Erhöhung der Nebenkostenpauschale bei den Familienmietzinsbeiträgen per 1. Januar 2023
MedienmitteilungRegierungsrat
Angesichts der aktuellen Kostenentwicklung der Energiepreise hat sich der Regierungsrat entschieden, die bei den Familienmietzinsbeiträgen anrechenbare Nebenkostenpauschale per 1. Januar 2023 zu erhöhen.
Für Haushalte mit tiefen und mittlerem Einkommen machen Wohnkosten einen grossen Teil des Haushaltsbudgets aus. Familien mit Kindern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen können im Kanton Basel-Stadt unter bestimmten Voraussetzungen Familienmietzinsbeiträge beziehen. Die Mietzinsbeiträge hängen vom Einkommen, der Haushaltsgrösse und dem Mietzins inkl. Nebenkostenpauschale ab. Diese Nebenkostenpauschale beträgt derzeit abgestuft nach Wohnungsgrösse zwischen 90 Franken pro Monat für eine Einzimmerwohnung und 210 Franken pro Monat für eine Wohnung mit 5 oder mehr Zimmern.
Die Nebenkostenpauschale wurde zuletzt 2013 angepasst und deckt heute nicht mehr die reale Belastung ab. Aufgrund der aktuellen Kostenentwicklung der Energiepreise hat sich der Regierungsrat entschieden, die Nebenkostenpauschale pro unterstützten Haushalt um je 60 Franken zu erhöhen. Pro unterstützten Haushalt erhöhen sich die Mietzinsbeiträge dadurch um durchschnittlich 30 Franken pro Monat. Die vorgeschlagene Anpassung der Nebenkostenpauschale tritt per 1. Januar 2023 in Kraft und kostet jährlich rund 800'000 Franken.