Bebauungsplan für Liegenschaften Rosentalstrasse 9-13 mit Wohnanteil ergänzt
MedienmitteilungRegierungsrat
Das geplante Bürogebäude der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG an der Rosentalstrasse 9-13 soll mit einem Wohnanteil ergänzt werden. Dazu braucht es eine Ergänzung des bestehenden rechtsgültigen Bebauungsplans. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass mit diesem Vorschlag eine lange und komplexe Auseinandersetzung zu einem guten Ende gebracht werden kann.
Vorgeschichte:
Mit dem Neubau des Messeturms wurden auch die an das ehemalige Hotel Admiral angebauten Wohnhäuser Rosentalstrasse 9-13 in die Planung miteinbezogen und sollten im prämierten Wettbewerbsprojekt der Architekten Morger & Degelo und Marques durch einen Büro-Neubau ersetzt werden. Am 16. Dezember 1999 erliess der Grosse Rat einen Beschluss zur Zonenplanänderung und zum Bebauungsplan betreffend Bau des Messeturms. Darin wurde für den Ersatz der Rosentalstrasse 9-13 ein behördenverbindlicher Baubereich aufgrund des Wettbewerbsergebnisses festgesetzt. Im Frühjahr 2002 sollte dieser mit einer Planänderung nachträglich neu festgelegt werden. Dagegen wurde jedoch Einsprache wegen der Belichtungs- und Besonnungssituation der gegenüberliegenden Liegenschaft Mattenstrasse 16 erhoben.
Der Grosse Rat erliess dazu am 8. Mai 2002 zwei Beschlüsse: Einen Beschluss betreffend u.a. die Änderung der Zonenzuweisung und die Beantwortung der Einsprache sowie einen Beschluss betreffend die Änderung des Bebauungsplans vom 16. Dezember 1999.
Gegen den ersten Beschluss (nicht aber den zweiten) wurde das Referendum ergriffen, welches vom Volk angenommen wurde. In der Folge wurde die Einsprache vom Grossen Rat gutgeheissen. Dagegen erhob nun die betroffene Liegenschaftseigentümerin Rekurs ans Verwaltungsgericht. Der Rekurs wurde mit Urteil vom 6. Dezember 2006 gutgeheissen und der Einspracheentscheid des Grossen Rates wurde aufgehoben. Im Urteil hat das Verwaltungsgericht verbindlich festgehalten, dass der im zweiten Grossratsbeschluss enthaltene Bebauungsplan rechtskräftig ist.
Parallel zu diesem Verfahren reichten Beat Jans und Konsorten im November 2005 eine Motion ein, welche den Erhalt der Häuser an der Rosentalstrasse 9-13 verlangte: Der Beschluss des Grossen Rates vom 8. Mai 2002 betreffend den Bebauungsplan „am Messeplatz“ sei so zu ändern, dass damit dem Volkswillen Rechnung getragen werde. Der Regierungsrat hat sich in seiner Stellungnahme zur Motion Jans vom 14. März 2006 gegen deren Überweisung an den Grossen Rat ausgesprochen: Der Abbruch der Häuser hängt nicht vom Bestand des Bebauungsplanes ab, sondern bedarf gemäss gesetzlicher Grundlage lediglich einer Bewilligung zum Abbruch. Um aber dem Anliegen der Motionäre nach Erhalt des Wohnraumes Rechnung zu tragen, schlug der Regierungsrat in seinem Bericht vom 16. März 2010 dem Grossen Rat vor, den rechtskräftigen Bebauungsplan um einen Wohnanteil zu ergänzen. Dieser Lösungsansatz überzeugte den Grossen Rat, worauf dieser am 21. April 2010 die Motion Jans und Konsorten betreffend Rosentalstrasse 9-13 als erledigt abschrieb.
Aktuelle Situation:
Damit zeigt sich heute folgende baurechtliche Situation für die Liegenschaften Rosentalstrasse 9-13: Die Bauherrschaft kann heute zwar mit dem rechtsgültigen Bebauungsplan die Wohnhäuser durch einen Neubau mit blossen Dienstleistungsnutzungen ersetzen. In Zusammenarbeit mit dem Bau- und Verkehrsdepartement überdachte die Bauherrschaft aber ihr Konzept und entschloss sich, das ursprüngliche vorgesehene Bürogebäude mit einem Wohnanteil zu ergänzen. Nach Abschluss der entsprechenden öffentlichen Planauflage (28. Februar bis 5. April 2011) schlägt der Regierungsrat nun zuhanden des Grossen Rates die dazu nötigen Anpassungen des Bebauungs- und Zonenplans vor. Gegen diese Planungsmassnahmen wurden erneut Einsprachen erhoben, deren Abweisung beantragt wird.
Der Regierungsrat hofft, dass mit einem Entscheid des Grossen Rates zugunsten dieser Vorlage ein Schlussstrich unter eine langwierige und komplexe Auseinandersetzung gezogen werden kann. Der damit mögliche Wohnanteil schafft flächengleichen Ersatz für die wegfallenden Wohnungen an der Rosentalstrasse 9-13.