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Sportgesetz für den Kanton Basel-Stadt

Medienmitteilung

Regierungsrat

Basel-Stadt soll ein Sportgesetz erhalten. Eine entsprechende Vorlage hat der Regierungsrat an den Grossen Rat weitergeleitet. Das Sportgesetz umschreibt die Aufgaben des Kantons im Bereich des Sports regelt die Sportförderung sowie die Organisation und Zuständigkeiten im Sportbereich. Explizit festgehalten ist auch dass der Kanton für die Einhaltung der Fairness eintritt. Das Gesetz ist in enger Zusammenarbeit mit dem Sportbeirat erarbeitet worden.

Im Gegensatz zu zahlreichen anderen Kantonen, darunter auch der Kanton Basel-Landschaft, verfügt Basel-Stadt bisher über kein spezielles Sportgesetz. Mit dem Gesetzesentwurf soll einerseits die neue Kantonsverfassung umgesetzt werden, die einen eigenen Paragrafen über den Sport enthält. Anderseits soll der heutigen Tätigkeit insbesondere der Abteilung Sport im Erziehungsdepartement eine klare gesetzliche Grundlage gegeben werden. Mit insgesamt nur 13 Paragrafen handelt es sich um ein einfaches, schlankes Gesetz. Mit der Vorlage zum Gesetzesentwurf beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, die Motion André Weissen (CVP) betreffend "Sportgesetz für den Kanton Basel-Stadt" und den Anzug Christine Keller (SP) betreffend "finanzielle Unterstützung der Jugendsportvereine" als erledigt abzuschreiben.

Verpflichtung zur Fairness
Im Zweckparagrafen hält der Entwurf fest, dass der Sport aufgrund seiner erzieherischen, sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Werte und Bedeutung sowie aufgrund seines wichtigen Einflusses auf Freizeitgestaltung, Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Fairness unterstützt wird. Gefördert werden sollen die sportlichen Aktivitäten der Bevölkerung aller Altersstufen. Als grosse Neuerung wird einleitend im Gesetz festgehalten, dass der Kanton für die Einhaltung von Fairness im Sport eintritt. Der Kanton Basel-Stadt unterstützt bereits heute die Fussballvereine aufgrund eines «Bonus /Malus-Systems», bei welchem die Fairness der Mannschaften direkten Einfluss auf die Beiträge der Sportförderung hat. Diese bewährte Praxis wird nun gesetzlich verankert.

Aufgaben des Kantons
Der Entwurf umschreibt die Aufgaben des Kantons und sieht vor, dass sich der Kanton für die Sport- und Bewegungsförderung, für die Nachwuchsförderung und für die Aus- und Weiterbildung einsetzt. Der Kanton wird aber auch verpflichtet, Sportanlagen zu betreiben und diese den Vereinen und dem Breitensport zur Verfügung stellen.

Regionale Zusammenarbeit
In einem eigenen Kapitel werden Planung, Datenbearbeitung und Zusammenarbeit geregelt. Das für den Sport zuständige Erziehungsdepartement wird zur Zusammenarbeit mit den Gemeinden, Verbänden, Vereinen und Institutionen verpflichtet. Auch hier geht es darum, die heutige Praxis zu verankern. Neu ist, dass im Gesetz steht, dass die Möglichkeiten einer regionalen, grenzüberschreitenden Zusammenarbeit genutzt werden sollen.

Ausblick
Für die Umsetzung ist das Erziehungsdepartement und die Abteilung Sport bzw. das Sportamt zuständig. Der Sportbeirat berät das Departement in allen sportpolitischen Geschäften. Wie bisher prüft die Swisslos-Sportfonds-Kommission (bisher «Sport-Toto-Kommission») als beratendes Organ Gesuche an den Swisslos-Sportfonds.

Der Grosse Rat hatte der Regierung für die Ausarbeitung Zeit bis Februar 2012 eingeräumt. Mit der in weit kürzerer Zeit erarbeiteten Vorlage sollen die gesetzlichen Grundlagen nun rasch geschaffen werden können. Das Gesetz soll unmittelbar nach Eintritt der Rechtskraft wirksam werden.

Weitere Auskünfte

Peter Howald, Telefon +41 (0)61 606 95 88 Leiter Abteilung Sport / Sportamt Erziehungsdepartement