Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem ...
- den Kantonsanteil an die stationären Spitalleistungen für das Jahr 2012 auf 55 Prozent festgelegt. Dieser Anteil entspricht demjenigen verschiedener anderer Kantone wie beispielsweise Basel-Landschaft, Genf und Waadt. Mit dieser Anpassung an die neuen Spitalfinanzierungsregeln des Bundes steigen die Ausgaben in der laufenden Rechnung des Kantons um jährlich rund 36 Millionen Franken während der Finanzierungssaldo sich um jährlich rund 9 Millionen Franken verschlechtert. Die Kantone setzen ihre Anteile laut den Bestimmungen des Krankenversicherungsgesetzes zur neuen Spitalfinanzierung in der Regel jeweils bis spätestens Ende März für das nächste Kalenderjahr fest. Für das Jahr 2012 gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2011. (Auskunft: Armin Ming, Leiter Finanzen, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 95 46)
- für das Studienjahr 2011/2012 die Anwendung der Zulassungsbeschränkung zum Studium der Humanmedizin, der Zahnmedizin und zum Bachelorstudium Sportwissenschaften an der Universität Basel genehmigt. In allen drei Bereichen überschreiten die Voranmeldungen die Studienkapazität deutlich. Für die Zulassung zum Studium der Human- und Zahnmedizin werden unter der Federführung der Schweizerischen Universitätskonferenz gesamtschweizerisch koordinierte Eignungstests durchgeführt. (Auskunft: Joakim Rüegger, Leiter Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 04)
- in einem Schreiben die Bundesversammlung darum gebeten, der Standesinitiative betreffend Beseitigung der Mengenblockade bei den erneuerbaren Energien zuzustimmen. Der Grosse Rat hat am 3. März 2011 beschlossen die Standesinitiative einzureichen, in der die Bundesversammlung ersucht wird, „das Energiegesetz so zu revidieren, dass das grosse Potential der erneuerbaren Energien endlich ohne jede Bürokratische Mengenbeschränkung erschlossen werden kann.“ (Auskunft: Dr. Jürg Hofer, Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 639 22 26)
- dem Grossen Rat für die Installation und den Betrieb einer Videoüberwachungsanlage für die Kantonspolizei einen Kredit in der Höhe von 680'000 Franken beantragt. Die insgesamt 72 Videokameras an 13 neuralgischen Orten sollen in erster Linie die Einsatzleitung der Kantonspolizei während besonderen Ereignissen bei der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung unterstützen. Auch den Einsatzleitungen von Feuerwehr und Sanität soll das Bildmaterial bei Bedarf zugänglich sein. Die Kameras werden situativ, also nur wenn dazu im Einzelfall eine Notwendigkeit besteht, eingeschaltet. Es handelt sich also nicht um ein präventives System zur Bekämpfung der lokalen Kriminalität, sondern um ein notwendiges Führungsinstrument bei Grossanlässen in der Innenstadt. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft soll aber bei Ermittlungen im Zusammenhang mit schweren Straftaten auf die aufgezeichneten Bilder zugegriffen werden können. Die Einhaltung des Datenschutzes ist dank verschiedener Massnahmen jederzeit gewährleistet. Die aufgenommenen Bilder werden nach sieben Tagen jeweils gelöscht. Ausgabenbericht des RR (Auskunft: Klaus Mannhart, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 41)
- dem Grossen Rat beantragt, das Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch im Zusammenhang mit ZGB-Revision im Bereich des Immobiliensachen- und Grundbuchrechts anzupassen. Die Teilrevision des ZGB wird per 1. Januar 2012 in Kraft treten. Auf diesen Zeitpunkt hin müssen somit auch die kantonalen Gesetze und Verordnungen angepasst werden. Ratschlag (Auskunft: Walter Oswald, Kantonsgeometer, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 92 77)
- dem Grossen Rat beantragt, die Frist zur Ausarbeitung der Vorlage zur Umsetzung der Motion Jörg Vitelli (SP) und Christophe Haller (FDP) betreffend Revision der speziellen Bauvorschriften auf dem vorderen Jakobsberg um ein Jahr zu verlängern. Die bisherigen Arbeiten zur Umsetzung der Motion haben gezeigt, dass eine solche Vorlage innerhalb der einjährigen Frist nicht ausgearbeitet werden kann. Weil der Regierungsrat die Stossrichtung der Motion unterstützt und die Umsetzung in wichtigen Teilen nicht gefährden will, hat er die Fristerstreckung beantragt. Stellungnahme des RR (Auskunft: Axel Schubert, Arealentwicklung und Nutzungsplanung, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 92 13)
- beschlossen, dass die am 19. Mai 2010 beschlossenen Änderungen des Tagesbetreuungsgesetzes und die Verordnung über die Tagesstrukturen am 1. August 2011 wirksam werden. Mit der neuen Tagesstrukturenverordnung wird der Verfassungs- und Gesetzesauftrag umgesetzt. Der Kanton Basel-Stadt bekennt sich zu einem umfassenden, bedarfsgerechten und nach pädagogischen Grundsätzen geführten Tagesstrukturangebot. Familien, die eine Unterstützung in der Betreuung ihrer Kinder benötigen, sollen über die Schule oder über Angebote im Quartier das für sie passende Angebot erhalten, vgl. dazu auch die Medienmitteilung vom 4. August 2010. (Auskunft: Pierre Felder, Leiter Volksschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 62 92)
- in der Vernehmlassung zuhanden des Bundesamtes für Raumentwicklung den Entwurf „Raumkonzept Schweiz“ grundsätzlich gutgeheissen. Es ist geeignet, um wirksam die Qualität der Siedlungen und Landschaften der Schweiz trotz zunehmenden Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstums zu verbessern. Zu einigen Bereichen des Raumkonzepts wurden aber auch Verbesserungsvorschläge eingereicht. Bemängelt wird beispielsweise die geringe Berücksichtigung von wirtschafts- und fiskalpolitischen Themen bei Fragen zur Raumentwicklung. So müsste das Raumkonzept auf die Dynamik und Treiber der gegenwärtigen Entwicklung zur Zersiedelung vertiefter eingehen. (Auskunft: Franz L. Schmidli, stv. Leiter Abteilung Raumentwicklung, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 67 70)
- in der Vernehmlassung zuhanden des Bundesamts für Gesundheit den Entwurf des Bundesgesetzes betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG) grundsätzlich begrüsst. Er beantragt aber die Verankerung einer Informationspflicht der Aufsichtsbehörde an die Kantone über die Prämieneingaben der Kassen für das Folgejahr und über die kantonalen Jahresergebnisse vom Vorjahr, inkl. Korrekturmassnahmen bei zu hohen oder zu tiefen Prämien. Beantragt wird zudem der Verzicht auf die Schaffung einer aus der Bundesverwaltung ausgegliederten Aufsichtsbehörde. Antwort des Regierungsrates (Auskunft: Dr. Antonios Haniotis, Leiter Amt für Sozialbeiträge, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 86 39)
- 54 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
Weitere Auskünfte
Die nächste Regierungsratssitzung findet am 3. Mai 2011 statt.