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Bonus-Malus-Modell für die Motorfahrzeug-Besteuerung

Medienmitteilung

Regierungsrat

Energieeffiziente und emissionsarme Fahrzeuge sollen steuerlich entlastet werden, während ineffiziente und emissionsstarke Fahrzeuge steuerlich stärker belastet werden sollen. Das Gesetz über die Besteuerung der Motorfahrzeuge soll mit einem entsprechenden Bonus-Malus-Modell ergänzt werden. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Vorlage an den Grossen Rat überwiesen.

Nachdem der Bundesrat letztes Jahr beschlossen hatte, auf die Einführung einer neuen Umweltetikette zu verzichten, hat nun der Regierungsrat eine Vorlage zur Einführung eines Bonus-Malus-Modells zwecks Förderung energieeffizienter und emissionsarmer Fahrzeuge erarbeitet. Ineffiziente und emissionsstarke Fahrzeuge sollen steuerlich stärker belastet werden. Dieser Steueranreiz, der grundsätzlich weder Mehr- noch Mindereinnahmen bringt, soll zum vermehrten Kauf von ökologischen Fahrzeugen führen.

Die vorgesehene Steuerrevision gilt nur für Personen- und Lieferwagen. Das neue Rabatt- bzw. Zuschlagskriterium bildet bei den Personenwagen der CO2-Emissionswert sowie die EURO-Abgasnorm, bei Lieferwagen nur die aktuelle EURO-Abgasnorm. Für Personenwagen bleibt der Hubraum, für Lieferwagen die Nutzlast das entscheidende Steuerbemessungskriterium. Neu ist ein Sockelbeitrag für die Nutzung der Strasse in der Höhe von 180 Franken. Dieser gilt für alle Fahrzeuge, also auch für Elektro-, Gas- oder Hybridfahrzeuge.

Zusammen mit dieser an den Grossen Rat weitergeleiteten Vorlage beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, die Motion Beat Jans „für ein progressives System der emissions- und verbrauchsabhängigen Motorfahrzeugsteuer“ und den Anzug Thomas Mall betreffend „ökologische Motorfahrzeugsteuern“ als erledigt abzuschreiben.

Weitere Auskünfte

Beat Loosli, Telefon +41 (0)61 267 79 88 Dienstchef für Verkehrszulassungen und Sanktionen Justiz- und Sicherheitsdepartement