Erweiterte Polizeizusammenarbeit der beiden Basel auf neuer Basis. Neue Vereinbarung auch für Einsätze an den FCB-Spielen
MedienmitteilungRegierungsrat
Die Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben eine neue Vereinbarung über die polizeiliche Zusammenarbeit gutgeheissen. Sie erweitert und vereinfacht die Zusammenarbeit insofern, als dass neu die Polizeikommandanten kantonsübergreifende Einsätze direkt entscheiden können.
Weiter können und dürfen Polizistinnen und Polizisten des jeweils anderen Kantons gemäss der neuen Vereinbarung über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt vom 31. Oktober 2017 nun auch auf dem gesamten Gebiet beider Kantone spontane oder geplante Unterstützung leisten, wenn es die spezielle Situation erfordert. Bislang beschränkte sich der grenzüberschreitende Einsatzraum auf einen verhältnismässig schmalen Streifen beidseits der Kantonsgrenze. Neu sind auch gemeinsame präventive Aktionen mit gemischten Einsatzkräften auf beiden Seiten der Kantonsgrenze möglich, z.B. zur Einbruchsbekämpfung. Unbürokratisch verlaufen künftig auch Einsätze von beispielsweise Personensuchhunden, Polizeibooten und anderen Spezialformationen. In allen Einsatzfällen können die Polizeikommandanten respektive die Pikettoffiziere selbstständig entscheiden. Auf die gegenseitige Verrechnung von Kosten wird bei kleineren Unterstützungsleistungen verzichtet. Das spart administrativen Aufwand.
Neue Vereinbarung für Einsätze an FCB-Spielen
Ein weiteres konkretes Beispiel der verbesserten Polizeizusammenarbeit ist die totalrevidierte Vereinbarung über polizeiliche Leistungen bei Fussballspielen des FC Basel im Stadion St. Jakob-Park vom 31. Oktober 2017. Seit 2010unterstützt die Polizei Basel-Landschaft die Kantonspolizei Basel-Stadt bei jedem Heimspiel des FC Basel unentgeltlich mit 15 Polizistinnen und Polizisten und einem Gefängnistransporter. Mit der Neuordnung der Beteiligung des FC Basel an den Sicherheitskosten der öffentlichen Hand ist auch diese Verordnung überarbeitet worden. Neu wird der Kanton Basel-Stadt den Kanton Basel-Landschaft für das erwähnte Kontingent mit fünfzig Prozent der Einsatzkosten in einem Jahr mit Champions-League-Qualifikation des FC Basel entschädigen, in den anderen Jahren mit 25 Prozent. Dies sind dieselben Ansätze, mit denen die Kantonspolizei Basel-Stadt ihre Einsatzkräfte dem FC Basel in Rechnung stellt.
Die Vereinbarung über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit wird per 1. Januar 2018 wirksam, jene über polizeilichen Leistungen bei Fussballspielen am 1. Juli 2018.
Hinweise
Hinweis für die Medien
Ein konkretes Beispiel für die erfolgreiche bikantonale polizeiliche Zusammenarbeit sind die Jugendpatrouillen während der «Mäss». Sollte Interesse an der Begleitung einer Patrouille bestehen, dann liesse sich dies am kommenden Samstagabend (bei beschränkter Platzzahl) via Medienreferat des Justiz- und Sicherheitsdepartementes Basel-Stadt (medien@jsd.bs.ch oder 061 267 49 49) organisieren.