Neue Strategie zur Wohnraumentwicklung und ein neues Wohnraumfördergesetz gehen in die Vernehmlassung
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat gibt eine neue Strategie zur Wohnraumentwicklung und ein neues Wohnraumfördergesetz in die Vernehmlassung. Die Strategie beruht auf drei Pfeilern: Erstens gute Rahmenbedingungen für private Investitionen, zweitens Förderung von Genossenschaften und drittens Subjekthilfe, mit der Menschen direkt auf dem Wohnungsmarkt unterstützt werden. Die von der Strategie abgeleiteten Massnahmen werden in einem Wohnraumfördergesetz verankert. Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. August 2011.
Nach dem Abschluss des Impulsprojektes Logis Bâle «5'000 Wohnungen innert 10 Jahren» wird die Förderung von Wohnraum weitergeführt. Die Bevölkerungszahl soll in den kommenden zehn Jahren mindestens stabil bleiben. Gleichzeitig wohnen heute in einer Wohnung durchschnittlich immer weniger Personen. Für die gleiche Anzahl Personen braucht es heute folglich mehr Wohnungen als früher. Deswegen braucht der Kanton Basel-Stadt in den nächsten zehn Jahren wiederum 5000 zusätzliche Wohnungen für circa 10’000 Einwohnerinnen und Einwohner.
Das Präsidialdepartement hat zusammen mit weiteren Departementen eine kantonale Strategie zur Wohnraumentwicklung für die Jahre 2011 bis 2016 und einen Entwurf für ein Gesetz über die Wohnraumförderung im Kanton Basel-Stadt erarbeitet. Leitgedanke der Strategie ist es, die Wohnbedürfnisse der gesamten Bevölkerung auf allen Angebotsstufen möglichst gut zu befriedigen.
Die Strategie beruht im Wesentlichen auf drei Pfeilern:
- gute Rahmenbedingungen und Anreize für private Investitionen;
- Förderung von Genossenschaften durch die Abgabe von Land im Baurecht, Objekthilfe mit wohnpolitischen Auflagen sowie Beratung, damit Wohnraum mit besonders gutem Preis-Leistungsverhältnis und für Familien entsteht;
- direkte Unterstützung von Menschen auf dem Wohnungsmarkt.
Von der Strategie leiten sich Fördermassnahmen ab, die sich in fünf Themenfeldern zusammenfassen lassen:
- Koordination der Fördermassnahmen des Kantons, Monitoring der Entwicklung und Öffentlichkeitsarbeit;
- Erhalt, Schaffung und Aufwertung von Wohnraum;
- Förderung genossenschaftlichen Wohnungsbaus;
- Unterstützung ausgewählter Bevölkerungsgruppen wie einkommensschwache Personen, Familien und Senioren;
- Förderung von Wohneigentum.
Die Fördermassnahmen werden in einem Wohnraumfördergesetz verankert. Dieses ist als Rahmengesetzgebung gestaltet. So wird ein möglichst grosser Handlungsspielraum gewährleistet, um neuen oder veränderten Bedürfnissen Rechnung tragen zu können.
Das neue Wohnraumfördergesetz wird das Gesetz über Abbruch und Zweckentfremdung (GAZW) ersetzen. Dabei soll insbesondere die Bewilligungspflicht für vollständige und teilweise Abbrüche von Wohnraum entfallen.
Hinweise
Der Entwurf für das Wohnraumfördergesetz wird unter www.regierungsrat.bs.ch/vernehmlassungen sowie www.entwicklung.bs.ch publiziert.