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Revidierte Energieverordnung des Kantons Basel-Stadt

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat die revidierte Energieverordnung verabschiedet. Damit gelten in Basel-Stadt strengere Energievorschriften für Bauten und Anlagen sowie bei der Wassererwärmung. Gleichzeitig baut der Kanton die Förderung von erneuerbaren Energien und Energiesparmassnahmen aus und unterstützt insbesondere initiative Hauseigentümerinnen und -eigentümer mit hohen Beiträgen. Das erfolgreiche ursprünglich auf drei Jahre angelegte Gesamtsanierungsprogramm wurde in das ordentliche Recht überführt.

Mit der neuen Energieverordnung präzisiert der Regierungsrat die Vorgaben des überarbeiteten Energiegesetzes vom Januar 2009. Gesetz und Verordnung entsprechen nun den aktuellen Erkenntnissen über den Klimawandel und dem heutigen Stand der Technik. Ziel der neuen Verordnung ist ein optimaler Wärmeschutz von Neubauten, eine optimierte Haustechnik sowie die Förderung von erneuerbaren Energien und von Sparmassnahmen.

Mit der neuen Gesetzgebung behält Basel-Stadt seine schweizweite Pionierrolle im Bereich Umwelt und Energie. Das neue Energierecht legt die folgenden Eckpunkte fest:

Anforderungen an Neubauten
Die Vorgaben der neuen Energieverordnung gehen weiter als die kantonalen Energiedirektoren in ihren Mustervorschriften festgelegt haben: Gebäudeisolationen müssen in Basel-Stadt zehn Prozent bessere Werte erreichen, als die Mustervorschriften verlangen. Hauseigentümerinnen und -eigentümer erhalten zudem Förderbeiträge, wenn sie freiwillig über diese Vorschriften hinausgehen, etwa indem sie den Minergie-P-Standard erfüllen. Ein Neubau soll in Zukunft in Basel nur noch rund 3 Liter Öl pro Quadratmeter verbrau¬chen. Im Rest der Schweiz sind es rund 4 Liter (Altbauten verbrauchen bis über 20 Liter).

Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz
Neu werden bauliche Massnahmen gegen die Sommerhitze gefordert. Kühl- und Klimaanlagen dürfen nur ausnahmsweise eingesetzt werden. Sie müssen dem Stand der Technik entsprechen, und sie sollen vorzugsweise mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Zudem muss die Bauherrschaft neu im Baugesuch auch nachweisen, dass Massnahmen gegen die Sonneneinstrahlung ergriffen wurden (z.B. mit guten Isolationen oder der Beschattung von Fensterflächen).

Anteil erneuerbare Energien
In Neubauten und beim Ersatz der entsprechenden Anlagen muss Warmwasser zu mindestens 50 Prozent mit erneuerbarer Energie erwärmt werden. Diese Regel gilt bei allen Bauten, die an die Fernheizung angeschlossen werden, als erfüllt. Andere können das Ziel z.B. mit Sonnenkollektoren auf dem Dach oder mit Wärmepumpen erreichen.

Neugestaltung der Förderung
Die Beiträge zur Förderung erneuerbarer Energien sind auf das in der ganzen Schweiz verbreitete "harmonisierte Fördermodell" ausgerichtet worden - allerdings mit höheren Ansätzen als in den anderen Kantonen. Zudem hängen die Beiträge nicht mehr wie bisher von der eingesparten Energie ab, sondern werden an die Investitionskosten gebunden und betragen bis zu 40% der Investitionen.
Für die energetische Sanierung von Gebäuden gilt neu das Sanierungsprogramm der Kantone (das von der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe profitiert). Wer indessen - sei es auf ein Mal oder in mehreren Teilschritten - eine Gesamtsanierung seines Hauses macht, erhält dafür vom Kanton einen Bonus, der im Idealfall dreimal höher ausfällt als alle Förderbeiträge für die einzelnen Massnahmen zusammen. Bis zu einem Drittel der Umbaukosten kann ein innovativer Bauherr so decken.

Die letzte Massnahme hat besonderes Gewicht: Mit der Gesamtsanierung eines Gebäudes lässt sich der Heizenergiebedarf um rund drei Viertel senken. Der Regierungsrat macht aus diesem Grund das vor zwei Jahren gestartete Gesamtsanierungsprogramm des Amtes für Umwelt und Energie zu einem festen Bestandteil der Verordnung und weitet es zudem auf Geschäfts- und Verwaltungsgebäude aus. Ursprünglich war das Programm auf höchstens drei Jahre befristet. Bauherrschaften erhalten somit weiterhin eine kostenlose Energieberatung und Baubegleitung sowie hohe Förderbeiträge, wenn sie ihre Liegenschaften umfassend isolieren.

Wie wirksam dieses Fördermodell und wie gross das Interesse am Energiesparen ist, zeigen die Erfahrungen der vergangenen zwei Jahre: Im Rahmen des Gesamtsanierungsprogramms meldeten Hausbesitzerinnen und -besitzer rund 900 Basler Gebäude für eine Energieanalyse an. Etwa 330 Gebäude werden nun auf dieser Basis gesamthaft saniert. 22 Projekte sind bereits abgeschlossen und über eine Million Franken ausbezahlt. Nach Abschluss aller bis heute angemeldeten Sanierungen rechnet das AUE mit 10 Millionen Kilowattstunden Heizenergie, die im Kanton Basel-Stadt jährlich eingespart werden. Davon profitiert nicht nur die Basler Luft, sondern auch die globale Atmosphäre, in die pro Jahr 2'000 Tonnen weniger Kohlendioxid (CO2) gelangen.

Hinweise

Weitere Informationen: www.energie.bs.ch

Weitere Auskünfte

Thomas Fisch, Telefon +41 (0)61 225 97 33 Leiter Abteilung Energie, Amt für Umwelt und Energie Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt