Mehr Wohnungen auf dem Areal Albanteich-Promenade – Regierungsrat verabschiedet Bebauungsplan
MedienmitteilungRegierungsrat
Die drei Eigentümer des Areals Albanteich-Promenade im Quartier Breite beabsichtigen, die bestehende Bebauung um rund 200 Wohnungen zu erweitern. Das Konzept von Morger + Dettli Architekten diente als Grundlage für eine Zonenänderung und einen Bebauungsplan und unterlag einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Regierungsrat hat heute die nutzungsplanerischen Massnahmen zuhanden des Grossen Rats verabschiedet.
Das Areal Albanteich-Promenade befindet sich im Besitz der Allianz Suisse Lebensversicherungsgesellschaft AG, Wallisellen, der Assetimmo Immobilien-Anlagestiftung, Zürich, sowie der De Bary & Co AG, Zürich. Diese haben im Jahr 2010 gemeinsam beschlossen, Möglichkeiten zu untersuchen, um das Areal dichter zu bebauen und damit rund 200 zusätzliche Wohnungen zu schaffen. Das nun vorliegende Konzept von Morger + Dettli Architekten aus Basel ermöglicht eine Verdichtung, die auf dem Bestand aufbaut, im Einklang mit dem historisch wertvollen Ensemble ist und den bestehenden Grünraum weitgehend erhält. Die vier bestehenden Hochhäuser bleiben unverändert, werden jedoch um je einen Anbau erweitert. Die sechs zweigeschossigen Flachbauten entlang der Gellertstrasse können gemäss Bebauungsplan durch dreigeschossige, im Grundriss leicht grössere Gebäude an gleicher Position ersetzt werden.
Die bestehende, von Suter + Suter Architekten entworfene Siedlung im östlichen Breite-Quartier ist in ihrem Charakter ein wichtiges Architekturzeugnis der 1960er Jahre. Die vier Scheibenhochhäuser und die sechs Mehrfamilienhäuser liegen inmitten einer parkartigen Umgebung. Die Bebauung wurde 1960 auf dem Areal der Bandfabrik De Bary realisiert. Sie umfasst heute insgesamt rund 570 Wohnungen, Geschäfte und einen Kindergarten.
Der Regierungsrat hat eine Vorlage mit nutzungsplanerischen Massnahmen für eine Verdichtung des Areals Albanteich-Promenade an den Grossen Rat verabschiedet. Gleichzeitig wird beantragt, die fünf Einsprachen gegen die Erweiterung abzuweisen. Das neue Bebauungskonzept für zusätzlichen Wohnraum dient als Grundlage für den Ersatz des bestehenden Bebauungsplans aus dem Jahr 1959. Da die Einstellhallen für die neuen Wohnungen moderat ausgebaut werden sollen, war auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig, die parallel zum nutzungsplanerischen Verfahren durchgeführt wurde und zeigte, dass das Vorhaben die Umweltschutzvorgaben einhält.