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Regierungsrat sagt Nein zur Ausschaffungsinitiative und Ja zum Gegenvorschlag

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt unterstützt den Gegenvorschlag zur Ausschaffungsinitiative. Er bestärkt den Kanton in seinem konsequenten Vorgehen der letzten Jahre. Straftaten von Ausländerinnen und Ausländern sollen zum Entzug des Aufenthaltsrechts führen können. Massgebend soll aber weiterhin die Schwere des konkreten Delikts sein. Der Regierungsrat lehnt deshalb die Ausschaffungsinitiative ab. Sie verstösst gegen die Verfassung und gegen rechtsstaatliche Prinzipien.

Der Regierungsrat erachtet es als notwendig, dass Straftaten von Ausländerinnen und Ausländern zu einem Entzug des Aufenthaltsrechts führen können. Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen bestehen bereits. Dennoch unterstützt der Regierungsrat den direkten Gegenvorschlag des Bundesparlaments. Dieser bestärkt den Kanton Basel-Stadt in seinem konsequenten Vorgehen der letzten Jahre und gewährleistet eine einheitlichere Praxis in der Schweiz.

Massgebend für die Ausschaffung soll aber weiterhin die Schwere des Delikts im Einzelfall sein. Darin liegt der wesentliche Unterschied zur Ausschaffungsinitiative, die vom Regierungsrat aus rechtsstaatlichen Gründen abgelehnt wird. Sie wäre nicht mit den Grundrechten und Grundprinzipien der Verfassung vereinbar, namentlich mit dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit staatlichen Handelns. Darüber hinaus könnten wichtige völkerrechtliche Verpflichtungen nicht mehr eingehalten werden, insbesondere die Europäische Menschenrechtskonvention und das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU, das gerade für den Wirtschaftsstandort Basel-Stadt von grundlegender Bedeutung ist.

Der Regierungsrat begrüsst auch den im Gegenentwurf enthaltenen Verfassungsartikel zur Integration. Er teilt die Meinung des Bundesrates, dass zur Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität neben repressiven Massnahmen auch eine gute Integration erforderlich ist.

Weitere Auskünfte

Regierungsrat Hanspeter Gass, Telefon +41 (0)61 267 70 04 Vorsteher des Justiz- und Sicherheitsdepartementes