Regierungsrat verlängert Taggelder für Kulturschaffende und erhöht Höchstbeiträge für von der Pandemie betroffene Kulturunternehmen
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat gestern über die Verlängerung der Ausrichtung von Taggeldern zur Existenzsicherung von Kulturschaffenden bis Ende Dezember 2021 entschieden. Er hat zudem die Höchstbeiträge für Ausfallentschädigungen gemäss Bundesmodell angepasst. Dies vor dem Hintergrund, dass dem Kanton Basel-Stadt zusätzliche Bundesmittel in der Höhe von 5.3 Mio. Franken zugesprochen wurden.
Das «Basler Modell» zur Existenzsicherung ist ein Erfolg
Selbständigerwerbende und freischaffende Kulturschaffende sind von den Auswirkungen der Pandemie stark betroffen. Deshalb hat der Regierungsrat am 9. Februar 2021 entschieden, zusätzlich zu den Bundesmassnahmen als kantonale Massnahme für sechs Monate Taggelder zur Existenzsicherung zur Verfügung zu stellen. Ende April hat der Regierungsrat eine Verlängerung der Massnahme bis Ende August 2021 entschieden und gesamthaft Mittel aus dem Krisenfonds in der Höhe von 11.8 Mio. Franken zur Verfügung gestellt. Bis zum 30. September 2021 sind insgesamt 930 Gesuche bei der zuständigen Abteilung Kultur eingegangen. 562 Gesuche wurden vollständig bearbeitet und ein Betrag von gesamthaft 4.3 Mio. Franken wurde zugesprochen. Für die Monate Mai bis August 2021 konnten die Gesuchstellenden wählen zwischen dem Basler Modell und dem Bundesmodell. Für das Basler Modell wurden für diesen Zeitraum 357 Anträge eingereicht, für das Bundesmodell 25 Anträge.
Verlängerung der Taggelder ist notwendig
Am 9. November 2021 hat der Regierungsrat entschieden, die sehr wirksame Massnahme der Taggelder bis Ende Dezember 2021 zu verlängern. Denn die Situation ist weiterhin angespannt und neue Engagements werden nur zögerlich abgeschlossen. Die Auslastung von Veranstaltungen liegt aktuell im Durchschnitt rund 30% unter dem Publikumsaufkommen vor Corona. Dies wirkt sich auf die Einnahmensituation von Kulturschaffenden aus, die oft anteilmässig aus dem Verkauf von Tickets abgegolten werden.
Höchstbeiträge für Ausfallentschädigungen gemäss Bundesregelung werden angehoben
Der Regierungsrat hat zudem entschieden, die Höchstbeiträge im Kanton Basel-Stadt für Ausfallentschädigungen gemäss Bundesregelung anzuheben. Nachgewiesene und geprüfte Schäden durch Einnahmenausfälle oder Mehrkosten wegen behördlichen Auflagen können neu bis maximal 2 Mio. Franken pro Kulturunternehmen und bis maximal 200'000 Franken pro Kulturschaffenden abgegolten werden. Grundsätzlich können gemäss Covid-19-Kulturverordnung des Bundes höchstens 80% des finanziellen Schadens abgedeckt werden. Der Regierungsrat hat die Höchstbeiträge im Kanton Basel-Stadt angehoben, da bereits einige Gesuchstellende einen entsprechend hohen Schaden nachweisen.
Bund erhöht Mittel für Basel-Stadt
Die Anpassung der Höchstbeträge erfolgt vor dem Hintergrund, dass der Bund die für Hilfsmassnahmen im Kanton Basel-Stadt zur Verfügung stehenden Mittel im Herbst 2021 erhöht hat. Neu stehen für die Umsetzung der Bundesmassnahmen zur Abfederung der negativen Auswirkungen im Kulturbereich für den Zeitraum November 2020 bis Dezember 2021 gesamthaft 35.5 Mio. Franken zur Verfügung. Diese werden je hälftig vom Bund und vom Kanton zur Verfügung gestellt. Für Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen wurden für den Zeitraum bis August 2021 insgesamt 309 Gesuche eingereicht. Bis zum 20. Oktober 2021 wurden an 244 Kultunternehmen gesamthaft rund 13.7 Mio. Franken zugesprochen.
Hinweise
Gesuche um Ausfallentschädigungen für den Zeitraum September bis Dezember 2021 können gemäss der vom Bund vorgegebenen Frist bis zum 30. November 2021 eingereicht werden. Das Gesuchportal auf der Website der Abteilung Kultur wird Mitte November geöffnet.
Gesuche um Beiträge an Transformationsprojekte können bis zum 30. November 2021 eingereicht werden.
Anträge um Taggelder zur Existenzsicherung von Kulturschaffenden für den Zeitraum September bis Dezember 2021 sind bis spätestens 31. Januar 2022 einzureichen. Das Gesuchportal für Taggelder auf der Website der Abteilung Kultur wird Mitte November 2021 geöffnet.