Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Unverzichtbare Unternehmenssteuerreform III: Basel-Stadt fordert Fokussierung auf das Wesentliche

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zur Unternehmenssteuerreform III eröffnet. Er schlägt ein umfangreiches Massnahmenpaket vor. Der Regierungsrat fordert den Bund auf, die Reform einzugrenzen auf die für den Werkplatz entscheidenden Elemente: 1. Die Einführung einer attraktiven Lizenzbox; 2. Ausgleichszahlungen des Bundes an die Kantone; 3. Anpassung des Neuen Finanzausgleichs; 4. Gegenfinanzierung der Reform durch eine Kapitalgewinnsteuer und Anpassung der Teilbesteuerung der Dividenden; 5. Erhalt der Stabilität und Planungssicherheit (Step Up). Die vorgeschlagene zinsbereinigte Gewinnsteuer ist hingegen zu wenig zielgerichtet und birgt zu hohe finanzielle Risiken. Darüber hinaus ist die Reform um unnötige Elemente zu entschlacken: Die Anpassung des Beteiligungsabzugs, die Abschaffung der Emissionsabgabe und die unbegrenzte Verlustverrechnung sind nicht zielgerichtet und mit hohen finanziellen Risiken verbunden.

Der Regierungsrat hat sich frühzeitig auf die anstehende Unternehmenssteuerreform III vorbereitet. Das Gelingen der Unternehmenssteuerreform III ist für die Region Basel sehr wichtig. Die betroffenen international ausgerichteten Unternehmen tragen einen grossen Anteil zu den Steuereinnahmen bei und beschäftigen in der Nordwestschweiz über 90‘000 Menschen. Folgendes sind die zentralen Elemente der Reform:

1. Aufhebung der heutigen Statusgesellschaften
Die Schweiz und die EU haben ihren Steuerdialog beendet. Neue, weltweit gültige Standards für die Besteuerung werden derzeit in der OECD erarbeitet. Der Bund schlägt vor, mit der Unternehmenssteuerreform III die international nicht mehr akzeptierten Steuermodelle aufzuheben.

Ein Festhalten an nicht mehr akzeptierten Modellen bringt dem Standort Unsicherheit und birgt das Risiko neuer Gegenmassnahmen der anderen Staaten. Der Regierungsrat hält die Aufhebung der nicht mehr akzeptierten Modelle deshalb für unausweichlich.

2. Einführung einer attraktiven, international kompatiblen Lizenzbox
Wenn die Statusgesellschaften aufgehoben werden, verschlechtert sich ohne Ersatzmassnahmen die Position der Schweiz im Standortwettbewerb. Denn dann würde sich die Steuerlast der betreffenden Unternehmen deutlich erhöhen. Der Bund schlägt vor, als Ersatzmassnahme eine für alle Kantone verbindliche Lizenzbox einzuführen. Mit ihr werden Erträge aus innovativen Aktivitäten – wie Forschung und Entwicklung – reduziert besteuert.

Die Schweiz braucht gleich lange Spiesse wie ihre Konkurrenzstandorte in Europa: Der Regierungsrat unterstützt deshalb die Einführung einer für alle Kantone verbindlichen Lizenzbox. Die Lizenzbox soll im internationalen Vergleich attraktiv ausgestaltet werden. Sie muss gleichzeitig den internationalen Standards, die derzeit in der OECD erarbeitet werden, genügen.

3. Verzicht auf zinsbereinigte Gewinnsteuer
Als weitere Ersatzmassnahme schlägt der Bund vor, eine zinsbereinigte Gewinnsteuer einzuführen. Sie erlaubt es den Unternehmen, auf ihrem Eigenkapital (fiktive) Zinskosten zu berechnen und diese vom steuerbaren Gewinn abzuziehen.

Der Regierungsrat lehnt die in Diskussion stehende zinsbereinigte Gewinnsteuer ab. Die befürchteten Mitnahmeeffekte sind zu gross, die Massnahme ist zu wenig zielgerichtet und die dafür nötigen Mittel können sinnvoller eingesetzt werden.

4. Gewinnsteuersätze abhängig von der Wirksamkeit der Ersatzmassnahmen
Der Bund geht davon aus, dass Kantone mit heute eher hohen Gewinnsteuern Steuersenkungen vornehmen müssen, um die nicht von der Lizenzbox erfassten Unternehmen am Standort zu halten. Wie weit eine Senkung nötig ist, hängt von der Wirksamkeit der Ersatzmassnahmen ab.

Der Regierungsrat strebt an, dass die Steuerbelastung für betroffene Unternehmen nach Umbau des Steuersystems in etwa gleich hoch ausfällt wie heute. So sichert er Wettbewerbsfähigkeit und Einnahmen. Damit dies gelingt, braucht es Ersatzmassnahmen wie die Lizenzbox. Je weniger wirksam die Ersatzmassnahmen sind, desto eher sind zum Erreichen dieses Ziels auch kantonale Gewinnsteuersenkungen notwendig.

5. Ausgleichsmassnahmen des Bundes an die Kantone
Der Bund geht in Modellrechnungen davon aus, dass der Gewinnsteuersatz in der Schweiz von effektiv durchschnittlich 22% auf etwa 16% sinken könnte. In diesem Szenario müsste der Kanton Basel-Stadt mit Mindereinnahmen von etwa 150 Millionen Franken pro Jahr rechnen. Zur Kompensation der Mindereinnahmen der Kantone schlägt der Bund Ausgleichsmassnahmen vor: Er will den Kantonsanteil an der Bundessteuer von heute 17% auf neu 20.5% erhöhen. Der Kanton Basel-Stadt könnte mit Ausgleichszahlungen in Höhe von etwa 50 Millionen Franken pro Jahr rechnen.

Der Regierungsrat begrüsst Ausgleichsmassnahmen des Bundes an die Kantone. Er verlangt vom Bund allerdings eine stärkere Erhöhung des Kantonsanteils an der Bundessteuer der juristischen Personen, von heute 17% auf mindestens 25%.

6. Nötige Anpassungen des Neuen Finanzausgleichs
Der Nationale Finanzausgleich ist bereits heute reformbedürftig: Obwohl die steuerliche Ausschöpfbarkeit der Gewinne der Unternehmen bereits heute nur 70% derjenigen der Einkommen natürlichen Personen beträgt, werden heute beide Elemente 1:1 für die Berechnung der NFA-Zahlungen herangezogen. Der NFA zwingt somit Wirtschaftsstandorte wie Basel-Stadt zu Zahlungen, die in dieser Höhe nicht gerechtfertigt sind. Der Bund schlägt deshalb vor, mit Inkrafttreten der Reform die Unternehmensgewinne im NFA nur noch mit ihrer effektiven Ausschöpfung zu berücksichtigen. Die in einer Lizenzbox erzielten Unternehmensgewinne sollen mit zusätzlich reduziertem Gewicht in den NFA einfliessen.

Der Regierungsrat unterstützt die Reduktion des Gewichts der Unternehmensgewinne im NFA und die zusätzliche Reduktion bei den im Rahmen einer Box erzielten Gewinnen. Darüber hinaus ist der Soziodemographische Lastenausgleich (SLA), der deutlich unterdotiert ist, zu erhöhen. Der SLA ist eine der zielgerichtetsten Massnahmen zur Entlastung der betroffenen Zentren.

Einführung einer Kapitalgewinnsteuer zur Gegenfinanzierung
Die Unternehmenssteuerreform III ist per Saldo mit Mindereinnahmen für die öffentliche Hand verbunden. Der Bund stellt zur Gegenfinanzierung zur Diskussion, eine Kapitalgewinnsteuer auf Gewinne aus Wertschriften einzuführen. Damit will der Bund erstens eine Steuerlücke schliessen. Zweitens werden mit der Einführung auch die Mindereinnahmen des Kapitaleinlageprinzips (Unternehmenssteuerreform II) gemildert.

Der Regierungsrat unterstützt den Vorschlag des Bundes, zur Gegenfinanzierung der Unternehmenssteuerreform III eine Kapitalgewinnsteuer einzuführen.

7. Anpassung der Teilbesteuerung der Dividenden
Der Bund möchte Anpassungen bei der Dividendenbesteuerung vornehmen: Heute werden Dividendenerträge bei der Einkommenssteuer entlastet, wenn die Beteiligung mindestens einen Anteil von 10% am jeweiligen Unternehmen erreicht. Die Entlastung der Dividenden infolge der Unternehmenssteuerreform II hatte in Basel-Stadt Mindereinnahmen bei den Einkommenssteuern von 50 Millionen Franken pro Jahr zur Folge. Der Bund stellt nun zur Diskussion, die Entlastung der Dividenden zu reduzieren. Andererseits schlägt er vor, die Mindestbeteiligungsquote von 10% aufzuheben. Somit würden in Zukunft sämtliche Dividendenerträge (inklusive Streubesitz) global entlastet, was zusätzliche Mindereinnahmen zur Folge hätte.

Die vorgeschlagenen Anpassungen der Teilbesteuerung der Dividenden gehen zu wenig weit. Die Aktionäre sind indirekt Profiteure einer Gewinnsteuersenkung. Der Regierungsrat spricht sich deshalb für eine Aufhebung oder stärkere Reduktion der steuerlichen Entlastung der Dividenden aus. Die Mindestbeteiligungsquote von 10% muss in jedem Fall beibehalten werden.

8. Erhalt von Stabilität und Planungssicherheit (Step Up)
Für den Regierungsrat hat die Planungssicherheit für Unternehmen und öffentliche Hand eine hohe Priorität: Er will deshalb die kantonale Praxis beibehalten, dass Unternehmen bei Verlust eines Steuerstatus stille Reserven aufdecken können. Damit wird die Stabilität des Steuersystems erhöht und das Ziel von Investitions-, Planungs- und Rechtssicherheit unterstützt. Damit erfolgt ein systematisch nachvollziehbarer und schrittweiser Übergang vom heutigen in das neue System. Der Regierungsrat leistet somit ein Bekenntnis für stabile Rahmenbedingungen, die sowohl der öffentlichen Hand als auch den Unternehmen die notwendige Stabilität garantieren.

Der Regierungsrat will die Praxis beibehalten, dass Unternehmen im Falle eines Statuswechsels stille Reserven aufdecken können. Diese Praxis wird vom Bundesgericht geschützt und federt den Übergang vom alten ins neue Steuersystem ab.

9. Verzicht auf unnötige Elemente der Reform
Im Massnahmenpaket des Bundes sind weitere Massnahmen enthalten. Diese verkomplizieren die Reform unnötig, sind mit weiteren Mindereinnahmen für die öffentliche Hand verbunden und stehen in keinem erkennbaren Zusammenhang mit dem Kernauftrag der Reform.

  • Die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital ist nicht prioritär.
  • Die vorgeschlagenen Anpassungen beim System des Beteiligungsabzugs bergen das Risiko hoher Mindereinnahmen für die Kantone und bergen auch Nachteile für die Wirtschaft.
  • Die Aufhebung der zeitlichen Beschränkung von sieben Jahren bei der Verlustverrechnung erschwert die Veranlagung und ist nicht erforderlich.

Der Regierungsrat fordert den Bund auf, auf alle nicht zielgerichteten Massnahmen zu verzichten. Die Reform darf nicht überladen oder zur einseitigen Steuersenkungsvorlage werden, sondern soll sich auf die zwingend notwendigen Elemente begrenzen.

Weitere Auskünfte

Regierungsrätin Dr. Eva Herzog Vorsteherin des Finanzdepartements Tel. +41 61 267 95 50