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Vorbehalte gegen zweites Massnahmepaket der 6. IVG-Revision

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat begrüsst in seiner Stellungnahme zum zweiten Massnahmenpaket der 6. IVG-Revision grundsätzlich die Richtung der vorgesehenen Revision. Gleichzeitig bringt er aber auch deutliche Vorbehalte an.

Im Juni hat das eidgenössische Departement des Innern das Vernehmlassungsverfahren über den Vorentwurf zur 6. IVG-Revision eröffnet. In seiner Stellungnahme begrüsst der Regierungsrat das Ziel, ein stufenloses Rentensystem einzuführen und damit die nicht proportionale Reduktion der IV-Renten bei Erhöhung des Arbeitseinkommens (Schwelleneffekt) zu eliminieren. Er befürchtet jedoch, dass mit der vorgesehenen Übergangslösung und Besitzstandsgarantie für Rentnerinnen und Rentner über 55 Jahre das System für die Allgemeinheit nicht mehr verständlich ist. Gegen das neue System sprechen auch die tieferen Renten bei einem Invaliditätsgrad von 50% bis 79% bzw. 99% und die damit bei tiefen Einkommen verbundene höhere Belastung bei den Ergänzungsleistungen, was zu erheblichen Mehrkosten bei den Kantonen führt. Aus dem gleichen Grund wird auch die Kürzung der Kinderrenten von 40% auf 30% der IV-Rente abgelehnt.

Der Regierungsrat begrüsst die Bemühungen zur verstärkten Eingliederung und zum Verbleib auf dem Arbeitsmarkt. Die Erfolgseinschätzungen bei den anvisierten psychisch Behinderten erachtet er jedoch als deutlich zu optimistisch. Er bedauert, dass mit der Revision bei der IV weitere Kompetenzen im Bereich der Arbeitsintegration aufgebaut werden sollen, ohne dass dabei auf die bereits vorhandenen Kompetenzen bei den Arbeitsmarktbehörden zurückgegriffen wird und dass eine bessere Zusammenarbeit durch enge Zuständigkeitsnormen verhindert wird.

Abschliessend hält der Regierungsrat fest, dass die Revision gesamthaft eine Kostenverlagerung vom Bund zu den Kantonen mit sich bringt, welche die Grundsätze der NFA verletzt. Die verschiedenen Massnahmen führen zu einer Mehrbelastung insbesondere bei den Ergänzungsleistungen. Bei den Sonderschulabgängerinnen und -abgängern und voraussichtlich bei den Institutionen der privaten Behindertenhilfe findet eine direkte Kostenverschiebung statt. Der Regierungsrat fordert in diesem Zusammenhang eine bessere Abstimmung zwischen den verschiedenen Sozialleistungen auf Bundes- und Kantonsebene.

Weitere Auskünfte

Sarah Thönen, Telefon +41 (0)61 267 69 04 stv. Leiterin Amt für Sozialbeiträge Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt