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Abschluss des Verfahrens nach Ausbruch aus dem Untersuchungsgefängnis Waaghof

Medienmitteilung

Staatsanwaltschaft

Am 19.08.2012 flüchteten drei Insassen des Untersuchungsgefängnisses Waaghof, indem sie von einem der Wasch- und Duschräume eine Mauer in eine Nachbarsliegenschaft durchbrachen (siehe Medienmitteilung des JSD vom 19.08.2012). Am 27.08.2012 stellte sich ein 37-jähriger Serbe bei der Polizei in Basel (siehe Medienmitteilungen des JSD vom 27.08.2012). Von den beiden international ausgeschriebenen Flüchtigen konnte im November 2012 der zweite, ein 33-jähriger Slowene, in Serbien festgenommen werden, welcher am 07.02.2013 an die Schweiz ausgeliefert wurde. Nach wie vor flüchtig ist ein 37– jähriger Serbe (siehe Medienmitteilung vom 08.02.2013).

Die Staatsanwaltschaft klärte zwischenzeitlich die Umstände der Flucht ab. Die umfangreichen Ermittlungen ergaben:

  • der Tatbestand der Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde sowie des Betrugs sind nicht erfüllt bzw. das Gegenteil kann nicht nachgewiesen werden
  • das Verfahren gegen drei Planungs- bzw. Bauunternehmer wurde deshalb eingestellt. Ein Unternehmer muss einen Teil der Verfahrenskosten tragen, da er wegen mangelnder Kontrolle der Bauarbeiten die Untersuchung mitverursacht hat
  • Beim Personal des Untersuchungsgefängnisses Waaghof wurde kein strafrechtlich relevantes Verhalten festgestellt.

Die geflohenen Insassen des Untersuchungsgefängnisses Waaghof werden wegen der im Zuge des Ausbruchs begangenen Sachbeschädigungen zusammen mit den begangen Delikten, für welche sie in Untersuchungshaft waren, angeklagt.

Weitere Auskünfte
Peter Gill, Tel. +41 61 267 73 47
Kriminalkommissär
Chef Medien und Information