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Erstmaliger Abschluss eines partnerschaftlichen Baurechtsvertrags Plus für Genossenschaften

Medienmitteilung

Regierungsrat

Erstmals hat der Regierungsrat einen partnerschaftlichen Baurechtsvertrag Plus genehmigt. Die Wohngenossenschaft Hegenheimerstrasse Basel realisiert auf dem Areal an der Hegenheimerstrasse 137 einen Neubau.

Der Kanton gibt das Areal Hegenheimerstrasse 137 an die Wohngenossenschaft Hegenheimerstrasse Basel im Baurecht ab. Erstmals kommt der neue partnerschaftliche Baurechtsvertrag Plus für Genossenschaften zur Anwendung. Die Wohngenossenschaft Hegenheimerstrasse Basel ist seit den 1950er Jahren in unmittelbarer Nachbarschaft an der Hegenheimerstrasse und an der Rämelstrasse ansässig. Durch einen Neubau auf dem im Baurecht übernommenen Areal kann sie nun ihr mehrheitlich aus 3- und 4- Zimmerwohnungen bestehendes Angebot erweitern und einen attraktiven Neubau realisieren. Der Neubau an der Hegenheimerstrasse 137 wurde bereits begonnen, das Gebäude ist zum jetzigen Zeitpunkt im Rohbau erstellt.

Der neue partnerschaftliche Baurechtsvertrag Plus wurde vom Kanton zur Unterstützung der Genossenschaften im Kanton Basel-Stadt erarbeitet und vom Regionalverband Nordwestschweiz des Schweizerischen Verbands für Wohnungswesen (SVW) genehmigt. Er basiert auf dem Modell des partnerschaftlichen Baurechtszinses, der den Nettoertrag des Baurechtsnehmers und damit die konkrete Nutzung berücksichtigt. Dies führt zu einer fairen Aufteilung der Rendite zwischen der Baurechtsgeberin und dem Baurechtsnehmer. Zusätzlich enthält der partnerschaftliche Baurechtsvertrag Plus einerseits Elemente, die den Genossenschaften entgegenkommen und andererseits Elemente, die ihnen zusätzliche Leistungen abverlangen:

Erneuerungsfonds: Die Genossenschaften äufnen einen Erneuerungsfonds. Dank dieses Fonds werden künftig die notwendigen Sanierungen und Erneuerungen für die Genossenschaften finanzierbar sein, ohne dass sie die Mieten hierfür erhöhen müssen.

Staffelung des anfänglichen Baurechtszinses: Der partnerschaftliche Baurechtsvertrag Plus sieht einen anfänglich reduzierten und gestaffelten Baurechtszins vor, der den Genossenschaften in der mit dem höchsten finanziellen Risiko behafteten Anfangsphase entgegenkommt.

Wohnpolitische Auflagen: Das dritte Element des partnerschaftlichen Baurechtsvertrags Plus sind wohnpolitische Auflagen. Durch sie stellt der Kanton sicher, dass auf den an Genossenschaften vergebenen Baurechtsparzellen Wohnungen realisiert werden, welche den wohnpolitischen Zielen des Kantons entsprechen – etwa bezüglich Nachhaltigkeit, Architektur und Städtebau, soziale Durchmischung und Ausbaustandards, etc.

Mit diesem Modell werden die Wohngenossenschaften verstärkt unterstützt, einen Beitrag zur Förderung des Stadtwohnens zu leisten und die Erneuerung ihres teilweise nicht mehr zeitgemässen Wohnungsbestandes voranzutreiben. Die Genossenschaften haben ihrerseits zugesichert, neue Strukturen zu prüfen, um bei anstehenden Projekten als kompetente Partner des Kantons mitwirken zu können.

Weitere Auskünfte

Dr. Barbara Neidhart, Telefon +41 (0)61 267 46 27 Immobilien Basel-Stadt Leiterin Kommunikation & Marketing Finanzdepartement