Gegenvorschlag zur Traminitiative: Regierungsrat möchte Tramnetz für CHF 150 Mio. ausbauen
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat unterstützt die Stossrichtung der Traminitiative, die einen Ausbau des Basler Tramnetzes verlangt. Den von der Initiative ebenfalls verlangten Bau einer Tramverbindung über die Johanniterbrücke ohne vorherige Prüfung der Wirtschaftlichkeit lehnt er hingegen ab. Er empfiehlt deshalb dem Grossen Rat, den bereits eingeleiteten Ausbau des Tramnetzes, nicht aber die Realisierung konkreter Tramprojekte in einem Gesetz festzuhalten. Um eine politische Verbindlichkeit für den weiteren Ausbau des Tramnetzes zu schaffen, sollen die für einen Ausbau des Tramnetzes nötigen finanziellen Mittel im Rahmen der langfristigen Investitionsplanung für laufende und neue Tramprojekte gesichert werden.
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat die Ablehnung der Traminitiative bzw. die Genehmigung des Gegenvorschlags. Die Traminitiative verlangt einen Ausbau des städtischen Tramnetzes sowie die gesetzliche Verankerung einer Tramstrecke über die Johanniterbrücke. Der Regierungsrat lehnt es ab, sich ohne vertiefte Evaluation auf Gesetzesebene zum Bau eines solchen Infrastrukturprojekts zu verpflichten. Er unterbreitet dem Grossen Rat daher einen Gegenvorschlag zur Traminitiative. Dieser besteht aus drei Bausteinen: einer Anpassung des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr, der Sicherung von finanziellen Mitteln im Rahmen der langfristigen Investitionsplanung zum Ausbau des Tramnetzes sowie einem Kredit für eine befristete Erhöhung der Planungs- und Projektierungsmittel zur Beschleunigung dieses Ausbaus.
Konkret soll das Gesetz über den öffentlichen Verkehr in Anlehnung an den Initiativtext so ergänzt werden, dass der Kanton für den Ausbau des Tram-Streckennetzes sorgt und sich dafür einsetzt, dass die Regio-S-Bahn und das Tram innerhalb der Agglomeration die Hauptlast des Verkehrsaufkommens übernehmen. Um das gesteigerte Investitionsvolumen verwaltungsintern zu bewältigen und so die in der Investitionsplanung berücksichtigten Mittel auch tatsächlich ausschöpfen zu können, wird dem Grossen Rat für die interne Planung und Projektierung ein Kredit in der Höhe von CHF 2.25 Mio. für fünf Jahre (2013 – 2017) beantragt.
Zur Finanzierung des geplanten Ausbaus des Tramnetzes hat der Regierungsrat finanzielle Mittel im Umfang von CHF 150 Mio. im Rahmen der langfristigen Investitionsplanung über die nächsten 15 Jahre reserviert. Damit sollen sowohl bereits geplante Projekte (Margarethenstich, Bad. Bahnhof - Erlenmatt, Anbindung Saint-Louis) als auch neue Netzerweiterungen geplant, projektiert und realisiert werden. Ebenso sollen die Gelder für die Öffentlichkeitsarbeit zugunsten der Tramnetzerweiterungen und die Bauherrenleistungen für Planung, Projektierung und Ausführung der einzelnen Tramprojekte verwendet werden. Auch der Anteil des Kantons Basel-Stadt an der Finanzierung kantons- oder landesgrenzenüberschreitender Tramprojekte kann aus diesen Mitteln finanziert werden, der Fokus liegt jedoch klar auf dem städtischen Tramnetz. Die CHF 150 Mio. sollen aber nicht für Erhaltungs- und Sanierungsmassnahmen oder für den Umbau bestehender Haltestellen gemäss den Anforderungen des Behindertengleichstellungs-Gesetzes (BehiG) zur Verfügung stehen. Dafür bestehen separate Kredite oder entsprechende Kredite werden noch beantragt.