Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Zwei wertvolle Basler Altstadthäuser am Heuberg neu im Denkmalverzeichnis

Medienmitteilung

Regierungsrat

Das seit 2014 revidierte Denkmalschutzgesetz von Basel-Stadt sieht als Novum die vertragliche Einigung zwischen Denkmaleigentümern und dem Kanton über die Aufnahme eines Schutzobjekts in das kantonale Denkmalverzeichnis vor. Der Regierungsrat hat heute den Abschluss der ersten beiden Schutzverträge genehmigt.

Bislang erfolgte in Basel-Stadt die Eintragung schutzwürdiger Bauten und Anlagen ins kantonale Denkmalverzeichnis ausschliesslich auf dem Verfügungsweg durch Beschluss des Regierungsrates. Mit dem überarbeiteten, seit Januar 2014 rechtskräftigen Gesetz über den Denkmalschutz soll hingegen eine Regelung des Denkmalschutzes durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zum Normalfall werden. Daneben bleibt das bisherige Instrument des Regierungsratsbeschlusses weiterhin anwendbar, falls die jeweiligen Umstände dies erfordern, und ausserdem kommt neu auch die Möglichkeit einer Schutzmassnahme mittels Bebauungsplan in Betracht. Das Resultat bleibt dasselbe: Die Eintragung eines Objekts im Denkmalverzeichnis im Anschluss an eine rechtsmittelfähige Publikation im Kantonsblatt.

Die Basler Premiere der in anderen Kantonen schon seit Längerem gebräuchlichen Schutzverträge betrifft zwei wertvolle, in Privatbesitz befindliche Altstadthäuser am Heuberg – und zwar auf Initiative der Eigentümerschaft: Die Liegenschaft Heuberg 42/Leonhardsgraben 59 „Zum Roten Mann“ ist seit dem 14. Jahrhundert urkundlich nachweisbar und besteht aus Vorder- und Hinterhaus mit Innenhöflein. Die um 1860 erweiterten Baulichkeiten stammen in ihren älteren Teilen aus dem Mittelalter und der Frühen Neuzeit, was an den Fassaden und den Innenstrukturen anschaulich ablesbar ist. Sie umfassen im Kellerbereich Reste des Stadtmauerverlaufs aus dem 11. und 13. Jahrhundert, während insbesondere das Vorderhaus im Innern bemerkenswerte Ausbauelemente aus der Mitte des 18. Jahrhunderts aufweist. Vergleichbaren bauhistorischen, geschichtlichen und stadtbaugeschichtlichen Zeugniswert besitzt auch das unweit davon befindliche Haus Heuberg 34/Leonhardgraben 51, das sich vor allem im 15. Jahrhundert aus einem kleinen Anbau an die Burkhardsche Stadtmauer (um 1100) entwickelt hat.

Die beiden typologisch verwandten Bürgerhäuser repräsentieren die charakteristische Architekturentwicklung und Bauweise am Rande der hochmittelalterlichen Kernstadt und sind über ihren individuellen Denkmalwert hinaus auch als wichtige Bestandteile des umgebenden Altstadtquartiers schutzwürdig.

Weitere Auskünfte

Dr. Daniel Schneller, Telefon +41 (0)61 267 66 29 Kantonaler Denkmalpfleger Bau- und Verkehrsdepartement