwicklung ermöglicht werden. Auf entsprechende Ziele einigten sich die Planungspartner der Entwicklungsplanung Dreispitz bereits 2008 mit einem städtebaulichen Rahmenvertrag.

In der jetzigen Planungsphase geht es darum, diese Ziele in Planungsrecht umzusetzen sowie die verkehrlichen Massnahmen für die Transformation des Dreispitz' zu erarbeiten.

2011 soll ein Ratschlag mit den Zonenänderungen und Bebauungsplänen vorgelegt werden. Hierfür sowie für die Gewährleistung der Erschliessung des Areals und des Verkehrsablaufes im umliegenden Netz sind aufgrund der hohen Komplexität weitere planerische Abklärungen erforderlich. Diese liegen teilweise in der direkten Zuständigkeit der Gebietskörperschaften. Auch zieht die baselstädtische Federführung der Gesamtprojektleitung einen erhöhten Koordinations- und Moderationsaufwand nach sich. Ziel ist dabei, unter dem Einbezug einer Vielzahl von Akteuren und Fachstellen, den Planungsprozess auch über die Gemeinde- und Kantonsgrenzen hinweg gemeinsam so zu gestalten, dass dereinst auf den beiden Gemeindeteilen Basel und Münchenstein nicht nur vergleichbare Entwicklungsmöglichkeiten bestehen, sondern zugleich auch das Zusammenwachsen im Dreispitz sichtbar wird.

Als verkehrliche Grundlage wurde bislang das Gesamtverkehrskonzept Dreispitz erarbeitet. Transformationsbegleitend soll mit verschiedenen Massnahmen die Erschliessung gemäss den Zielen der Entwicklungsplanung ermöglicht werden. Dabei werden dem öffentlichen Verkehr, dem Veloverkehr und den Fussgängern eine hohe Priorität eingeräumt.

Da die Mittel für die anstehende Planungsphase auf Grund von Umfang, Priorität und Komplexität nicht voll aus den laufenden Mitteln finanziert werden können, wird mit dem nun vorliegenden Ratschlag ein Planungs- und Projektierungskredit für das Bau- und Verkehrsdepartement in Höhe von 1,9 Millionen Franken beantragt.

Mit diesem Ratschlag macht die Regierung nach der Unterzeichnung des Städtebaulichen Rahmenvertrags einen bedeutenden weiteren Schritt in Richtung der Umsetzung der Entwicklungsplanung Dreispitz, die in ihren Grundzügen auf die Vision Dreispitz von Herzog & de Meuron aus dem Jahr 2001 zurückreicht. Nach Abschluss der Nutzungsplanung obliegt die eigentliche Dreispitz-Transformation dem Management der Christoph Merian Stiftung.

Hinweise

Weitere Informationen Entwicklungsplanung Dreispitz:

www.bvd.bs.ch

Weitere Auskünfte

Axel Schubert, Tel. +41 (0)61 267 92 13 axel.schubert@bs.ch Projektkoordinator Hochbau- und Planungsamt Bau- und Verkehrsdepartement