Der «Sieglinhof» in Riehen neu im Denkmalverzeichnis
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat die Aufnahme des Wohnhauses Bahnhofstrasse 48 in Riehen ins kantonale Denkmalverzeichnis beschlossen. Als frühes Beispiel des sogenannten Heimatstils zeugt das 1901/1902 erbaute Haus von der damaligen Expansion des alten Riehener Dorfkerns.
Das stattliche, von einem grosszügigen Garten umgebene Wohnhaus Bahnhofstrasse 48 wurde 1901/1902 vom Architekten Otto Wenk-Faber nach eigenen Plänen als Familienwohnsitz errichtet. Es handelt sich um ein ausgeprägtes und besonders frühes Beispiel des damals einsetzenden und erst nachmals so bezeichneten Heimatstils, welcher für die Entwicklung der neueren Architektur in Mitteleuropa von grösster Bedeutung gewesen ist.
Der zweigeschossige Bau ist giebelständig angeordnet und wird in charakteristischer Weise von einem mächtigen Ziegeldach abgeschlossen. Ein besonders markantes Element bildet der an der nordöstlichen Gebäudeflanke angeordnete Treppenturm mit steilem, achtseitigem Zeltdach. Er trägt zusammen mit der vorgelagerten eingeschossigen Eingangspartie und weiteren Vorbauten an den Traufseiten sowie an der hinteren Giebelseite wesentlich zur «malerischen» Modellierung des Baukörpers bei, welche für diese Stilrichtung bezeichnend ist und durch etwas jüngere Hinzufügungen nach Plänen Wenks noch gesteigert wurde. Das Äussere des Putzbaues ist durch traditionsgebundene Materialisierung und Gestaltung bestimmt; schlichte Zierformen bereichern das Erscheinungsbild und sind zugleich wichtige Komponenten für den architektonischen Gesamthabitus (Natursteindetails, profiliertes Holzwerk des Dachhimmels, historisierende Fenstergewände, pittoreske Kaminköpfe u.a.). Im Innern zeichnen sich vor allen die Räume des Erdgeschosses durch zeittypisch gestaltete Intérieurs mit Täferungen, Sichtbalken- und Stuckprofildecken aus.
Der Erbauer, Otto Wenk-Faber (1872-1935), war lange Zeit Gemeindepräsident von Riehen und prägte nicht nur als Baumeister die Entwicklung Riehens in den Jahren um den Ersten Weltkrieg wesentlich mit.
Das ohne Beeinträchtigungen im historischen Bestand überlieferte Anwesen Bahnhofstrasse 48 ist wegen seines erheblichen Zeugniswertes aus insbesondere wissenschaftlichen, künstlerischen und heimatgeschichtlichen Gründen als schutzwürdiges Baudenkmal einzustufen, dessen Erhaltung durch den Eintrag ins Denkmalverzeichnis gesichert werden soll.