Senkung der Gewinnsteuer der juristischen Personen
MedienmitteilungRegierungsrat
Der maximale Gewinnsteuersatz für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften soll in mehreren Schritten auf 20 Prozent gesenkt werden. Einen entsprechenden Ratschlag hat der Regierungsrat an den Grossen Rat weitergeleitet. Ziel der Gesetzesrevision ist die Erhaltung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der Attraktivität des Kantons Basel-Stadt als Unternehmensstandort.
Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat einen Vorschlag zur Senkung der Steuerbelastung bei den Kapitalgesellschaften und Genossenschaften. Der maximale Gewinnsteuersatz soll mit einer Anpassung des Gesetzes über die direkten Steuern auf 20 Prozent gesenkte werden. Vorgesehen ist eine Steuersenkung in mehreren Schritten: In einem ersten Schritt soll der maximale Steuersatz für die Steuerperiode 2011 von bisher 22 auf 21,5 Prozent herabgesetzt werden. Für die anschliessenden Steuerjahre erfolgen weitere Reduktionen des Steuersatzes von jeweils einem halben Prozentpunkt pro Steuerperiode. Diese drei weiteren Teilsenkungen erfolgen unter dem Vorbehalt, dass das reale Bruttoinlandprodukt der Schweiz in den vier Quartalen vor der jeweiligen Steuerperiode zunimmt und die Nettoschuldenquote des Kantons eine bestimmte Limite nicht überschreitet. Mit diesen Bedingungen soll sichergestellt werden, dass die Steuerentlastungen nicht in eine Phase wirtschaftlicher Stagnation fallen und der Kanton den nötigen finanziellen Spielraum für Steuersenkungen hat.
Pro halben Prozentpunkt Steuersatzreduktion resultieren für den Kanton Steuermindereinnahmen von jeweils 12 Millionen Franken. Somit hat die Gesetzrevision insgesamt Steuerausfälle von jährlich rund 48 Millionen Franken zur Folge.
Mit der Gesetzesanpassung soll die Wettbewerbsfähigkeit und die Attraktivität des Kantons Basel-Stadt als Unternehmensstandort weiter erhalten und gestärkt werden. In diesem Zusammenhang beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Christine Keller, SP) betreffend "Freibetrag für die Kapitalsteuer bei den juristischen Personen" als erledigt abzuschreiben.
Mit dem seit 2008 wirksamen Steuerpaket wurden bereits Steuersenkungen im Umfang von jährlich rund 150 Millionen Franken für natürliche und juristische Personen beschlossen. Zudem wird aufs Steuerjahr 2011 die Dividendenbesteuerung reduziert.