Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat...
- die Polizeiverordnung einer Teilrevision unterzogen. Neu gilt bei der Verrechnung der Polizeieinsätze, die nicht durch den Grundauftrag gedeckt sind, eine einheitliche Grundgebühr von 130 Franken pro Mitarbeiterin/Mitarbeiter und Stunde. Klar geregelt wurden auch die Verrechnung der Aufwendungen des Alarmwesens und die verrechenbaren Polizeieinsätze, die durch eigenes Verschulden verursacht wurden. Die im parlamentarischen Vorstoss (Anzug Lorenz Nägelin, SVP) gewünschte „Prüfung von Ausnüchterungszellen“ hat ergeben, dass solche Zellen weder eine polizeiliche noch eine medizinische Notwendigkeit darstellen. In der Verordnung verankert wurden hingegen die Pauschalbeiträge für polizeiliche Einsätze, die durch öffentliche Gefährdung oder Ärgerniserregung im Rauschzustand verursacht werden. Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat beantragt, den Anzug Nägelin als erledigt abzuschreiben. Das vollständige Dokument ist vsl. ab Freitagmorgen, 20. Mai 2011, auf www.grosserrat.bs.ch/grv abrufbar. (Auskunft: Dr. Martin Roth, Polizeileitung, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 88)
- die Verordnung über den Strassenverkehr einer Totalrevision unterzogen. Dabei wurde sie dem bundesrechtlichen Strassenverkehrsrecht und der Praxis angepasst und aktualisiert, gleichzeitig wurden die Gebühren bezüglich Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip überprüft und bei Bedarf entsprechend angepasst. (Auskunft: Nathalia Wehrli, Verkehr, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 76 51)
- dem Grossen Rat einen Ratschlag zur Änderung des Steuergesetzes unterbreitet. Die vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen betreffen unter anderem die Einführung eines Parteispendenabzugs für natürliche Personen, welcher auf Bundesebene bereits beschlossen wurde. Abziehbar sind nicht nur die freiwilligen oder spontanen Vergabungen an Parteien, sondern auch die Mitgliederbeiträge und die sogenannten Mandatssteuern. In diesem Zusammenhang wird die Steuerverwaltung mit der Einführung des Parteispendenabzugs ihre jahrzehntelange Praxis aufgeben, nach welcher Entschädigungen an Parlamentarierinnen und Parlamentarier für ihre Tätigkeit in einer kantonalen oder kommunalen Legislativbehörde.als steuerfrei angesehen werden. Dies mit Blick auf das Rechtsgleichheitsgebot und der Unvereinbarkeit mit dem Steuerharmonisierungsgesetz des Bundes. Weitere vorgesehene Anpassungen des Steuergesetzes neben der Einführung des Parteispendenabzuges sind die Befreiung der konzessionierten Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs von den Steuern (wurde bereits bisher so gehandhabt), die Verlängerung der Frist für Tarifkorrekturanträge bei der Quellensteuer und die Verwendung der neuen AHV-Nummer für Steuerzwecke. Mit diesen Gesetzesänderungen beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, die Motion Alexander Gröflin (SVP) betreffend „steuerliche Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an politische Parteien“ und die Motion Sebastian Frehner (SVP) betreffend „Änderung ausländerfeindliches Verfahren bei Quellenbesteuerung“ als erledigt abzuschreiben. Das vollständige Dokument ist vsl. ab Freitagmorgen, 20. Mai 2011, auf www.grosserrat.bs.ch/grv abrufbar. (Auskunft: Christian Mathez, Stv. Leiter Steuerverwaltung, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 33)
- dem Grossen Rat beantragt, das Einführungsgesetz über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie über die Ausrichtung von kantonalen Beihilfen (EG/ELG) bei der kantonalen Beihilfe anzupassen. Den Hauptpunkt der Teilrevision bildet die Pauschalierung der bisherigen Teil-Beihilfen an zu Hause wohnende Personen. Dadurch soll eine administrative Vereinfachung erreicht und die Transparenz der Anspruchsermittlung für die Bezügerinnen und Bezüger erhöht werden. Die beantragte Pauschalierung ist kostenneutral ausgestaltet. Ein weiterer Revisionspunkt ist der künftige Verzicht auf die Nachzahlung der Beihilfe nach dem Tod der versicherten Person. Auch soll vom Bezug von Beihilfe ausgeschlossen werden, wer eine aus der zweiten Säule bezogene Kapitalleistung für vorsorgefremde Zwecke verbraucht hat. Neu soll die Verrechnung von zu Unrecht bezogenen Sozialhilfeleistungen mit der Beihilfe möglich sein und damit das Inkasso erleichtert werden. Schliesslich wird die Verwirkungsfrist für die Durchsetzung von Rückforderungen für Beihilfe auf zehn Jahre anstatt der bisherigen aus dem Bundesrecht abgeleiteten Frist von fünf Jahren festgesetzt. Das vollständige Dokument ist vsl. ab Freitagmorgen, 20. Mai 2011, auf www.grosserrat.bs.ch/grv abrufbar. (Auskunft: Dr. Antonios Haniotis, Leiter Amt für Sozialbeiträge, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 86 39)
- dem Grossen Rat beantragt, zwei parlamentarische Vorstösse (Anzug Beat Jans, SP, betreffend „quartierfreundliche Planung des Kinderspital-Areals“ und Anzug Brigitta Gerber, GB, betreffend „Wohnsitzpflicht auf dem Areal des Alten Kinderspitals“) als erledigt abzuschreiben. Der Bebauungsplan für das Areal des alten Kinderspitals schreibt vor, dass 2 Prozent der gesamten Bruttogeschossfläche für quartierdienliche Nutzungen vorzusehen sind. Diese sind im Erdgeschoss entlang der Alemannengasse geplant. Im Zusammenhang mit dem geplanten Spielplatz auf dem Areal ist eine Aufhebung der Parkplätze an der Alemannengasse denkbar. Wie der Regierungsrat bereits bei früherer Gelegenheit festgehalten hat, werden die Baurechtsnehmer verpflichtet, in den Mietverträgen einerseits und in den Kaufverträgen für das Stockwerkeigentum andererseits einen Passus zur Wohnsitzpflicht aufzunehmen. Die nach der illegalen Besetzung vom 1. Mai-Wochenende noch brauchbaren Geräte werden in Schwellenländer zur weiteren Verwendung transportiert. Es folgen bis Ende 2011 die Dekontamination und der Rückbau des Gebäudes bevor anfangs 2012 das Areal an den künftigen Investor übergeben wird. Vorgesehener Baubeginn ist Mitte 2012. Die Investorenausschreibung erfolgt, sobald der Bebauungsplan durch den Grossen Rat genehmigt ist. Das vollständige Dokument ist vsl. ab Freitagmorgen, 20. Mai 2011, auf www.grosserrat.bs.ch/grv abrufbar. (Auskunft: Andreas Kressler, Leiter Immobilien Basel-Stadt, Finanzdepartement, Tel. 061 267 99 28)
- dem Grossen Rat beantragt, den Planungsanzug Mirjam Ballmer (GB) betreffend „ökologische Landwirtschaft“ als erledigt abzuschreiben. Die landwirtschaftlichen Betriebe im Kanton Basel-Stadt nehmen ihre ökologische Verantwortung wahr. Fast alle Betriebe führen Angebote für die Bevölkerung bzw. für Schulklassen. Die Projekte „Schule und Landwirtschaft“ und „Bim Buur in d’ Schuel“ runden das Programm ab. Die Schaffung weiterer Angebote drängt sich nicht auf. Das vollständige Dokument ist vsl. ab Freitagmorgen, 20. Mai 2011, auf www.grosserrat.bs.ch/grv abrufbar. (Auskunft: Dominik Keller, Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 639 23 20)
- in der Vernehmlassung zuhanden des Bundesamts für Justiz die vorgeschlagene Ausdehnung der Verfassungsgerichtsbarkeit auf Bundesgesetze und den entsprechenden Entwurf zu einer Änderung der Bundesverfassung grundsätzlich begrüsst. Dabei geht es um eine Aufhebung von Artikel 190 BV und die damit verbundene Einführung der konkreten Normenkontrolle von Bundesgesetzen. Antwort des Regierungsrates (Auskunft: Alfred Sommer, Leiter Rechtsabteilung, Staatskanzlei, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 63 00)
- in der Vernehmlassung zuhanden des Bundesamts für Justiz die vorgesehenen Änderungen der Bundesverfassung, des Strafgesetzbuches, des Militärstrafgesetzes und des Jugendstrafgesetzes zum besseren Schutz von unmündigen und anderen besonders schutzbedürftigen Personen vor einschlägig vorbestraften Tätern grundsätzlich begrüsst. Zu verschiedenen Punkten wurden allerdings Änderungsvorschläge eingebracht. Mit den vom Bund vorgesehenen Anpassungen sollen auch ausserberufliche Tätigkeiten, die im Rahmen eines Vereins oder einer anderen Organisation ausgeübt werden, verboten werden können. Zur Ergänzung dieses sogenannten „Tätigkeitsverbots“ soll ein Kontakt- und Rayonverbot eingeführt werden. Antwort des Regierungsrates (Auskunft: Aurel Thürlemann, Rechtsabteilung, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 70 48)
- in der Vernehmlassung zuhanden des Bundesamts für Gesundheit bezüglich der vorgesehenen Revision der Artikel 69a ff der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten den Grossteil der vorgeschlagenen neuen Regelungen grundsätzlich begrüsst. Er bittet den Bund aber, die Vollzugsautonomie der Kantone zu wahren und sorgfältig abzuwägen, was im Rahmen der vorliegenden Revision tatsächlich auf Verordnungsstufe geregelt werden soll. Antwort des Regierungsrates (Auskunft: Antonina Stoll, Geschäftsleitung Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 87 78)