Stellungnahme zur Initiative "Stimmrecht für Migrantinnen und Migranten"
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat unterstützt die Stossrichtung der kantonalen Initiative "Stimmrecht für Migrantinnen und Migranten" sie geht ihm aber zu weit. Deshalb beantragt er den Stimmberechtigten einen Gegenvorschlag zu unterbreiten. Dieser sieht vor dass Ausländerinnen und Ausländer auf kantonaler Ebene abstimmen und wählen können sollen. Allerdings sollen sie selbst nicht für öffentliche Ämter wählbar sein. Für den Erhalt der Stimmberechtigung soll ein Wohnsitz in der Schweiz von zehn Jahren und einer in Basel von fünf Jahren erforderlich sein.
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, die kantonale Initiative "Stimmrecht für Migrantinnen und Migranten" den Stimmberechtigten mit der Empfehlung auf Verwerfung vorzulegen. Er unterstützt aber deren Stossrichtung: Wenn Ausländerinnen und Ausländer im Kanton politisch teilnehmen können, wirkt sich dies integrationsfördernd aus. Deshalb beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat im Sinne eines Gegenvorschlags eine Verfassungsänderung, wonach Einwohnerinnen und Einwohnern, welche das Schweizer Bürgerrecht nicht besitzen, das Stimm- und das aktive Wahlrecht eingeräumt wird, wenn sie seit zehn Jahren in der Schweiz sowie seit fünf Jahren im Kanton Basel-Stadt Wohnsitz haben und im Besitz einer Niederlassungsbewilligung sind. Dieser Gegenvorschlag wurde vom Regierungsrat nach eingehender Diskussion mit einem Mehrheitsentscheid beschlossen.
Die vom Regierungsrat abgelehnte Initiative verlangt, dass denjenigen Ausländerinnen und Ausländern, welche seit fünf Jahren im Kanton Basel-Stadt Wohnsitz haben und über die Niederlassungsbewilligung verfügen, ein umfassendes und ungeteiltes Stimm- und Wahlrecht in kantonalen Angelegenheiten eingeräumt wird.
Eine uneingeschränkte Einführung des Ausländerstimmrechts, wie sie im Initiativbegehren gefordert wird, erachtet der Regierungsrat aufgrund der spezifischen Strukturen der Stadt Basel (keine kommunale Ebene) als zu grossen Schritt. Er vertritt die Haltung, dass die Wählbarkeit in öffentliche Ämter erst mit dem Erhalt des Schweizer Bürgerrechts möglich sein soll. Nach dem Willen des Regierungsrates soll der Erwerb des Schweizer Bürgerrechts durch eine Reduktion der kantonalen Wohnsitzfristen in naher Zukunft aber erleichtert werden. Ein entsprechender Ratschlag zur Änderung des Bürgerrechtsgesetzes wurde im März 2009 zuhanden des Grossen Rates verabschiedet.
Das passive Wahlrecht für ausländische Bewohnerinnen und Bewohner ist in der Schweiz auf kantonaler Ebene lediglich im Kanton Neuenburg verwirklicht.