Unternehmenssteuerreform III: Regierungsrat will nachhaltigen Umbau des Steuersystems
MedienmitteilungRegierungsrat
Stellungnahme an den Bund im Rahmen der Vernehmlassung -- Die Unternehmenssteuerreform III wird einen Umbau des Schweizer Steuersystems für Unternehmen mit sich bringen. Die Reform ist aufgrund der internationalen Entwicklung unverzichtbar. Sie wird für den Kanton Basel-Stadt finanziell herausfordernd. Der Regierungsrat setzt sich für eine möglichst nachhaltige Strategie ein: Er fordert den Bund auf, alle zielgerichteten Reformelemente umzusetzen, die Ausgleichsmassnahmen auszubauen und den Nationalen Finanzausgleich anzupassen. Andererseits ist auf alle Massnahmen zu verzichten, die unnötige finanzpolitische Risiken mit sich bringen.
Der Regierungsrat stimmt in seiner Stellungnahme an den Bund den Zielen der Unternehmenssteuerreform III zu: Er will die steuerliche Attraktivität des Standorts erhalten. Gleichzeitig müssen die internationale Akzeptanz des Steuersystems gesichert und die nötigen Einnahmen für die öffentliche Hand erhalten bleiben. Unabwendbar ist, dass die Schweiz die international nicht mehr akzeptierten Steuermodelle aufhebt. Der Regierungsrat setzt sich für folgende Stossrichtungen ein, mit denen ein nachhaltiger Umbau des Steuersystems erreicht werden soll:
1. Ersatzmassnahmen für den Erhalt von Attraktivität und Einnahmen
Der Standortwettbewerb um innovative Unternehmen und Arbeitsplätze ist intensiv. Die Schweiz sollte deshalb gezielte und international akzeptierte Ersatzmassnahmen für den Werkplatz umsetzen. Dazu gehören erstens eine Lizenzbox, die so weit geht, wie es der internationale Rahmen zulässt und zweitens die vom Bundesrat vorgeschlagenen Anpassungen der Kapitalsteuer.
2. Verzicht auf Reformelemente mit finanziellen Risiken
Die Unternehmenssteuerreform III wird finanziell anspruchsvoll. Es wäre deshalb verfehlt, nun steuerliche Massnahmen vorzusehen, deren finanzielle Risiken zu gross sind. Folgende Massnahmen sind zu streichen: Zinsbereinigte Gewinnsteuer; Anpassungen am Beteiligungsabzug; Anpassungen der Verlustverrechnung; Abschaffung der Emissionsabgabe; Ausdehnung der Teilbesteuerung der Dividenden auf Streubesitz.
3. Erhalt der Planungs- und Investitionssicherheit mittels Übergangslösungen
Die Vernehmlassungsvorlage sieht vor, die bereits heute bestehenden Übergangsregeln im Bundesrecht zu verankern. Die Regelung zur Aufdeckung der stillen Reserven („Step-Up“) stärkt die Planungs- und Investitionssicherheit für öffentliche Hand und Unternehmen und ist zu unterstützen. Sie verhindert, dass geschaffene Werte rückwirkend deutlich höher besteuert werden.
4. Schrittweise und nachhaltig finanzierte Senkung der Gewinnsteuern
Infolge der internationalen Entwicklung könnte die Lizenzbox weniger umfassend werden. Dies bedeutet einerseits, dass weniger Erträge steuerlich begünstigt werden können. Andererseits gewinnt der ordentliche Gewinnsteuersatz an Gewicht. Insgesamt soll die Steuerlast der von der Reform betroffenen Unternehmen ähnlich bleiben wie heute. Dazu wird wohl auch der Kanton Basel-Stadt die ordentlichen Gewinnsteuersätze im Zuge der Reform senken müssen. Wie weit und in welchem Zeitraum hängt von der Wirksamkeit der Massnahmen ab.
5. Ausgleichszahlungen des Bundes an die Kantone
Der Bund profitiert massgeblich von den heutigen Steuermodellen: Sein Anteil an den Gewinnsteuereinnahmen von Statusgesellschaften beträgt rund 60 Prozent. Der Regierungsrat fordert den Bund deshalb dazu auf, erstens die Ausgleichszahlungen auszubauen, damit er tatsächlich auch 60 Prozent der Mindereinnahmen der Reform trägt. Zweitens sollen die Ausgleichsmassnahmen zielgerichteter den direkt betroffenen Kantonen zukommen zu lassen.
6. Anpassung des Nationalen Finanzausgleichs (NFA)
Die Unternehmenssteuerreform III wird dazu führen, dass die steuerliche Ausschöpfung der Unternehmen sinkt. Aus diesem Grund muss das Gewicht der Unternehmensgewinne auch im NFA reduziert werden. Der Regierungsrat begrüsst den entsprechenden Vorschlag des Bundesrats. Darüber hinaus wird es umso dringender, dass die Zentrumslasten im NFA endlich angemessen abgegolten werden.
7. Gegenfinanzierung durch Anteilseignerinnen und Anteilseigner
Wenn die Gewinnsteuerlast abnimmt, gewinnen die Unternehmen an Wert. Deshalb ist es konsequent, für die Gegenfinanzierung auf Ebene der Besitzerinnen und Besitzer der Unternehmen anzusetzen, namentlich mit der Abschaffung des Steuerrabatts auf Dividendeneinkünfte und der Einführung einer Kapitalgewinnsteuer.
Der Regierungsrat wird sich in den kommenden Monaten im Interesse des Kantons weiterhin intensiv an den Arbeiten der Unternehmenssteuerreform III beteiligen.