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Öffentliche Gebäude für Menschen mit einer Behinderung begehbar gemacht

Medienmitteilung

Regierungsrat

Das 2008 im Grossen Rat beschlossene Massnahmenpaket, mit dem öffentliche Gebäude für Menschen mit einer Behinderung zugänglich gemacht werden sollten, ist vollständig umgesetzt worden. Der Kostenrahmen in Höhe von 7,3 Millionen Franken ist eingehalten worden. Im Rahmen dieses Projekts wurden sechs behindertengerechte Personenlifte in Schulhäuser eingebaut und bei gegen 40 Gebäuden kleinere Baumassnahmen getroffen.

Vor dem Hintergrund des eidgenössischen Behindertengleichstellungsgesetzes hat der Grosse Rat 2008 ein Massnahmenpaket beschlossen, das öffentliche Gebäude für Menschen mit einer Behinderung zugänglich und nutzbar machen sollte. Die Massnahmen wurden mit dem kantonalen Delegierten für Integration und Gleichstellung von Menschen mit einer Behinderung und der Behindertenorganisation „pro infirmis“ erarbeitet und sind zwischen 2009 und 2014 umgesetzt worden. Der dafür bewilligte Kostenrahmen betrug sieben Millionen Franken. Aufgrund der Projekterfordernisse wurde das Bau- und Verkehrsdepartement ermächtigt, diese Rahmenausgabenbewilligung um 300‘000 Franken zu überschreiten. Die Endkosten liegen im bewilligten Kostenrahmen. Der Regierungsrat hat nun den entsprechenden Schlussbericht genehmigt.

Insgesamt sind sechs behindertengerechte Personenlifte in Schulhäuser eingebaut sowie bei 39 Gebäuden kleinere bauliche Massnahmen, wie Einbau von rollstuhlgängigen und behindertengerechten Sanitärräumen, Rampen, Hebebühnen, Treppenlifte usw. realisiert worden. In allen Gebäuden wurden auch kleinere Anpassungen und Verbesserungen, wie Einbau von zusätzlichen Handläufen, Markierung von Stufen und Hindernissen, Verbesserung der Beschriftung und Signaletik und Optimierung der Beleuchtung für sehbehinderte Menschen vorgenommen. In den öffentlichen Gartenbädern St. Jakob, Eglisee und Bachgraben wurde zudem je ein Schwimmbadlift installiert.

Insgesamt konnten mit diesem Projekt mit relativ geringen finanziellen Mitteln und in angemessener Zeit deutliche und flächendeckende Verbesserungen für Menschen mit einer Behinderung erzielt werden. Die positiven Rückmeldungen von den Standorten, an welchen Massnahmen umgesetzt wurden, bestätigen, dass mit diesem Projekt wichtige Beiträge zur Integration behinderter Menschen geschaffen werden konnten. Siehe Beispiele unter Hinweise.

Sehr viele Eingriffe betrafen denkmalgeschützte oder schützenswerte Bauten. Keine optimale Ausgangslage für Eingriffe zur behindertengerechten Erschliessung und Nutzung also. Die Erfahrungen haben jedoch gezeigt, dass sich beide Anliegen unter einen Hut bringen lassen, wenn im Vorfeld die notwendige Aufklärungsarbeit geleistet wird, der Informationsaustausch vom Projektstart bis -abschluss gut funktioniert, eine entsprechende Kompromissbereitschaft aller Beteiligten vorhanden ist und ein rücksichtsvoller Umgang mit der bestehenden Bausubstanz sichergestellt werden kann.

Hinweise

Drei Beispiele für das grosse Spektrum der Massnahmen, mit denen staatliche Gebäude für Menschen mit einer Behinderung zugänglich und nutzbar gemacht werden konnten:

Neuer Zugang Blaues und Weisses Haus

Das heute unter Denkmalschutz stehende Blaue und das Weisse Haus wurde von 1763 bis ca. 1775 vom Architekten Samuel Werenfels als Wohn- und Geschäftshaus für die Brüder Lukas und Jakob Sarasin erbaut. Die beiden Häuser gehören zu den grössten und bedeutendsten Zeugnissen der Basler Barockkunst. Sie werden heute vom Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt (WSU) genutzt. Da ein rollstuhlgängiger Zugang in diesen beiden miteinander verbundenen öffentlichen Gebäuden fehlte, wurde der Haupteingang von ehemals Rheinsprung 16 (nur über Stufen erreichbar) neu nach Rheinsprung 18 (ebenerdig) verlegt. Der bis anhin als Abstellraum genutzte Eingang am Rheinsprung 18 wurde neu mit einem besetzten Empfang ausgestattet. Die bestehenden Schwellen zum vorhandenen behindertengerechten Lift und zum Rollstuhl-WC wurden entfernt. Alle Treppenanlagen erhielten kontrastreiche Markierungen. Bemerkenswert ist, dass mit der Umgestaltung des Eingangs nicht nur grosse Teile der Gebäudeanlage für Rollstuhlfahrende zugänglich gemacht wurden, sondern damit auch eine bessere Besucherführung geschaffen werden konnte.

Architektur: André Mäder, Basel
Ausführung: 2010
Kosten (Anteil behindertengerechte Massnahmen): Fr. 42‘000

Einbau Personenlift Bläsi-Schulhaus

Die Ausgangslage für den Einbau eines behindertengerechten Personenlifts im 1882-83 von Kantonsbaumeister Heinrich Reese erbauten Bläsi-Schulhaus im Matthäus-Quartier war schwierig: Das erhöhte Erdgeschoss ist nur über zwei versetzte Treppenläufe erreichbar. Der Schaffung einer hindernisfreien Erschliessung der Geschosse waren aufgrund der Gebäudestruktur und den Anliegen der Denkmalpflege enge Grenzen gesetzt. Mit der Schaffung eines ebenerdigen Eingangs auf der Stirnseite des Gebäudes, mit direktem Zugang zum verglasten und sehr schlank ausgebauten Lift, entstand gleichzeitig ein Mehrwert für alle Nutzer und Besucher der Schule. Die Anpassungen wurden mit Respekt vor der geschützten Bausubstanz vorgenommen. Zu erwähnen ist, dass der Lift als „Vorleistung“ bereits in das zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgebaute Dachgeschoss geführt wurde. Erst 2013-14 wurde das Bläsi-Schulhaus gemäss den Anforderungen von Harmos gesamtsaniert und das Dachgeschoss für die Schulnutzung komplett ausgebaut.

Architektur: Erny & Schneider AG, Basel
Ausführung: 2010
Kosten: Fr. 880‘000

Signaletik und Markierungen

Schon während der Aufnahme des Ist-Zustand fiel auf, dass bei den Verwaltungsbauten die bestehenden Informationen und Wegweisungen nicht einheitlich und zum Teil für Sehbehinderte nur schlecht lesbar sind. Treppenmarkierungen waren zu diesem Zeitpunkt praktisch keine vorhanden. Die Aufgabe und die zur Verfügung stehenden Mittel liessen jedoch nur punktuelle Verbesserungen zu. Insbesondere sollten Hinweise auf die vorhandene Infrastruktur für Menschen mit Behinderung klar erkennbar und Gefahrenstellen deutlich markiert sein. Die Erarbeitung eines Konzepts für das Markieren von Treppenanlagen in schützenswerten Bauten stellte hohe Ansprüche an alle Beteiligten, galt es doch nebst der guten Erkennbarkeit der Sturzgefahr auch auf das Erscheinungsbild und die bestehende Bausubstanz Rücksicht zu nehmen. In rund 50 öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr sowie in den öffentlichen Gartenbädern St. Jakob, Eglisee und Bachgraben sind nun entsprechende Markierungen und Verbesserungen der Beschriftung und Signaletik umgesetzt worden.

Architektur: M2L Architekten und Ritter-Giger-Schmid Architekten, Basel
Grafik: Büro Vögtle visuelle Kommunikation sowie C&I Grafik und Beschriftung GmbH, Basel
Ausführung: 2011-13
Kosten: Fr. 350‘000

Weitere Auskünfte

Urs Rudin, Tel. +41 61 267 94 19 Hochbauamt Bau- und Verkehrsdepartement