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Basel-Stadt und Basel-Landschaft legen BVG- und Stiftungsaufsicht zusammen

Medienmitteilung

Staatsvertrag durch beide Regierungen genehmigt -- Im Rahmen der vom Bund vorgegebenen Strukturreform im Bereich der beruflichen Vorsorge (BVG) legen die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft ihre beiden BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden zusammen. Die bisher im Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt und in der Sicherheitsdirektion des Kantons Basel-Landschaft angesiedelten Behörden* werden in eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgegliedert. Die Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben den entsprechenden Staatsvertrag gutgeheissen und die erforderlichen Gesetzesänderungen zuhanden ihrer Kantonsparlamente verabschiedet.

Mit der BVG-Strukturreform verfolgt der Bund das Ziel, die Strukturen der 2. Säule insgesamt zu stärken. Dabei gibt er vor, dass die BVG-Aufsicht ab dem 1. Januar 2012 in eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt ausgegliedert werden muss. Die bisherige Direktaufsicht des Bundes über gesamtschweizerische Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen sowie über Vorsorgeeinrichtungen von nationalen und internationalen Firmen entfällt und wird künftig von den kantonalen Aufsichtsbehörden ausgeübt. Der Bund beschränkt sich auf die Oberaufsicht, das heisst: Er beaufsichtigt die Aufsichtsbehörden der Kantone, den Sicherheitsfonds, die Auffangeinrichtungen und die Anlagestiftungen. Die Strukturreform ermöglicht es den kantonalen Aufsichtsbehörden, sich zur Verstärkung regional zusammenzuschliessen.

Diesen Weg beschreiten auch die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Bei der Ausgliederung der BVG-Aufsicht in eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt bietet es sich an, dieser auch die Beaufsichtigung der klassischen Stiftungen zuzuweisen, die in beiden Kantonen unter kantonaler Aufsicht stehen.

Der Staatsvertrag zwischen den beiden Kantonen sieht eine Anstalt mit Sitz in Basel vor. Der Beitritt weiterer Kantone zu dieser "BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel" (BSABB) ist zurzeit nicht aktuell, wird vom Vertrag jedoch ermöglicht. Die strategische Leitung der Anstalt obliegt einem fünfköpfigen Verwaltungsrat, den die Regierungen der beiden Vertragskantone wählen. Die Anstalt wird vollumfänglich durch Gebühren finanziert.

Das Personal wird nach den Vorschriften des Sitzkantons öffentlich-rechtlich angestellt. Es ist beabsichtigt, die bisherigen Mitarbeitenden der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden beider Kantone in die BSABB zu übernehmen.

Eine Zusammenführung der beiden kantonalen Aufsichtsbehörden war auch in den beiden Kantonsparlamenten ein Thema: Der baselstädtische Grosse Rat und der Baselbieter Landrat haben zwei gleichlautende Vorstösse zur Prüfung einer Zusammenführung und Berichterstattung an ihre Regierungen überwiesen.

Hinweise

*
BS: Aufsichtsbehörde BVG und Stiftungsaufsicht
BL: Amt für Stiftungen und berufliche Vorsorge

Weitere Auskünfte

Dr. Davide Donati, Tel. 061 267 70 03, davide.donati@jsd.bs.ch Leiter Bereich Recht, Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt Dr. Andreas Rebsamen, Tel. 061 552 45 25, andreas.rebsamen@bl.ch Bereichsleiter Zivilrecht, Sicherheitsdirektion des Kantons Basel-Landschaft