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Die Universitätsbibliothek soll durch einen Neubau auf der Hebelschanze erweitert werden

Medienmitteilung

Regierungsrat

Um die wertvollen historischen Bestände der Universitätsbibliothek sicher aufbewahren zu können, soll die Universitätsbibliothek durch einen Neubau auf der Hebelschanze erweitert werden. Zudem soll das neben der Hebelschanze liegende Bernoullianum denkmalgerecht saniert und erweitert werden. Für die Projektierung dieser beiden Vorhaben beantragt der Regierungsrat beim Grossen Rat Ausgaben in der Höhe von 7,9 Millionen Franken. Gleichzeitig beantragt er eine Umzonung der Hebelschanze in die Zone für Nutzungen im öffentlichen Interesse, um den Neubau auf der Hebelschanze realisieren zu können.

Die Universitätsbibliothek (UB) und das Kollegiengebäude am Campus Petersplatz bilden das Zentrum für das geistige und wissenschaftliche Leben der Universität Basel. Die UB ist im Inventar der schützenswerten Bauten aufgeführt. Nach einer Nutzungsdauer von über 50 Jahren ist die UB trotz regelmässigen Unterhaltsmassnahmen stark sanierungsbedürftig. Um den Leistungsauftrag zum Erhalt und zur Bewahrung der historischen Bestände (Sonderbestand), die nur vor Ort benutzt und nicht ausgeliehen werden dürfen, auch in Zukunft erfüllen zu können ist es wichtig, die klimatischen und sicherheitstechnischen Bedingungen grundlegend anzupassen. Für eine Totalsanierung der UB, u.a. mit Massnahmen zur Erdbebenertüchtigung, sind tiefe Eingriffe in die bestehende Bausubstanz erforderlich. Das ist unter laufendem Betrieb der UB und ohne Auslagerung der Buchbestände und vor allem des wertvollen Sonderbestands nicht möglich. Eine Machbarkeitsprüfung hat zudem ergeben, dass in der geschützten Bausubstanz des UB-Hauptgebäudes auch nach einer Sanierung die für den Sonderbestand erforderlichen sicherheitstechnischen und klimatischen Bedingungen nicht erreicht werden können. Um den Sonderbestand auch im Sinne des Kulturgüterschutzes – die Bestände sind im Schweizerischen Inventar der schützenswerten Kulturgüter als Objekte von nationaler Bedeutung verzeichnet – sicher aufbewahren zu können, ist eine Erweiterung der UB durch einen Neubau notwendig. Mit dem Neubau werden auch die Voraussetzungen geschaffen, das UB-Hauptgebäude denkmalgerecht zu sanieren.

Für den Neubau wurden mögliche Standorte in der Nähe zur UB überprüft. Unter Abwägung der Hauptkriterien Funktionalität, Städtebau und Denkmalpflege zeigte sich, dass der Standort auf der Hebelschanze als einziger der geprüften Standorte die Anforderungen für einen Neubau mit der erforderlichen Nähe zum Hauptgebäude erfüllen kann. Durch die Nähe zum Hauptgebäude der UB kann ergänzende Literatur im Neubau schnell eingesehen werden und der nicht ausleihbare Sonderbestand ist für die Öffentlichkeit und für Forschende einfach zugänglich und gut erreichbar. Da die Bestände das gesicherte Gebäude nicht verlassen müssen, kann auf teure, mit einem Sicherheitsrisiko verbundene Transporte verzichtet werden. Zudem ermöglicht der Standort in unmittelbarer Nähe zum UB-Hauptgebäude einen effizienten Betrieb, da keine Extraaufwendungen für Verwaltung und Betrieb eines weiter weg gelegenen zusätzlichen Standorts entstehen.

Umzonung der Hebelschanze
Für den Neubau wird die gesamte Fläche der Hebelschanze und der bestehende Anbau an das Bernoullianum aus den 1950er Jahren beansprucht. Zusätzlich zum Neubau für den Sonderbestand soll auch das Bernoullianum saniert, umgebaut und durch einen Neubau erweitert werden. Das Bernoullianum bleibt weiterhin ein universitäres Forschungs- und Lehrgebäude. Um den Neubau auf der Hebelschanze realisieren zu können, muss die Hebelschanze, die derzeit der Grünanlagenzone zugewiesen ist, in die Zone für Nutzungen im öffentlichen Interesse (NöI) umgezont werden. Als Ausgleichsmassnahme sollen in der Pestalozzistrasse und beim St. Johanns-Ring bestehende Grünanlagen der Grünanlagenzone zugewiesen werden, um deren Bedeutung als Freiraumanlage langfristig zu sichern. Für die Kompensation der wegfallenden Vegetationsfläche auf der Hebelschanze und für den Ersatz der Bäume, die gefällt werden müssen, sollen Bereiche des Vorplatzes vor dem Bernoullianum bis zur Mittleren Strasse sowie ein Teilbereich entlang der Schönbeinstrasse entsiegelt und begrünt werden. Mit der Neugestaltung entsteht zwischen dem Bernoullianum und der UB ein neuer Freiraum mit einer hohen Aufenthaltsqualität. Weitere indirekte Ausgleichsmassnahmen wie etwa eine Dach- und Fassadenbegrünung bei den Erweiterungsbauten werden geprüft. Sobald das konkrete Bauprojekt für den Neubau sowie die Umgestaltung des Freiraums vorliegt, wird abgeklärt, welche Flächen sich für eine zusätzliche Zuweisung zur Grünanlagenzone eignen. Eine allfällige Zonenzuweisung erfolgt in einem separaten Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt.

Für die Projektierung des Neubaus für den Sonderbestand sowie die Instandsetzung und Erweiterung des Bernoullianums beantragt der Regierungsrat beim Grossen Rat Ausgaben von 7,9 Mio. Franken. Gleichzeitig beantragt der Regierungsrat eine Zonen- und Linienplanänderung, um den Neubau auf der Hebelschanze realisieren zu können, sowie die Abweisung der vier Einsprachen, die im Rahmen der Planauflage eingegangen sind.

Nach erfolgter Bewilligung der Ausgaben für die Projektierung wird in einem nächsten Schritt ein Projektwettbewerb für den Neubau sowie die Sanierung und Erweiterung des Bernoullianums durchgeführt. Das gewählte Projekt wird anschliessend vom beauftragten Planerteam zu einem Bauprojekt weiterbearbeitet. Anschliessend wird beim Grossen Rat der Kredit für die Realisierung des Bauprojekts beantragt. Die Planung zur Umgestaltung des Freiraums erfolgt in einem separaten Verfahren, jedoch zeitgleich mit dem Wettbewerb für den Neubau. Die Sanierung des UB-Hauptgebäudes ist nicht Teil des vorliegenden Ratschlags, sondern wird dem Grossen Rat zu einem späteren Zeitpunkt als eigenes Projekt vorgelegt.

Weitere Auskünfte

Medienstelle BVD Tel. +41 61 267 91 52 bvd.medienstelle@bs.ch