Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Stellungnahme des Regierungsrates zur Medienorientierung der Gerichte Basel-Stadt vom 12. August 2010

Medienmitteilung

Regierungsrat

Das Ausmass des mit der eidgenössischen Justizreform verbundenen Mehraufwandes kann zurzeit nicht abschliessend bemessen werden. Deshalb hat sich der Regierungsrat - im Einverständnis mit den Gerichten - für eine stufenweise Erhöhung der personellen Ressourcen entschieden. Bei nachgewiesenem Bedarf sind weitere Erhöhungen vorgesehen. Dies hat der Regierungsrat bereits im Bericht vom 2. Juni an den Grossen Rat so kommuniziert.

Im Zusammenhang mit der eidgenössischen Justizreform hat sich der Regierungsrat mit den in den künftigen eidgenössischen Prozessordnungen festgeschriebenen Verfahrensabläufen und Verfahrensvorschriften sowie mit den entsprechenden finanziellen Auswirkungen auseinandergesetzt. Dazu hat er einen Bericht zuhanden des Grossen Rates verfasst.

Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass das Inkrafttreten der eidgenössischen Prozessordnungen für die kantonalen Gerichte auf allen Stufen und in allen Funktionen eine Erhöhung der Geschäftslast und des Fallbearbeitungsaufwandes zur Folge haben wird. Um dem Grossen Rat die diesbezüglich erforderlichen Anpassungen der entsprechenden Budgetpositionen substantiiert vorschlagen zu können, hat er sich - in enger Zusammenarbeit mit den Gerichten - dafür engagiert, diese zusätzliche Belastung und deren Auswirkungen auf die personellen Ressourcen möglichst präzis beziffern zu können.

Die Anträge der Gerichte betreffend Erhöhung der personellen Ressourcen und die diesbezüglichen Begründungen sind in den Bericht des Regierungsrates an den Grossen Rat vom 2. Juni 2010 eingeflossen. Sie zeigen auf, dass der von den Gerichten skizzierte Mehraufwand in erster Linie auf Annahmen basiert und zurzeit nicht abschliessend bemessen werden kann. Der Regierungsrat hat sich deshalb - im Einverständnis mit den Gerichten - für eine stufenweise Erhöhung der personellen Ressourcen entschieden. Im Rahmen der ersten Etappe werden dem Grossen Rat Erhöhungen im Umfange von 50% des von den Gerichten geschätzten personellen Mehrbedarfs beantragt. Dem Mehrbedarf der Staatsanwaltschaft, die von der eidgenössischen Justizreform ebenfalls stark betroffen ist, soll im Rahmen des Budgets auch nur zur Hälfte Rechnung getragen werden (vgl. auch Medienmitteilung vom 1. Juni 2010). Damit wird nach Ansicht des Regierungsrates dem aus heutiger Sicht mit einer gewissen Sicherheit absehbaren Anstieg der Fallzahlen bzw. der Geschäftslast Rechnung getragen. Die Evaluationen für eine allfällige zweite Erhöhungsetappe nimmt der Regierungsrat unverzüglich an die Hand. Zudem hat er dem Grossen Rat eine Kreditvorlage zum Ausbau des Dachstockes des Gerichtsgebäudes an der Bäumleingasse 1 und zur Umnutzung der Abwartswohnung an der Bäumleingasse 7 unterbreitet (vgl. dazu auch Medienmitteilung vom 29. Juni 2010). Im Falle einer Realisierung dieses Projekts werden dem Appellations- und Zivilgericht insgesamt 24 zusätzliche Büros zur Verfügung stehen.

Im Bereich der Gerichtspräsidien würde eine weitere Aufstockung der Pensen eine Anpassung des Gerichtsorganisationsgesetzes (GOG) erforderlich machen. Sollte bei den Präsidialpensen ein weiterer Erhöhungsbedarf ausgewiesen sein, wird der Regierungsrat dem Grossen Rat umgehend einen entsprechenden Ratschlag unterbreiten.

Was die Forderung der Gerichte nach einer "Budgethoheit" der Justiz anbelangt, weist der Regierungsrat darauf hin, dass sich der Verfassungsrat des Kantons Basel-Stadt explizit gegen ein selbständiges Antragsrecht der Gerichte gegenüber dem Grossen Rat ausgesprochen hatte. Den dabei geführten Diskussionen kann entnommen werden, dass es den Gerichten damit auch verwehrt sein sollte, dem Parlament ein eigenes Budget zu unterbreiten (vgl. das Wortprotokoll Nr. 20 der Sitzung des Verfassungsrates vom 28. Mai 2002, insbesondere Seiten 11 sowie 27 f.). Um den Forderungen der Gerichte Rechnung zu tragen, müsste demzufolge Paragraf 100 der Verfassung des Kantons Basel-Stadt vom 23. März 2005 mit der von der damaligen Fachkommission "Behörden" vorgeschlagenen, vom Verfassungsrat abgelehnten Bestimmung ergänzt werden.

Weitere Auskünfte

Dr. Guy Morin, Telefon +41 (0)61 267 80 47 Regierungspräsident