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Neues Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz geht in Vernehmlassung

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat den Entwurf für das neue Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz zuhanden der externen Vernehmlassung bei den politischen Parteien und interessierten Verbänden verabschiedet. Die Vernehmlassung dauert bis Mitte August. Mit dem kantonalen Gesetz werden die Änderungen nachvollzogen, welche aufgrund des neuen Bundesrechts per Anfang 2013 in Kraft treten werden.

Die zentralen Ziele des neuen Bundesgesetzes über den Kindes- und Erwachsenenschutz, welches das bisherige Vormundschaftsrecht Anfang 2013 ablösen wird, sind die Förderung der Selbstbestimmung durch die neuen Institute des Vorsorgeauftrages und der Patientenverfügung sowie die Stärkung der Familie durch die gesetzlichen Vertretungsbefugnisse. Die "Vormundschaft" und die "Beiratschaft" wird es künftig nicht mehr geben, hingegen werden unter dem Oberbegriff der "Beistandschaft" künftig verschiedene Massnahmearten möglich sein, die massgeschneidert auf das Schutzbedürfnis der hilfsbedürftigen Person ausgerichtet sind. Bezüglich der Behördenorganisation fordert das neue Recht schweizweit professionelle und interdisziplinäre Behörden für den Kindes- und Erwachsenenschutz. Weitgehend unberührt vom neuen Recht bleiben die Bestimmungen im Kindesschutz.

Zur Umsetzung des Bundesrechts hat der Regierungsrat eine Vorlage an den Grossen Rat zu einem neuen Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes erarbeitet. Diese geht nun bis zum 15. August 2011 in eine externe Vernehmlassung bei politischen Parteien und interessierten Verbänden.

Für den Kanton Basel-Stadt bringen die Änderungen auf Bundesebene zum einen eine inhaltliche Erweiterung der Aufgaben, indem die neuen Institute zur Förderung der Selbstbestimmung einzurichten sind. Zum anderen sind auch organisatorische Anpassungen notwendig: Zwar muss nicht – wie vielleicht in eher ländlich geprägten Kantonen – eine professionelle Behörde neu geschaffen werden, da diese bereits heute besteht. Aber die Vorgabe an die interdiszipliäre Beschlussfassung verlangt, dass verglichen mit heute ein grösserer Teil der Beschlüsse von einer mehrköpfigen Behörde zu treffen sein wird. Der Regierungsrat hatte sich bereits bei seiner Stellungnahme zum Entwurf des Bundesgesetzes anfangs 2004 dafür ausgesprochen, dass die Behörde eine Verwaltungsbehörde und nicht ein Gericht sein soll. Diesem Grundsatz ist er bei der Ausarbeitung des kantonalen Gesetzesentwurfs gefolgt: Die Beschlüsse sollen künftig in zwei Spruchkammern getroffen werden, die interdisziplinär zusammengesetzt und vom Regierungsrat gewählt sind. Damit wird eine gewisse Unabhängigkeit gewährleistet. Die Spruchkammern fällen ihre Entscheidungen in der Regel im Kollegium. In Fällen mit erheblichem Eingriff in die Persönlichkeitsrechte kann jedoch auch eine Verhandlung durchgeführt werden.

Der Entwurf des neuen kantonalen Gesetzes enthält auch Bestimmungen zur Gewährleistung der persönlichen Fürsorge. So kann die Behörde einer entsprechend schutzbedürftigen Person Weisungen erteilen, z.B. dass sie sich beraten, begleiten oder auch von einem Arzt oder einer Ärztin untersuchen und behandeln lassen soll. Auch wird die Nachsorge für psychisch schwer kranke oder schwer verwahrloste Personen verstärkt, indem sie sich einer an den Klinikaufenthalt anschliessende ambulante medizinische Kontrolle unterziehen müssen, zu welchem ein Behandlungsplan erstellt wird.

Weitere Auskünfte

Marianne Kalt, Telefon +41 (0)61 267 80 89 Stellvertretende Leiterin der Vormundschaftsbehörde Departement für Wirtschaft, Soziales und UmweltVernehmlassungsunterlagen: Staatskanzlei