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Vorsicht vor überrissenen Forderungen

Medienmitteilung

Staatsanwaltschaft

Vor einigen Tagen erstattete eine 72- jährige Frau Anzeige, weil sie für die Reinigung und Reparatur von zwei Orientteppichen mehrere tausend Franken bezahlen sollte.

Die Ermittlungen der Kriminalpolizei ergaben, dass sich die Rentnerin auf ein Inserat >>Waschen und Reparatur von Teppichen<< gemeldet hatte. In der Folge wurde sie von zwei Männern aufgesucht, welche für die Reinigung von zwei Teppichen insgesamt CHF 9400.—. verlangten. Da ihr der Preis stark überhöht schien, reduzierten die Beiden den Betrag auf CHF 6300.—. In der Folge unterschrieb die Frau einen entsprechenden Vertrag, wurde sich aber kurz darauf bewusst, dass etwas nicht stimmen konnte. Sie versuchte deshalb vergeblich den Geschäftsinhaber zu erreichen. Als ihr dies erst nach einigen Tagen gelang, wurde ihr mitgeteilt, dass sie vom Vertrag nicht zurücktreten könne, weil die Teppiche schon in Bearbeitung seien und in zwei Wochen geliefert würden. Die Frau wurde aufgefordert, den Betrag in bar zu bezahlen.

Zwischenzeitlich nahm die Kriminalpolizei zwei Deutsche im Alter von 23 Jahren fest, welche im Verdacht stehen, Kunden stark überhöhte Rechnung zugestellt zu haben. Sie hat deshalb ein Verfahren wegen Verdachts des Wuchers eingeleitet.

Die Staatsanwaltschaft ersucht Personen, welche in gleicher Art und Weise angegangen bzw. geschädigt worden sind, sich bei der Kriminalpolizei Basel-Stadt, Tel. 061 267 71 11, zu melden, oder sich mit der nächsten Polizeiwache in Verbindung zu setzen.

Im Weiteren empfiehlt die Staatsanwaltschaft grundsätzlich, sich an Fachgeschäfte zu wenden, die entsprechende marktkonforme Preise verlangen.

Weitere Auskünfte
Peter Gill, Tel. +41 61 267 73 47
Kriminalkommissär
Chef Medien und Information