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Der Kanton unterstützt die Genossenschaften und andere Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus mit Darlehen, Bürgschaften und Beratungen

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat eine Leistungsvereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Regionalverband der gemeinnützigen Wohnbauträger genehmigt. Sie wurde als Konkretisierung der Vorgaben im Wohnraumfördergesetz (WRFG) ausgearbeitet und regelt die Unterstützung gemeinnütziger Wohnbauträger durch Darlehen für Projektentwicklungen, Bürgschaften und Beratungen.

Darlehen für Projektentwicklungen
Der Kanton Basel-Stadt gewährt dem Regionalverband der gemeinnützigen Wohnbauträger (Wohnbaugenossenschaften Schweiz, Sektion Nordwestschweiz) ein Darlehen in der Höhe von maximal 5 Millionen Franken zu einem vergünstigen Zinssatz (d.h. zum durchschnittlichen Zinssatz der Staatsschulden). Das Darlehen wird mit wohnpolitischen Auflagen verbunden sowie mit Auflagen zur Sicherstellung der Nachhaltigkeit und Qualität der Bauvorhaben. Mit diesem Darlehen äufnet der Regionalverband einen Projektentwicklungsfonds und vergibt daraus gemeinnützigen Wohnbauträgern Projektentwicklungsdarlehen. Genossenschaften und andere Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus können so Bau- und Sanierungsprojekte im Sinne des WRFG initiieren.

Bürgschaften
Der Kanton kann den Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus Bürgschaften für die Schaffung von neuem Wohnraum und für die Sanierung sowie den Um- und Ausbau von bestehenden Mietwohnungen gewähren. Die Bürgschaftsvergabe ist mit Auflagen verbunden.

Beratung
Das im WRFG vorgesehene Beratungsangebot unterstützt Genossenschaften und andere Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus darin, preisgünstigen und zeitgemässen Wohnraum auch für zukünftige Generationen bereitzustellen. Es umfasst einerseits kostenlose (Erst-)Beratungen zu finanziellen und baulichen Fragen bei der Projektierung grösserer Bauvorhaben. Andererseits umfasst das Angebot betriebswirtschaftliche Beratungen, u.a. für die Professionalisierung der Organisationsstrukturen und in der Sicherstellung von nachhaltigen Finanzierungsmodellen. Der Regionalverband leistet im Auftrag des Kantons dieses Beratungsangebot und ist Ansprechpartner für interessierte Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus.

Der Regierungsrat ist überzeugt, dass mit dieser Leistungsvereinbarung ein weiterer Meilenstein in der Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus im Kanton Basel-Stadt erreicht werden konnte. Seit mehreren Jahren arbeitet der Kanton mit den Genossenschaften zusammen und hat bereits verschiedene Areale im Baurecht zur Verfügung gestellt sowie den partnerschaftlichen Baurechtsvertrag Plus ausgearbeitet. Dieser geht speziell auf die Bedürfnisse der Wohngenossenschaften ein.

Weitere Auskünfte

Dr. Barbara Neidhart, Tel. +41 61 267 46 27 Leiterin Kommunikation & Marketing Immobilien Basel-Stadt Regula Küng, Tel. +41 61 267 88 91 Leiterin Wohnraumentwicklung Kantons- und Stadtentwicklung Basel-Stadt Präsidialdepartement