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Stabile Gesundheitskosten rufen nach moderaten Prämien 2016

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat den ersten Bericht über die Leistungs-, Kosten- und Prämienentwicklung sowie die Massnahmen zur Dämpfung der Höhe der Gesundheitskosten gemäss § 67 Abs. 2 Gesundheitsgesetz vorgelegt. Der Bericht zeigt, dass die Gesundheitskosten im Kanton Basel-Stadt stabil sind und nur moderat ansteigen. Ein Ansteigen der Krankenkassenprämien für das Jahr 2016 ist entsprechend nur in ebenso moderatem Ausmass gerechtfertigt.

Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 18. August 2015 den ersten Bericht über die Leistungs-, Kosten- und Prämienentwicklung sowie die Massnahmen zur Dämpfung der Höhe der Gesundheitskosten gemäss § 67 Abs. 2 Gesundheitsgesetz verabschiedet und an den Grossen Rat mit Antrag auf Kenntnisnahme überwiesen. Der künftig jährliche Bericht der Basler Regierung an den Grossen Rat stellt die konkreteste Forderung der im September 2012 eingereichten unformulierten Initiative für „bezahlbare Krankenkassenprämien in Basel-Stadt“ dar.

Der Bericht zeigt diejenigen Finanzströme auf, die einen direkten Einfluss auf die Prämien im Kanton Basel-Stadt haben. Es handelt sich im Wesentlichen um Kosten für die Pflichtleistungen der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG). Betrachtet werden die Kosten für alle Leistungen, welche Versicherte mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt bei Leistungserbringern inner- und ausserhalb des Kantons in Anspruch genommen haben.

Die Finanzströme enthalten auch diejenigen bezahlten Leistungen des Kantons Basel-Stadt in seiner Eigenschaft als Co-Finanzierer von OKP-Leistungen im Rahmen der Spitalfinanzierung (Kantonsanteil an stationäre Spitalbehandlungen) und der Pflegefinanzierung (Restfinanzierung in Heimen und für ambulante Pflege, Kantonsanteil an die Akut- und Übergangspflege). Berücksichtigt werden weiter die an die Spitäler gemäss KVG ausgerichteten Staatsbeiträge für gemeinwirtschaftliche Leistungen und ungedeckte Kosten sowie ergänzende Leistungen gemäss baselstädtischem Gesundheitsgesetz (Beiträge an die Pflege zu Hause, Staatsbeiträge an Tagespflegeheime).

Stabile Kosten im stationären Spitalbereich
Aus dem Bericht geht hervor, dass sich die Kosten im stationären Spitalbereich seit 2012 für die Versicherten des Kantons Basel-Stadt stabilisiert haben. Im Jahre 2014 sind die Bruttoleistungen pro Kopf im Kanton Basel-Stadt nur unwesentlich gestiegen. Grund dafür ist unter anderem der geringe Anstieg der stationären Kosten um 0,7% und die pro Kopf leicht rückläufigen Kosten bei der ambulanten und stationären Langzeitpflege.

Die aktuelle Kostenentwicklung für das erste Halbjahr 2015 zeigt gemäss dem Kostenmonitoring des Bundesamtes für Gesundheit für den Kanton Basel-Stadt einen Kostenanstieg von 1,1%. Aus diesen Fakten geht hervor, dass auch für das Jahr 2016 mit einer weiterhin moderaten Kostenentwicklung von insgesamt maximal 2% gerechnet werden kann.

Prämienanstieg auf 2016 von höchstens 1,5 bis 2% gerechtfertigt
Der Regierungsrat erachtet deshalb für die Krankenkassenprämien 2016 im Kanton Basel-Stadt einen moderaten Anstieg von höchstens 1,5 bis 2% als gerechtfertigt. Je nach Versicherung und Versicherungsmodell kann es jedoch zu unterschiedlichen Anpassungen kommen.

Die Krankenversicherer hatten die Prämien für den Kanton Basel-Stadt auf das Jahr 2015 um durchschnittlich 4,1% erhöht. Der Regierungsrat hatte deshalb im Herbst 2014 beim Bundesamt für Gesundheit interveniert und eine geringere Anpassung gefordert. Entsprechende Einwände des Regierungsrates blieben indes unberücksichtigt. Dadurch ist die Prämienerhöhung auf das Jahr 2015 von 4,1% auch aus heutiger Sicht zu hoch, was die damalige Einschätzung des Regierungsrats bestätigt.

Grösstes Kostendämpfungspotenzial in Gesundheitsförderung und Prävention
Die Kantone haben im Krankenversicherungsbereich einen begrenzten Handlungsspielraum, da der Bund den Leistungsumfang der Krankenversicherung regelt und Versicherer und Leistungserbringer die Tarife aushandeln. Eine Steuerung durch den Kanton ist nur über die kantonale Spitalliste und in beschränktem Umfang bei der Zulassung von neuen ambulanten Leistungserbringern möglich. Im Rahmen der kantonalen Zuständigkeiten und in Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Landschaft ist eine Optimierung der Strukturen im Spitalwesen zu erreichen. Das grösste Potenzial für eine Kostendämpfung bieten längerfristig angelegte Massnahmen im Bereich von Gesundheitsförderung und Prävention.

Weitere Auskünfte

Regierungsrat Dr. Lukas Engelberger, Tel. +41 61 267 95 21 Vorsteher Gesundheitsdepartement Dr. med. Peter Indra, MPH, Tel. +41 61 205 32 40 Leiter Gesundheitsversorgung, Gesundheitsdepartement